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Montag, Mai 04, 2009
Finanzkrise weckt einige Versicherungen aus dem Dornröschenschlaf
Versicherungen, deren Prospekte und Anträge in den vergangenen Jahren eine dicke Staubschicht angesetzt haben, werden durch die Finanzkrise offenbar aus ihrem Dornröschenschlaf geweckt. Die Angst von Unternehmen, auf Rechnungen sitzenzubleiben, beschert der Forderungsausfallversicherung einen neuen Boom. Auf der anderen Seite fürchten Verbraucher, den laufenden Verpflichtungen aus Ratenverträgen wie beispielsweise einer Immobilienfinanzierung oder dem Autokauf nicht mehr nachkommen zu können. Sie setzen vermehrt auf die Ratenausfallversicherung, um für den Fall der Arbeitslosigkeit und beschränkter finanzieller Mittel abgesichert zu sein.
Angeboten wird die Ratenausfallversicherung unter anderem von der Baden-Badener Versicherung-AG, einem Unternehmen der Zurich Gruppe Deutschland. Die Police hatte bei Maklern bislang nicht gerade den Ruf eines „Dauerbrenners“. Verkaufen ließ sie sich so gut wie gar nicht. Erst jetzt, mit der zunehmenden Angst, den Job und damit die finanzielle Grundlage zu verlieren, gelangt sie wieder in den Fokus der Verbraucher. „Diese Versicherung wird in Zeiten der Krise wieder verstärkt nachgefragt“, sieht Peter Naumann einen klaren Trend. Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt die Assekuranz für ein Jahr die vereinbarten Raten bis zu einer vertraglich vereinbarten Höchstsumme. Während dieser Zeit ist der Kunde von den Beitragszahlungen befreit.
Die Unternehmen wird es freuen, wenn Verträge eingehalten werden und das Geld Monat für Monat auf dem Konto verbucht wird. Selbstverständlich ist das schon lange nicht mehr. Die Zahlungsmoral ist sprichwörtlich im Keller. Das macht insbesondere dem Mittelstand zu schaffen. Davor, dass Rechnungen nicht bezahlt werden, soll die Forderungsausfallversicherung schützen. Galt sie bei vielen Firmen bisher als überflüssig, entwickelt sie sich immer mehr zum begehrten Sicherungsanker. Um bis zu 50 Prozent sind die Anfragen nach den Policen gestiegen. Versichert wird das gesamte Geschäft. Anhand von Datenbanken prüft die Versicherung die Bonität der Kunden und Vertragspartner. Gibt sie ihr „o.k.“, kann geliefert werden. Bleibt die Zahlung dennoch aus, kommt die Versicherung für rund 90 Prozent des Schadens auf. Hat die Assekuranz Zweifel an der Zahlungsfähigkeit, liegt es beim Unternehmen, ob es sich auf das Geschäft einlässt.
Künftig selbständig - und wie versichert?
Wer sich in Zeiten schwankender Konjunktur auf sein Können und seine Tugenden, seine Qualitäten und sein Wissen besinnt, der macht sich irgendwann dann doch selbständig.
Da diese Art des wirtschaftlichen Handelns als Selbstständiger oft als Ein-Mann- oder auch als Ein-Frau-Unternehmen betrieben wird, haben sich diese “Solo-Selbstständigen” zu fragen, wer hat welche Ansprüche und Forderungen an Versicherungen und Vorsorge. Neben dem Engagement für den Erhalt gewerblicher Einkünfte nach Steuerrecht als gewerblicher Unternehmer gilt das Gleiche natürlich auch für Freie Berufe wie Journalisten, Hebammen, Berufssportler oder Physiotherapeuten.
Gibt es in Deutschland mittlerweile mehr als 2,3 Millionen Ein-Mann-Unternehmen als Handwerker, Künstler, Journalisten, Ärzte, Taxifahrer, Landwirte oder freiberufliche Lehrer, liegt diese hohe Zahl vor allem an den Gründungen im Dienstleistungsbereich. Zunehmend werden Dienste aus großen Unternehmen out-gesourced und an freie Mitarbeiter und Subunternehmen abgegeben.
