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Donnerstag, April 30, 2009

Gute Immobiliendarlehen erlauben Anpassung der Tilgung

In meinem vorangegangenen Beitrag ging es um die Tilgung bei Bauspardarlehen: Diese ist in den meisten Fällen sehr hoch angesetzt und kann deshalb zu einer ganz erheblichen finanziellen Belastung führen. Wesentlich kundenfreundlicher und vor allem auch flexibler sind Darlehensangebote, die eine Anpassung des Tilgungssatzes vorsehen.

Das Prinzip einer solchen Anpassung ist denkbar einfach. Sollte sich die finanzielle Situation des Darlehensnehmers im Lauf der Zeit ändern, so ist es für ihn von großem Vorteil, wenn er die Tilgung seines Immobiliendarlehens an die neue Situation anpassen kann. Sollte zum Beispiel das Einkommen vorübergehend niedriger ausfallen (beispielsweise wegen Kurzarbeit oder Elternzeit), so ist es für den Darlehensnehmer immens hilfreich, wenn er die Tilgung und somit auch die finanzielle Belastung entsprechend steuern kann.

„Focus Online“ hat gestern zu diesem Thema einen sehr aufschlussreichen Beitrag veröffentlich. Im Wesentlichen zeigt der Beitrag auf, dass man als potentieller Darlehensnehmer sehr gut damit beraten ist, sich für die Aufnahme eines Immobiliendarlehens zu entscheiden, das eine solche (am besten mehrfache) Anpassung der Tilgung gestattet. Zinsexperte Marx Herbst von der FMH Finanzerberatung rät sogar zur Inkaufnahme eines Zinsaufschlags, sollte die Bank diesen fordern, damit die Tilgung angepasst werden kann. In der Regel würde dieser Aufschlag nur geringfügig ins Gewicht fallen und zugleich die Finanzierung erheblich flexibler gestalten.

Wichtig ist auf der anderen Seite aber auch, dass man diese Möglichkeit als Darlehensnehmer auch wahrnimmt. Wenn sich die Einkommenssituation verändert (ganz egal ob sich das Einkommen vergrößert oder verkleinert) gilt es von der Anpassungsoption auch Gebrauch zu machen – es wäre sehr schade, wenn man die Chance nicht nutzen würde.

Posted by Jochen on 04/30 at 07:08 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Das Risiko Berufsunfähigkeit wird von vielen einfach verdrängt

„Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel – man weiß nie, was man bekommt“, heißt es treffend im Film „Forrest Gump“. Neben zart schmelzender Schokolade, die leicht auf der Zunge zergeht, sollte man sich auch auf harte Nüsse einstellen, die nicht so leicht zu knacken sind. Umgemünzt auf den Alltag sind Krankheit und Unfälle derlei Brocken, die den gerade eingeschlagenen Weg versperren können. Darüber macht man sich in jungen Jahren kaum Gedanken. Wenn es um die eigene Arbeitskraft geht, scheint das Risiko Berufsunfähigkeit ganz weit in der Zukunft zu liegen oder gar nicht zu existieren. Dieser Fehleinschätzung unterliegen viele, teils mit bitterem Nachgeschmack.

75 Prozent der Erwerbstätigen in der Bundesrepublik haben laut Verbraucherzentrale Bayern keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Dass sie ihren Lebensunterhalt aufgrund physischer oder psychischer Einschränkungen nicht mehr mit eigener Hände Arbeit bestreiten können, scheint für die meisten undenkbar zu sein. Solche Szenarien spielen in der Lebensplanung keine Rolle oder werden schlichtweg verdrängt. Ein Fehler, wenn es denn doch anders kommt als man denkt. Und das passiert häufig. Jeder Vierte wird berufsunfähig. Diese Zahl steht nicht erst seit wenigen Tagen in den Statistiken, sondern bereits seit einigen Jahren. Eine Signalwirkung hat sie aber offenbar nie erreicht. Dabei droht ohne Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall das finanzielle Aus, warnt Merten Larisch von der Verbraucherzentrale.

Die Police gilt als enorm wichtig. Sowohl im Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest als auch dem Bedarfsrechner des Bundes der Versicherten steht die Berufsunfähigkeitsversicherung ganz weit vorne. Der Antrag ist ein wenig zeitaufwändig, da sehr viele Fragen zur Gesundheit gestellt werden. Ein guter Vertrag, so Merten Larisch, beschränke sich auf die vergangenen fünf bis zehn Jahre statt die komplette Krankengeschichte von der Geburt bis zum Tag des Antrages zu umfassen. Ehrlichkeit ist hier oberste Pflicht, sonst geht man später leer aus. Ebenso wichtig: Die Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung sollten keine abstrakte Verweisung vorsehen. Sie führt dazu, dass die Versicherung auf eine andere Tätigkeit wie beispielsweise als Pförtner verweisen kann.


Versicherungsvergleich

 

Posted by Andre on 04/30 at 05:53 AM
Berufsunfähigkeit • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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