Der Kunde ist (wieder) König!
Status des Verbrauchers nur manchmal noch umstritten
“Rede, dass ich dich erkenne” lautet ein Sprichwort, was ganz sicher auch für Versicherungskunden gilt, die vor allem eine offene und ehrliche Kommunikation erwarten. Eine Forderung, die jetzt auch das aktuelle “Servicebarometer Assekuranz 2009” als Ergebnis einer Studie publik macht, die vom Kölner Marktforschungs-Institut YouGovPsychonomics AG erhoben wurde.
Mit den Fragen wurden die allgemeine Zufriedenheit wie auch bedeutsame Faktoren wie Wiederwahl- oder Empfehlungsbereitschaft beantwortet. Eine große Rolle spielten auch, wie die Produkte wahrgenommen wurden, wie der Vertrieb bewertet wurde, wie sich Kontakt zum Innendienst herstellen lässt und natürlich wie die Kontakte bei Schäden oder bei Beschwerden möglich wurden.
Wie wird Information vermittelt?
Die Studie macht deutlich, dass als wichtigster Faktor gilt, wie Information vermittelt wird. Hierbei erwartet der Kunde in besonderem Maße Ehrlichkeit und Offenheit.
Eine Feststellung, über die sogar mit hoher Wahrscheinlichkeit die Beitragshöhe ausgeglichen werden kann. Dieses Kriterium wurde im Vergleich zum Vorjahr deutlich stärker betont. Dem Verbraucher ist auch wichtig, dass die Produkte dem Bedürfnis nach lebenslanger Sicherung entsprechen. Noch 2007 lag dieses Merkmal ganz vorne.
Neun von zehn Kunden bewerten ihren Versicherer als gut bis ausgezeichnet.
Fast komplett zufrieden sind Kunden, die von einer Geschäftsstelle betreut werden; konträr dazu die mangelnde Zufriedenheit bei Makler-, Bank- und Sparkassen-Kunden. Dem entspricht, dass Geschäftsstellen- und Direktversicherer in der Zufriedenheit spürbar vor den Serviceversicherern liegen. Für 84 von 100 Befragten gilt als sicher, dass sie auch in zwei Jahren noch Kunde sein werden. Mit 72 von 100 könnte man sich vorstellen, die Gesellschaft erneut zu wählen. Nur 42 Prozent sind ganz sicher, dass nur die eine, die bisherige Gesellschaft in Frage kommt.
Der klassische Vertreter ist vielen wichtig
Als Ergebnis der Studie kam zutage, dass Versicherungen meistens bei einem Vertreter oder in der Agentur abgeschlossen werden (61 von 100).
Mit zwölf Prozent folgen die Abschlüsse bei Niederlassungen oder großen Geschäftsstellen des Versicherers; acht Prozent schließen bei einer Bank oder Sparkasse ab und sieben von 100 bei einem Versicherungsmakler oder einem Finanzdienstleister. Marginal bleiben die Direktkäufe. Für 92 von 100 befragten Kunden gilt: Sie sind zufrieden mit den Vermittlern.
Sechstausend Kunden wurden für das Service-Barometer befragt, Computer gestützt mit Kurzinterviews und bei 2.000 Kunden mit Langinterviews. Zugezogen wurden die Erkenntnisse aus 5.000 Interviews einer anderen Studie.
Altersvorsorge: Wohneigentum überzeugt nicht immer
In Sachen Altersvorsorge genießt der Erwerb von Wohneigentum einen äußerst guten Ruf: So gut wie alle Experten raten zum Kauf einer Immobilie zur Eigennutzung. Es werden überwiegend zwei Argumente angeführt, die den Immobilienerwerb so interessant machen: Zum einen müssen Wohneigentümer keine Mietzahlungen leisten und können somit ihre monatlichen Ausgaben reduzieren, zum anderen genießen Immobilien den Ruf, ein guter Inflationsschutz zu sein.
Allerdings gibt es auch einige Finanzexperten, die zu diesem Thema anders eingestellt sind. Die „Financial Times Deutschland“ hat erst kürzlich einen Artikel zu diesem Thema veröffentlicht und dabei die Meinungen mehrerer Experten angeführt. Die Experten entkräften mit ihren Aussagen die beiden Hauptargumente, die einleitend genannt wurden.
