Immobilienfonds sollen wieder geöffnet werden
Finanz- und Wirtschaftskrise haben zahlreichen Immobilienanlegern einen Strich durch die Rechnung gemacht. Wer eigene Immobilien besitzt und vermietet, muss sich in zahlreichen Fällen mit gesunkenen Verkaufspreisen und stagnierenden Mieten zufriedengeben. Anteilseigner offener Immobilienfonds sind dazu gezwungen, ihre Fondsanteile zu halten, weil zahlreiche Investmentgesellschaften eine Sperre verhängt und somit den Handel der Anteile eingeschränkt haben: Käufe von Fondsanteilen sind möglich, Verkäufe hingegen nicht.
Zumindest können die Anteilseigener der Immobilienfonds wieder mit ein wenig mehr Zuversicht in die Zukunft blicken. Denn mehrere Investmentgesellschaften haben mitgeteilt, dass sie ihre Fonds bald wieder öffnen bzw. ihre so genannten Rückgabesperren beenden möchten. Somit ist es den Anlegern gestattet, ihr Kapital aus den Fonds abzuziehen.
Zu den Sperren kam es im vergangenen Oktober, als die Finanzkrise auch Deutschland mit voller Wucht erreichte. Sehr viele Anleger wollten ihre Schäfchen ins Trockene bringen und deshalb ihre Fondsanteile verkaufen. Allerdings verfügen die Investmentgesellschaften bei Immobilienfonds über einen eingeschränkten Handlungsspielraum: Wenn zu viele Anleger ihr Kapital abziehen möchten, kann es schnell zu einem finanziellen Engpass kommen, schließlich steckt der Großteil des Kapitals in Immobilien – und diese kann man nicht von heute auf morgen zu Geld machen.
In der vergangenen Woche haben mehrere Investmentgesellschaften, die ihre offenen Immobilienfonds sperren mussten, eine vorzeitige Aufhebung (vor dem Ende der offiziellen Frist) der Sperren angekündigt. Zwar haben längst nicht alle Gesellschaften konkrete Termine genannt, jedoch wird zumindest signalisiert, dass die Fonds in absehbarer Zeit wieder geöffnet werden können. Ob es dann noch empfehlenswert ist, seine Anteile abzuziehen, ist jedoch eine andere Frage.
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Jochen on 05/15 at 08:00 AM
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Versicherung dreht 16-jährigem eine Lebensversicherung über 49 Jahre an
Den Nachwuchs so früh wie möglich abzusichern, ist sicherlich eine lobenswerte Entscheidung – beispielsweise über eine Kinder-Unfallversicherung. Ärgerlich nur, wenn das Versicherungsunternehmen weit über das Ziel hinausschießt. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert aktuell über einen solchen Fall. Die Eltern eines zu dem Zeitpunkt gerade einmal 16 Jahre jungen Mannes erachteten eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Sohnemann als sinnvoll. Von der der Idee her sehr gut. Was der Vertreter der Gothaer daraus gemacht hat, ist beinahe schon unverschämt und darf jetzt als schlechtes Beispiel für eine Beratung herhalten, deren Blick nur auf die eigene Provision zielt. Er verkaufte eine fondsgebundene Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzschutz.
Lange hatte der Junge keine Freude an dem Vertrag, den er im Mai 2008 unterschrieben hatte. Schon Ende des Jahres kündigte er die Police wieder. März 2009 kam dann die Überraschung für Eltern und Kind: Die Gothaer verlangte eine Nachzahlung von 126 Euro. Der Paukenschlag hat gesessen und führte die verärgerten Versicherungskunden direkt zur Verbraucherzentrale Sachsen. Dort öffnete man ihnen die Augen und wies sie auf ihre Rechte hin. „In der Beratung wurde ihm erläutert, dass nicht der Versicherer von ihm, sondern er sein gesamtes Geld von der Versicherungsgesellschaft zurückfordern kann“, heißt es in der Pressemitteilung.
Der Vertrag hätte in der Form nicht zustande kommen dürfen. Der Kunde war bei Vertragsabschluss noch minderjährig. Da es sich um eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von stolzen 49 Jahren handelte, hätte neben den Eltern auch das Vormundschaftsgericht die Police genehmigen müssen. „Das gilt dann, wenn der Minderjährige zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet wird, sofern der Vertrag länger als ein Jahr nach Eintritt der Volljährigkeit fortdauern soll“, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen die rechtlichen Hintergründe. Zudem moniert sie, dass die Versicherung in diesem Fall weit am Bedarf und den Wünschen des Kunden vorbei „beraten“ hat. Sinnvoll sei es, sich von unabhängiger Seite beraten zu lassen und mehrere Angebote einzuholen.