Leider keine Seltenheit: Pfusch am Bau
Ende vergangener Woche sowie zu Beginn dieser Woche waren im Fernsehen zwei Reportagen zu sehen, in denen die Schicksale verzweifelter Bauherren und Immobilieneigentümer gezeigt wurden. Es wurden Menschen begleitet, die mit ihrem Bauvorhaben oder ihren Modernisierungsarbeiten sehr großes Pech gehabt und dadurch eine Menge Geld verloren haben.
Zum Teil ist es wirklich erschreckend, wenn man zu sehen bekommt, welche schlechte Arbeit so mancher Handwerksbetrieb leistet und wie unerfahrene Verbraucher über den Tisch gezogen werden. Die Immobilienbesitzer sind später die Leidtragenden, weil sie ihn Objekten wohnen, die teilweise ganz erhebliche Baumängel aufweisen und im schlimmsten Fall sogar nicht mehr bewohnbar sind.
Zwar sind die Betroffenen darum bemüht, sich zu wehren und ihr Recht zu erhalten, doch in den meisten Fällen tun sie sich sehr schwer damit. Denn kaum ein Bauunternehmen gesteht seine Fehler auf Anhieb ein. Stattdessen müssen oftmals langwierige Gerichtsprozesse geführt werden – und selbst wenn man diese gewinnt, ist noch nicht einmal sichergestellt, dass der Schaden anschließend behoben wird.
Die Praxis zeigt sehr deutlich auf, dass sich Bauherren sehr viel besser schützen müssen. Solch ein Schutz kann auf unterschiedlichem Wege geschaffen werden. Es fängt im Grunde genommen schon damit an, einen zuverlässigen Handwerksbetrieb zu beauftragen. Womöglich ist solch ein Betrieb nicht immer am günstigsten, aber dafür kann man sich auf dessen Arbeit verlassen. Ebenso wichtig ist es, Verträge zu schließen, in denen die zu erbringenden Leistungen präzise beschrieben sind. Zu guter Letzt ist es immer sehr gut, eine finanzielle Rücklage zu bilden: Notfalls können Schäden damit unmittelbar ausgebessert werden.
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Jochen on 05/07 at 07:32 AM
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Bund der Versicherten wünscht sich europäisches Versicherungsvertragsgesetz
Europa entwickelt sich immer mehr zu einer Einheit – in einigen Bereichen mehr, in anderen weniger. Auf dem Versicherungsmarkt gibt es jedenfalls noch erheblichen Nachholbedarf, damit ein echter europäischer Markt entsteht. Ein problemloser grenzüberschreitender Wettbewerb der Assekuranzen ist derzeit aufgrund rechtlicher Unsicherheiten nicht möglich. Das soll sich ändern. Diesen Wunsch äußert der Bund der Versicherten (BdV). Er spricht sich für ein europäisches Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aus und sieht durchaus Chancen, dass dieses Ziel auch umgesetzt wird. Einen Referenzrahmen haben Experten bereits erarbeitet.
Den Hintergrund der Bemühungen erläutert die Vorstandsvorsitzende des BdV, Lilo Blunck: „Es wird Zeit, dass deutsche Verbraucher von den Versicherungsangeboten aus den Mitgliedsstaaten profitieren können“. Bislang sind die Verträge der deutschen Versicherungen auf deutsches Recht abgestimmt und werden daher nicht im Ausland angeboten. Würden die Unternehmen über die Grenzen hinweg agieren, müssten Probleme mit dem Kunden in dessen Heimat geklärt werden. Das schreckt auch ausländische Versicherungen davon ab, hierzulande aktiv zu werden. Innovationen bleiben somit innerhalb der Ländergrenzen, statt europaweit vertrieben zu werden.
Dieser Missstand könnte durch eine Harmonisierung des Versicherungsvertragsrechts behoben werden. Die Experten des Bundes der Versicherten sehen in einem optionalen europäischen VVG die einfachste Lösung. Das würde vieles erleichtern, weil Verträge dann einvernehmlich auf Basis des europäischen VVG abgeschlossen werden könnten. „Damit erweitert sich die Palette der Angebotsvielfalt beträchtlich,“ betont der BdV. Die Hoffnungen ruhen jetzt auf der EU-Kommission. Sie könnte den vorliegenden Referenzrahmen als Grundlage für das neue VVG nutzen und eine zukunftsweisende Entscheidung treffen.