So räumt beispielsweise Andreas Stücke, Generalsekretär der Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus und Grund, mit der Illusion auf, dass Wohneigentum keine Kosten verursacht. Hierbei verweist er auf die hohen Instandhaltungs- und Modernisierungskosten, die im Laufe der Jahre anfallen. Diese Kosten dürfe man nicht unterschätzen, weil es je nach Vorhaben schnell um sehr große Beträge gehen kann.
Des Weiteren wird im Artikel der FTD aufgezeigt, welch immens hohe Bedeutung der Lage einer Immobilien zukommt: Nur wenn die Lage gut ist, kann das Objekt als wertstabil bezeichnet werden und einen Inflationsschutz bieten. In wirtschaftlich starken Regionen, lassen sich zum Teil attraktive Wertzuwächse verzeichnen, in ländlichen Gegenden ist zunehmend häufiger ein Wertverfall festzustellen: Deshalb komme längst nicht jede Immobilie zur Altersvorsorge in Frage.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass es beim Kauf von Immobilieneigentum aufzupassen gilt: Der Objektzustand spielt eine wichtige Rolle, weil er maßgeblich über den Umfang späterer Modernisierungen entscheidet. Ebenso muss die Lage berücksichtigt werden, damit ein Inflationsschutz gegeben ist.
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Jochen on 04/18 at 07:30 AM
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Wer sind wir….?
Und wenn ja, wieviel Elterngeld gibt’s denn…?
Weniger Zeit im Beruf bringt Elterngeld, und zwar für zwölf Monate, wenn Eltern ihr Kind stärker selbst betreuen und ihre Berufstätigkeit einschränken. Nimmt sich auch der andere Elternteil berufliche Zeit für die Betreuung, können zwei Partnermonate als Bonus drangehängt werden.
Wer allein erzieht und vor der Geburt des Kindes erwerbstätig war, erhält Elterngeld unter bestimmten Voraussetzungen für 14 Monate. Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens (mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro), wenn maximal 30 Stunden pro Woche gearbeitet wird.
Um das Elterngeld zu berechnen, muss der Durchschnitt aus dem Einkommen der vergangenen zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes (beziehungsweise vor der Mutterschutzfrist) berechnet werden.
Bonus bei Geschwistern

Bei einer ‘Kernzeit’ von zwölf Monaten wird das Mindest-Elterngeld in Höhe von 300 Euro nicht auf andere Sozialleistungen oder auf das Wohngeld angerechnet. Beim Mutterschutzlohn ist dies anders: Er wird angerechnet und vom Arbeitgeber unverändert geleistet. Ist das Gesamtbudget gleich, kann das Elterngeld bei halben Monatsbeträge auf den doppelten Zeitraum gestreckt werden, also auf bis zu 28 Monate.
Den Geschwisterbonus gibt es, wenn in einem Haushalt zwei Kinder unter drei Jahren leben oder drei und mehr Kinder unter sechs Jahren. Das Elterngeld erhöht sich dann jeweils um zehn Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro.
Das Elterngeld ist zwar steuerfrei und sozialabgabenfrei, unterliegt aber beim Steuersatz für Einkommensteuer dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Elterngeld dem zu versteuernden Einkommen addiert wird, wo eben dann bei höherem Einkommen ein höherer Steuersatz gilt, der auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet wird.
Auskunftspflichten der Arbeitgeber
Für Arbeitgeber bedeutet Elterngeld wohl, dass zunächst mehr Mütter nach der Mutterschutzzeit und künftig auch vermehrt Väter ihre Arbeit aussetzen oder zumindest verkürzen. Dabei ist Teilzeitarbeit bis zu 30 Wochenstunden zulässig; den Teilzeitwünschen muss im Allgemeinen entsprochen werden. Für das Personalmanagement bedeutet dies also noch mehr Flexibilität und Organisation, Ausgleich und Abgleich. Gleichzeitig treffen den Arbeitgeber Auskunfts- und Nachweispflichten.
Zum Nachweis des Einkommens aus Erwerbstätigkeit oder der wöchentlichen Arbeitszeit hat der AG nach § 9 BEEG dem Beschäftigten - auf Verlangen - dessen Arbeitsentgelt, die Lohnsteuer und den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung sowie die Arbeitszeit zu bescheinigen. Werden diese Angaben nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt, handeln Arbeitgeber gem. § 14 BEEG ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld bis zu 2.000 Euro rechnen.