Tilgungsaussetzung: Nicht von allen Banken gestattet
In wirtschaftlich schweren Zeiten, kann es für so manchen Immobilieneigentümer eine enorme Erleichterung sein, wenn es ihm die Bank gestattet, die Tilgung des Immobiliendarlehens auszusetzen. In Zeiten von Kurzarbeit lässt sich somit die finanzielle Belastung des Darlehens spürbar senken und man kann sich finanziellen Spielraum schaffen – weitere Informationen zu den Vorzügen einer Tilgungsaussetzung finden sich in meinem gestrigen Beitrag wieder.
Doch bevor man von diesen Vorzügen profitieren und seiner Haushaltskasse ein wenig Luft verschaffen kann, muss sich die Bank erst einmal mit der Aussetzung der Tilgung einverstanden erklären. Allerdings wird sie das nicht immer tun: Wenn ein Darlehensnehmer den Wunsch erbringt, die Tilgung seiner Darlehen auszusetzen, verhalten sich die Banken zum Teil sehr unterschiedlich.
Auf der einen Seite gibt es Geldinstitute, die sich mit der Aussetzung der Tilgung einverstanden erklären, da ihnen relativ viel an der finanzielle Situation des Kunden liegt: Sollte dieser in größere finanzielle Schwierigkeiten geraten, bleiben womöglich auch noch die Zinszahlungen aus. Banken, die auf diese Weise denken, geben sich zumeist relativ schnell einverstanden. Jedoch sieht es bei einem großen Teil der Institute anders aus: Insbesondere in den Reihen der Direktbanken finden sich einige Institute wieder, die keine Tilgungsaussetzungen anbieten und sich bei entsprechenden Anfragen nicht gerade kooperativ zeigen.
Angehende Darlehensnehmer sollten deshalb darauf achten, dass im Darlehensvertrag eine entsprechende Klausel zu finden ist, die ihnen eine vorübergehende Aussetzung der Tilgung gestattet. Somit ist die Finanzierung von Beginn an flexibler. Sollte man den Darlehensvertrag hingegen schon abgeschlossen haben und die Bank keine Tilgungsaussetzung anbieten, bietet es sich an, hart zu verhandeln: Wenn es einem gelingt, den Ernst der Lage aufzuzeigen, lenken die Banken oftmals ein.
