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Montag, Mai 04, 2009

Per Tilgungsaussetzung die finanzielle Belastung der Baufinanzierung reduzieren

Wenn es um die Tilgung von Immobiliendarlehen geht, locken viele Banken mit einer niedrigen Rückzahlung bzw. mit einem niedrigen Tilgungssatz, welcher dazu beiträgt, die Darlehensrate gering zu halten. Weil eine solche Finanzierung jedoch zur Folge hat, dass sich die Finanzierungsdauer über einen langen Zeitraum erstreckt, entscheiden sich sehr viele Darlehensnehmer ganz bewusst für eine höhere Tilgung, um sich somit schneller entschulden zu können.

Verallgemeinert lässt sich sagen, dass es sehr empfehlenswert ist, sich für eine hohe Tilgung zu entscheiden. Allerdings kann diese auch schneller zu einem Problem werden, insbesondere wenn es zu Änderungen beim Einkommen gelangt. Eines der besten Beispiele ist die Kurzarbeit, von welcher derzeit sehr viele Arbeitnehmer betroffen sind: Um Entlassungen zu verhindern, setzen die Arbeitsgeber auf Kurzarbeit, die niedrigere Löhne und Gehälter zur Folge hat.

Im Falle von Kurzarbeit oder dem Wegfall eines Einkommens kann eine hohe Tilgung schnell zu einer großen finanziellen Herausforderung werden und im schlimmsten Fall die Haushaltskasse sogar zu sehr beanspruchen. Deshalb ist es von großem Vorteil, wenn man sich in der Lage befindet, mit dem Darlehensgeber eine Tilgungsaussetzung zu vereinbaren – auf diese Weise lässt sich die finanzielle Belastung deutlich reduzieren.

Eine Tilgungsaussetzung hat letzten Endes zur Folge, dass man als Darlehensnehmer keine Tilgung mehr leistet, sondern ausschließlich die Zinszahlungen aufwendet. Gerade wenn man eine höhere Tilgung vereinbart hatte, kann die Darlehensrate auf diesem Weg spürbar verringert werden. Man verschafft sich also einen deutlich größeren finanziellen Spielraum, um finanziell weiterhin sicher über die Runde gelangen zu können. Wenn sich die Einkommenssituation gebessert hat, kann die Tilgung wieder aufgenommen werden.

Posted by Jochen on 05/04 at 07:25 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Finanzkrise weckt einige Versicherungen aus dem Dornröschenschlaf

Versicherungen, deren Prospekte und Anträge in den vergangenen Jahren eine dicke Staubschicht angesetzt haben, werden durch die Finanzkrise offenbar aus ihrem Dornröschenschlaf geweckt. Die Angst von Unternehmen, auf Rechnungen sitzenzubleiben, beschert der Forderungsausfallversicherung einen neuen Boom. Auf der anderen Seite fürchten Verbraucher, den laufenden Verpflichtungen aus Ratenverträgen wie beispielsweise einer Immobilienfinanzierung oder dem Autokauf nicht mehr nachkommen zu können. Sie setzen vermehrt auf die Ratenausfallversicherung, um für den Fall der Arbeitslosigkeit und beschränkter finanzieller Mittel abgesichert zu sein.

Angeboten wird die Ratenausfallversicherung unter anderem von der Baden-Badener Versicherung-AG, einem Unternehmen der Zurich Gruppe Deutschland. Die Police hatte bei Maklern bislang nicht gerade den Ruf eines „Dauerbrenners“. Verkaufen ließ sie sich so gut wie gar nicht. Erst jetzt, mit der zunehmenden Angst, den Job und damit die finanzielle Grundlage zu verlieren, gelangt sie wieder in den Fokus der Verbraucher. „Diese Versicherung wird in Zeiten der Krise wieder verstärkt nachgefragt“, sieht Peter Naumann einen klaren Trend. Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt die Assekuranz für ein Jahr die vereinbarten Raten bis zu einer vertraglich vereinbarten Höchstsumme. Während dieser Zeit ist der Kunde von den Beitragszahlungen befreit. 

Die Unternehmen wird es freuen, wenn Verträge eingehalten werden und das Geld Monat für Monat auf dem Konto verbucht wird. Selbstverständlich ist das schon lange nicht mehr. Die Zahlungsmoral ist sprichwörtlich im Keller. Das macht insbesondere dem Mittelstand zu schaffen.  Davor, dass Rechnungen nicht bezahlt werden, soll die Forderungsausfallversicherung schützen. Galt sie bei vielen Firmen bisher als überflüssig, entwickelt sie sich immer mehr zum begehrten Sicherungsanker. Um bis zu 50 Prozent sind die Anfragen nach den Policen gestiegen. Versichert wird das gesamte Geschäft. Anhand von Datenbanken prüft die Versicherung die Bonität der Kunden und Vertragspartner. Gibt sie ihr „o.k.“, kann geliefert werden. Bleibt die Zahlung dennoch aus, kommt die Versicherung für rund 90 Prozent des Schadens auf. Hat die Assekuranz Zweifel an der Zahlungsfähigkeit, liegt es beim Unternehmen, ob es sich auf das Geschäft einlässt.

Posted by Andre on 05/04 at 05:27 AM
InteressantesVersicherungenFirmenversicherung • Kommentar(e): (1) • Trackbacks (0) • Permalink

Künftig selbständig - und wie versichert?

Wer sich in Zeiten schwankender Konjunktur auf sein Können und seine Tugenden, seine Qualitäten und sein Wissen besinnt, der macht sich irgendwann dann doch selbständig.

Da diese Art des wirtschaftlichen Handelns als Selbstständiger oft als Ein-Mann- oder auch als Ein-Frau-Unternehmen betrieben wird, haben sich diese “Solo-Selbstständigen” zu fragen, wer hat welche Ansprüche und Forderungen an Versicherungen und Vorsorge. Neben dem Engagement für den Erhalt gewerblicher Einkünfte nach Steuerrecht als gewerblicher Unternehmer gilt das Gleiche natürlich auch für Freie Berufe wie Journalisten, Hebammen, Berufssportler oder Physiotherapeuten.

Gibt es in Deutschland mittlerweile mehr als 2,3 Millionen Ein-Mann-Unternehmen als Handwerker, Künstler, Journalisten, Ärzte, Taxifahrer, Landwirte oder freiberufliche Lehrer, liegt diese hohe Zahl vor allem an den Gründungen im Dienstleistungsbereich. Zunehmend werden Dienste aus großen Unternehmen out-gesourced und an freie Mitarbeiter und Subunternehmen abgegeben.

“Einzel-Selbständige” sind und bleiben jedoch meist noch längere Zeit ohne Rücklagen, Vermögen und Immobilien, die man beleihen könnte, sind nicht vorhanden. Breit spannt sich die Einkommensstruktur: Bei 37 von 100 der Solo-Selbstständigen liegt das verfügbare Monatseinkommen bei weniger als 1.100 Euro. Da stellt sich schnell die Frage: Welche Versicherung ist unbedingt erforderlich und was ist aus betrieblichen Gründen oder aufgrund von familiärer Bedingung sinnvoll. Am besten ist ein Gespräch mit einem Spezialisten, der sich auch darin auskennt, was für die gesetzliche Rentenversicherung als Pflicht gilt oder eben auch nicht gilt.

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