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Samstag, April 25, 2009

Baufinanzierung: Kurzarbeit vernichtet den Traum vom Eigenheim

Wer derzeit mit dem Gedanken spielt, ein Bauvorhaben zu beginnen oder ein Bestandsobjekt zur Eigennutzung zu kaufen, kann auf äußerst attraktive Zinsen blicken und somit den Traum von der eigenen Immobilie relativ günstig finanzieren: Die Bauzinsen befinden sich auf einem Rekordtief und machen den Immobilienerwerb somit interessant.

Doch bevor man diesen Traum verwirklichen kann, muss man zunächst einmal eine Finanzierungszusage erhalten. Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe, die nicht zu unterschätzen ist. Zunehmend mehr Interessenten stehen nämlich vor dem großen Problem, dass die Banken plötzlich nicht mehr mitspielen wollen. Grund ist die Kurzarbeit: Aufgrund der Wirtschaftskrise sehen sich etliche Unternehmen dazu angehalten, auf Kurzarbeit zu setzen. Mit dieser Maßnahme sollen Arbeitsplatze gesichert werden: Für den Zeitraum der Kurzarbeit verringert sich zwar das Einkommen der Arbeitnehmer, allerdings ist dies immer noch viel besser, als den Job ganz zu verlieren.

Bei der Suche nach einer Baufinanzierung kann die Kurzarbeit schnell dafür sorgen, dass der Erhalt einer Finanzierungszusage nicht mehr möglich ist. Einige Banken sehen von einer Darlehensvergabe umgehend ab, sobald sie auf den Gehaltsabrechnungen sehen, dass Kurzarbeit besteht. Andere Banken rechnen das Einkommen trotzdem an, stehen aber vor dem Problem, dass dieses aufgrund der Kurzarbeit nicht mehr ausreichend bemessen ist, um die Finanzierung zu tragen.

Deshalb haben all diejenigen, die derzeit von Kurzarbeit betroffen sind und deshalb ein geringeres Einkommen erzielen, keine besonders guten Karten, wenn es um den Erhalt einer Finanzierungszusage geht. So bleibt nur zu hoffen, dass sich die wirtschaftliche Lage bessert und wieder das frühere Einkommen erzielt wird – und das für mindestens drei Monate, um den Banken entsprechende Unterlagen vorlegen zu können.

Posted by Jochen on 04/25 at 07:00 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Eigenes Gewerbe oder freier Beruf?

Dann auch recht versichern!
“No risk, no fun!?” - Das nun wäre eine äußerst zweifelhafte Einstellung zum besonderen Berufs- oder allgemeinen Lebensrisiko bei Gewerbetreibenden oder Freiberuflern. Die nämlich tragen ein viel höheres Risiko als der unselbständig Tätige.

Gleich in die Vollen zu gehen und viele Versicherungen abzuschließen, wäre jedoch falsch. Wer den Schritt in die Selbständigkeit mit Gründungsphase abgeschlossen hat, der wurde mit den umfangreichen Prämien die neue Existenz und die Liquidität stark belasten.

Berufs- oder erwerbsunfähig zu werden, ist als Risiko in jedem Fall abzudecken und einer reinen Unfallversicherung vorzuziehen. Schließlich geht es darum, die Sicherheiten und die Bequemlichkeiten auszugleichen, die ein unselbständig Tätiger hat. Gibt es doch für Selbständige keinen Chef mehr, der im Falle von Krankheit “fortzahlt” und der für die Belegschaft das Risiko eines Arbeitsunfalls bei der Berufsgenossenschaft mit Prämie bedienen muss. Krankheit oder Unfall bedeutet für Selbständige und Freiberufler eben das ganz individuelle Risiko. Wer als Angestellter oder Beamter sein allgemeines Risiko individuell abdeckt, hat meist Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz und Berufsunfähigkeits-Versicherung. Die Risiken hierzu hat aber auch der Selbstständige - je nach Status und Konditionen. Doch die Selbstständigkeit bringt auch neue Freiheiten bei der Krankenversicherung oder der Altersvorsorge.

Die Krankenversicherung

Bei der Krankenversicherung gilt jedoch für den Selbstständigen eine Pflicht: Die der allgemeinen Krankenversicherung. Mit Beginn des Jahres 2009 muss jeder Deutsche krankenversichert sein. Dabei können die Firmengründer zwischen einer privaten Krankenversicherung (PKV) und einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wählen. Eine Wahl, die alle Existenzgründer haben, die zuvor selbst oder über die Familie gesetzlich versichert waren. Gleichzeitig ist dies Bedingung für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wie der AOK oder bei einer Ersatzkasse. Künstler, Autoren oder Journalisten kennen hierzu gar eine besondere Versicherungspflicht in der GKV.

Privat oder gesetzlich?

Eine grundsätzliche Empfehlung ist es, gleich mehrere Angebote für eine private Krankenversicherung einzuholen. Ist doch die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse für Selbstständige und Freiberufler teurer als für pflichtversicherte Arbeitnehmer. Aktuell sind vom Unternehmer in der Personengesellschaft einer Einzelunternehmung oder als Vollhafter in der OHG oder in der KG 14,9 Prozent des letzten Jahreseinkommens zu zahlen. Geschäftsführer einer juristischen Person wie der GmbH können als ‘hoch dotierte’ Angestellte auch dann in der GKV bleiben, wenn ihr Monatsverdienst über der Beitragsbemessungsgrenze und über der Versicherungspflichtgrenze liegt

Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden dagegen unabhängig vom Einkommen, jedoch nach dem Alter und auch nach individuellem Gesundheits- bzw. Krankheitsstatus berechnet. Das gilt in vielerlei Hinsicht als günstiger und es ist meist auch die medizinische Versorgung umfangreicher gedeckt. Für Existenzgründer mit höheren Lebensjahren oder solche mit belastenden Vorerkrankungen, die bisher gesetzlich versichert waren, ist die freiwillig-gesetzliche Mitgliedschaft in einer Krankenkasse möglicherweise die günstigere Alternative.

Posted by wob. on 04/25 at 05:00 AM
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