“Einzel-Selbständige” sind und bleiben jedoch meist noch längere Zeit ohne Rücklagen, Vermögen und Immobilien, die man beleihen könnte, sind nicht vorhanden. Breit spannt sich die Einkommensstruktur: Bei 37 von 100 der Solo-Selbstständigen liegt das verfügbare Monatseinkommen bei weniger als 1.100 Euro. Da stellt sich schnell die Frage: Welche Versicherung ist unbedingt erforderlich und was ist aus betrieblichen Gründen oder aufgrund von familiärer Bedingung sinnvoll. Am besten ist ein Gespräch mit einem Spezialisten, der sich auch darin auskennt, was für die gesetzliche Rentenversicherung als Pflicht gilt oder eben auch nicht gilt.
Sonntag, Mai 03, 2009
Kurz mal gefragt - Schnell geantwortet!
Welche Versicherung zahlt, wenn im häuslichen Garten ein Besucher stürzt und sich verletzt, weil rund um ein gerade erworbenes, altes Haus Treppen, Beete und eine Terrasse angelegt werden?
Antwort: Dazu muss der Eigentümer oder der Mieter eine private Haftpflichtversicherung HP abschließen. Eine solche sollte sowieso jeder haben, da sie alle Haftpflicht-Schäden abdeckt, die der Versicherte oder dessen Mitglieder seiner Familie und auch Personen in häuslicher Gemeinschaft verursachen.
Weil die HP den Geldbeutel desjenigen verschont, der einen Sach- oder Personenschaden an jemand anderem verursacht hat, spricht man bei der Haftpflicht auch von einer Vermögensversicherung. Die haftet sogar auch dann, wenn man nicht verheiratet ist, aber mit dem Partner zusammenlebt und der Name dieser Person dem Versicherer bekannt ist. Zu achten ist auf eine möglichst hohe Deckungssummen (mindestens 2 Millionen Euro für Personen und Sachschäden) und darauf, dass auch Schäden gedeckt sind, die durch delikt-unfähige Kinder verursacht werden.
Wer eine Reise ins Ausland unternimmt und mit dem Auto unterwegs sein wird, fragt sich nicht nur für Südfrankreich, welche Versicherungen er benötigt.
Antwort: Man lasse sich vom Autoversicherer kostenfrei eine grüne Versicherungskarte geben, womit bei einem Unfall im Ausland Komplikationen vermieden werden können.
Nachzulesen ist, ob die eigene Kfz-Versicherung bereits Schutzbriefleistungen wie Rücktransport des unfallgeschädigten Autos oder der Insassen enthält. Wichtig wäre auch, an eine Auslandskrankenversicherung zu denken, weil die gesetzliche Versicherung im Inland einige Arzt- oder Krankenhauskosten nicht übernimmt.
Warum Flexibilität bei der Baufinanzierung so wichtig ist
In den vergangenen Tagen habe ich mehrere Beiträge veröffentlicht, die sich mit der Gestaltung von Immobiliendarlehen beschäftigen. Im Vordergrund stand jeweils die Flexibilität der Finanzierung, die letzten Endes gar nicht hoch genug ausfallen kann. So wurde unter anderem deutlich gemacht, dass es sehr praktisch ist, wenn eine Bank dem Darlehensnehmer die Möglichkeit einräumt, während der Laufzeit eine mehrfache Anpassung der Tilgung vorzunehmen. Ebenso wurde aufgezeigt, dass die Darlehen der Banken hinsichtlich der Flexibilität ganz unterschiedlich sein können und es deshalb sehr wichtig ist, Vergleiche durchzuführen.
Einige Leser werden sich bestimmt schon gefragt haben, weshalb ich so intensiv auf diesem Thema herumhacke. Doch die Antwort auf die Frage ist ganz einfach: Die Bedeutung der Flexibilität, die eine Baufinanzierung bieten muss, hat sehr stark zugenommen – noch nie zuvor war es so wichtig, dass Immobiliendarlehen immer wieder an neue Situationen angepasst werden können.
Der Hauptgrund besteht darin, dass sich die Zeiten geändert haben – insbesondere die Arbeitswelt. Früher kaufte man nur einmal im Leben eine Immobilie und bewohnte diese bis zum Lebensende. Heutzutage sieht es ganz anders aus: Die Arbeitswelt fordert von uns eine hohe Umzugsbereitschaft. Wer heutzutage im Job erfolgreich sein oder schlichtweg seinen Job behalten möchte, muss dazu bereit sein umzuziehen. Ebenso kommt es im Bereich der Vergütung zu immer größeren Änderungen: Zunehmend mehr Arbeitnehmer beziehen variable Gehaltsbestandteile – ein Punkt, der bei der Finanzierung ebenfalls berücksichtigt werden muss.
