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Mittwoch, April 29, 2009

Bauspardarlehen: Die Tilgung bitte nicht unterschätzen

Wenn es um die Immobilienfinanzierung geht, spielt das Bausparen eine ganz wichtige Rolle. Immerhin ist es so, dass ein sehr großer Teil der Bauherren und Immobilienkäufer einst einen Bausparvertrag abgeschlossen hat und diesen auch in die Finanzierung einbringen möchte. Zwar reicht das Bauspardarlehen ist in der Regel nicht aus, um das gesamte Vorhaben zu stemmen, doch zumindest kann ein Teil der Kosten mit dem Darlehen getragen werden.

Allerdings bringt die Einbindung von Bauspardarlehen bei der Immobilienfinanzierung nicht nur Vorteile mit sich. Zwar genießen Bauspardarlehen einen guten Ruf, weil sie als relativ günstig und zudem auch als sehr flexibel (gerade was Sondertilgungen angeht) eingestuft werden können, jedoch existieren auch gewisse Nachteile. Bei einem dieser Nachteile handelt es sich um eine vergleichsweise hohe Tilgung. Die Bausparkassen neigen dazu, relativ hohe Tilgungssätze in ihren Verträgen zu vereinbaren. Zwar führt eine höhere Tilgung zu einer schnelleren Entschuldung, allerdings wird auch die finanzielle Belastung, die aus dem Darlehen resultiert, maßgeblich gesteigert.

Vor allem bei den Niedrigzinsdarlehen, die von den Bausparkassen sehr stark in der Werbung angepriesen werden, gilt es enorm aufzupassen. Verallgemeinert kann hinsichtlich dieser Darlehen folgende Aussage getroffen werden: Je niedriger der Darlehenszins bemessen ist, desto höher fällt die Tilgung aus. Deshalb gilt es bereits beim Abschluss des Bausparvertrag gut aufzupassen: Bauspardarlehen, die mit besonders niedrigen Zinssätzen (beispielsweise 1,9 Prozent eff. Jahreszins) aufwarten, können im Hinblick auf die monatliche Tilgungsrate ganz schön teuer werden. Theoretisch ist es sogar möglich, dass die Rate des Bauspardarlehens jeglichen finanziellen Spielraum vernichtet und andere Darlehen aus dem zur Verfügung stehenden Einkommen nicht bedient werden können.

Deshalb ist es ganz wichtig, auch das Thema Darlehenstilgung beim Abschluss von Bausparverträgen zu berücksichtigen. Hohe Tilgungen klingen zwar gut, können den finanziellen Spielraum jedoch stark einengen. Folglich ist es besser, hier lieber ein wenig kürzer zu treten, um flexibel genug zu bleiben.

Posted by Jochen on 04/29 at 07:37 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Aktuare raten: Aktuellen Garantiezins für Lebensversicherungen beibehalten

Lebensversicherungen ohne Verzinsung des Guthabens und damit einen Gewinn für die Kunden wären, gelinde gesagt, vollkommen uninteressant. Deshalb finden sich in den Angeboten für die Policen immer gleich mehrere Szenarien und Werte, die Verbrauchern einen Eindruck davon geben sollen, wie sich ihr Kapital im Laufe der Jahre entwickeln könnte. Bis auf die garantierte Versicherungssumme handelt es sich bei den Daten um Zukunftsmusik. Sie können, müssen aber nicht erreicht werden – das hängt letztlich davon ab, wie gut das Versicherungsunternehmen wirtschaftet und welche Rahmenbedingungen vorherrschen.

Der Garantiezins, auch Höchstrechnungszins genannt, mit dem die Lebensversicherer arbeiten, wird von „oben“ vorgegeben. Zuständig hierfür ist das Bundesministerium der Finanzen, wobei auch das Bundesjustizministerium und der Bundesrat ein Wörtchen mitzusprechen haben. Grundlage für die Entscheidung ist Paragraph 65 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Er schreibt vor, auf welcher Basis die Berechnung zu erfolgen hat. In diesem Fall sind es Staatsanleihen mit zehnjähriger Laufzeit. Deren Umlaufrendite, also der Anleihezinssatz, darf zu maximal 60 Prozent als Garantiezins gewährt werden.

An diesem Wert hat sich seit 2007 nichts mehr geändert. 2,25 Prozent zahlen die Lebensversicherer garantiert und werden wohl auch zukünftig mit diesem Zinssatz arbeiten müssen. So lautet jedenfalls die Empfehlung der Deutschen Aktuar-Vereinigung. Die Versicherungsmathematiker, die jedes Jahr einen Blick auf den Höchstrechnungszins werfen, berücksichtigen bei ihren Berechnungen ebenfalls die Entwicklung festverzinslicher Wertpapiere. Die Schwierigkeit, den Garantiezins festzulegen, besteht für sie und den Bundesfinanzminister in erster Linie darin, weder zu optimistisch noch zu pessimistisch zu sein. Denn der Zins muss für die gesamte Laufzeit der Lebensversicherung garantiert werden. Das sind teilweise über 40 Jahre.

Pokern die Ministerien zu hoch, wird die Luft für die Versicherungsunternehmen auf Dauer sehr dünn. Das Geld muss schließlich auch erwirtschaftet werden. Aufgrund des starken Wettbewerbs und der Konkurrenzsituation wird es allerdings keine Assekuranz wagen, weniger als den Höchstrechnungszins zu garantieren, wenngleich sie durchaus dazu berechtigt wären. Sollte der Wert sich ändern, auch nach unten, ist das für Kunden nicht zwangsläufig von Nachteil. Die Überschussbeteiligung von Lebensversicherungen lag in der Vergangenheit fast immer recht deutlich über dem Garantiezins.

Angebote für Lebensversicherungen


Posted by Andre on 04/29 at 05:42 AM
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