Warum Sie nie auf die Wohngebäudeversicherung verzichten sollten
In einem Haus ist oft ein großer Teil des finanziellen Eigentums angelegt. Daher ist eine bestmögliche Absicherung absolut notwendig, denn ein kleiner Funke oder ein Blitzschlag können zur Katastrophe werden. Die Wohngebäudeversicherung gehört einfach zu einem Gebäude dazu. Brand oder Blitzschlag sind Albträume für Hausbesitzer, doch auch Gefahren wie beispielweise ein Sturm, der das halbe Dach abdeckt oder ein Wasserrohrbruch, der Räume kurzfristig unbewohnbar macht, können große Schäden hinterlassen. Mit der Wohngebäudeversicherung können die erforderlichen Mittel für Reparatur oder Ersatz zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Wohngebäudeversicherung werden verschiede Ansätze zur Ermittlung des Versicherungswertes angeboten. Eine genaue Wertermittlung ist sehr wichtig, denn der momentane Wert eines Hauses entspricht nicht dem Wert, den das Haus einmal hatte beziehungsweise den es bei einem späteren Schadensfall kosten würde.
Die Wohngebäudeversicherung wird im Schadensfall immer den aktuellen Neuwert ersetzen. Dieser Neuwert ändert sich jedes Jahr, so dass man dabei auch von einem „geleitenden Neuwert“ spricht. Grund dieser Berechnung ist der Versuch der Vermeidung einer Unterversicherung im Falle von auftretenden Preissteigerungen.
Der Versicherungswert 1914 und der geleitende Neuwertfaktor sind Grundlagen für die Ermittlung der Versicherungssumme. Der Neuwert ist der Wert, der benötigt wird, um ortsüblich bauen zu können. Dazu gehören auch Architektengebühren sowie Konstruktions- und Planungskosten. Der Zeitwert wird über den Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt, ermittelt. Bei der Ermittlung des Versicherungswertes und der Festlegung der Versicherungssumme 1914 sollte sich der Kunde vom Versicherer helfen lassen, denn legt der Versicherer die Versicherungssumme 1914 fest, wird meist ein Unterversicherungsverzicht garantiert.
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