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Andre on 05/07 at 05:23 AM
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Über das Risiko bei Arbeit und Freizeit
Und wer schützt mich?
No risk - no fun! wäre eine wahrlich fatale Haltung, wenn es um das Berufsleben geht. Als Arbeitnehmer nun besteht immerhin das Alltagsrisiko, wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten zu können.
Gegen diesen Zustand bietet eine Berufsunfähigkeits-Versicherung BU den sinnvollen Schutz für die Zeit nach der befristeten Lohnfortzahlung. Da sich eine solche Ergänzung zum späteren gesetzlichen Krankengeld ab der siebten Woche oder der Invalidenrente auch in der Prämie darstellt, ist eine variierte klassische Form angesagt. Wer sich zu Anfang des Berufslebens für das Thema BU nur bedingt bis gar nicht interessiert, dem fällt dann vielleicht mit Mitte 40 und nach ehelicher Trennung auf, wie wichtig die Absicherung der Arbeitskraft sein kann, wäre es dann mit 200 Euro Prämie monatlich für eine kaufmännische Angestellte nicht doch zu teuer… Sind es nicht bereits finanzielle Gründe, ist es vielleicht der akute körperlich-gesundheitliche Zustand, der den Abschluss einer BU verhindert oder beträchtlich erschwert. Denn 30 von 100 Anträgen werden zunächst abgelehnt, knapp 10 Prozent werden zweifelsfrei angenommen; weitere 10 Prozent gelten als unerwünschtes Risiko.
Wer also nicht versichert werden kann, obwohl er es will, dem bleiben nur andere Möglichkeiten für den Fall der Fälle.
Vier Versicherungsformen gelten als klassische Varianten einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Unfall-, die Erwerbs- und die Grundfähigkeits-Versicherung sowie die Dread Disease (DD), eine Versicherung, die bei zuvor definierten schweren Krankheiten greift.
Ist auch keine der Kategorien so gestaltet, dass der absolute Schutz bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gegeben ist, gilt ganz sicher ein bedingt schwächerer Schutz als immer noch besser als gar keiner. Wie immer im Leben hängt ein Kompromiss vom Einzelfall ab. Klassisch beruhigend ist zwar immer noch die Unfallversicherung, doch sind nur zwei bis fünf von 100 Berufsunfähigkeiten Folge eines Unfalls.
Als kaum besser gilt die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung EU, weil nur dann Geld fließt, wenn der Betroffene überhaupt keine Arbeit mehr annehmen kann. Für Künstler oder Musiker ist die EU-Absicherung jedoch angezeigt.
Experten favorisieren dagegen die Grundfähigkeitsversicherung GFV, auch wenn manche Versicherer diese nicht oder nicht mehr anbieten. Der Ansatz gilt jedoch als richtig: Der Versicherte erhält eine monatliche Rente, wenn elementare Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind, sei es durch Krankheit, Alter oder Unfall. Vorteil ist, dass die Leistung auch dann fließt, wenn der Beruf trotz Schädigung noch weiterhin Einkommen möglich macht. Und die Beiträge sind meist günstig. Ein 40-jähriger Mann, der bis zum Schlussalter von 65 Jahren 2.000 Euro monatlich sichern möchte, zahlt für eine BU zwischen 117 und 172 Euro monatlich; eine GFV kann in 91 Euro kosten.
Risiko von schweren Krankheiten
Als neuer Ansatz gilt die Dread-Desease-Versicherung. Sie versichert das Risiko von schweren Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt oder Nierenversagen, was als eventuell belastender Status im Lebensablauf bereits bei Abschluss definiert wird. Geleistet wird, wenn ein Arzt die *versicherte Diagnose” stellt. Bei Dread Desease bleibt auf diese “Wette” ein Risiko: Wer später leidet, was nicht gelistet ist, hat “verloren”. Ausgeschlossen sind - wie bei der BU - Rückenschmerzen und psychische Probleme. Für viele BU-Renten gelten aber gerade diese Symptome, wenn auch schwere Krankheit das weitaus bessere versicherte Risiko einer Zielgruppe sei als die Berufsunfähigkeit überhaupt; so bei Anwälten oder Ärzten.