Wenn das Einkommen gewissen Schwankungen unterliegt und die Möglichkeit besteht, dass man aufgrund seines Berufes den Wohnort wechseln muss, ist man als angehender Immobilieneigentümer dazu gezwungen, eine sehr flexible Finanzierung abzuschließen. Weil sich die Lebensumstände so schnell ändern können, ist es ganz wichtig, die Immobilienfinanzierung jederzeit an diese Umstände anpassen zu können. Potentielle Darlehensnehmer sollte dies bei der Finanzierungsauswahl unbedingt berücksichtigen.
Posted by Jochen on 05/03 at 07:14 AM
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Baufinanzierung: Darlehen werden immer flexibler
Die Finanzierungsangebote, die potentiellen Immobilienkäufern und Bauherren von den Banken unterbreitet werden, haben sich in den vergangenen Jahren sehr stark verändert. So ist festzustellen, dass die Banken deutlich kundenfreundlicher geworden sind bzw. den Kunden nun aus einem neuen Blickwinkel betrachten. Wollte man früher eine Baufinanzierung abschließen, so waren die Darlehen äußerst starr: Abgesehen von Sondertilgungsmöglichkeiten war eine Flexibilität nicht zu erkennen.
Heutzutage sieht es gänzlich anders aus: Inzwischen überbieten sich die Banken wenn es darum geht, flexible Darlehensangebote zu gestalten und ihren Kunden zu unterbreiten. Bis vor ein paar Jahren wäre es bei den meisten Instituten undenkbar gewesen, Immobiliendarlehen aufzunehmen, die nicht nur über Sondertilgungsmöglichkeiten verfügen, sondern die zudem mit weiteren Optionen aufwarten, welche dem Darlehensnehmer ein hohes Maß an Flexibilität einräumen.
Zu den besten Beispielen zählt die Möglichkeit, eine Anpassung der Tilgung vorzunehmen. In meinen beiden vorangegangenen Beiträgen habe ich ausführlich aufgezeigt, wie man als Darlehensnehmer von solch einer Option profitieren und das Darlehen stets an die eigene finanzielle Situation anpassen kann. Aber auch die so genannte „Nichtabnahme von Darlehensteilen“ erfreut sich einer großen Beliebtheit, insbesondere bei den Bauherren: In solch einem Fall kann die Finanzierung ein wenig großzügiger gestaltet werden. Sollte man letzten Endes nicht ganz so viel Kapital benötigen, so muss das Darlehen nicht vollständig abgerufen werden.
Jedoch kann man als Verbraucher von diesen Vorzügen nur dann profitieren, wenn man bei der Darlehenssuche sehr zielgerichtet vorgeht und ausreichend viele Angebote miteinander vergleicht. Längst nicht alle Banken bieten ihren Kunden wirklich flexible Immobiliendarlehen an. Deshalb ist es umso wichtiger, sich für die Suche ausreichend Zeit zu nehmen.
Posted by Jochen on 05/03 at 05:00 AM
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Samstag, Mai 02, 2009
Falls Kinder zu Invaliden werden
Versichern beruhigt und schützt!
Sicheres Spielzeug, geprüfte Technik am Kinderrad, Gitter an Treppen zum Keller und Kindersicherungen in der Steckdose - und trotzdem oder deswegen mag an Unfälle mit Kindern keiner denken. Doch wird eben auch das junge, unerfahrene Leben von Alltags-Risiken begleitet. Und dabei geht es nicht um harmlose Schnittverletzungen oder Prelllungen. Dauerhafte Schäden an Gliedmaßen, Sehbehinderungen oder gar Narben durch Verbrennungen sind für Eltern und Großaltern eher weit aus der Welt.
So mag an Invalidität bei Kinder kaum einer ernsthaft denken, Unfallberichte in der Zeitung oder Schilderungen durch Bekannte wischt man gerne schnell beiseite. Und trotzdem gelten die Zahlen der Statistik: Auch Kinder leiden an den Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit bis ins hohe Alter und bedürfen oft Hilfe und Pflege. Nach Ergebnissen der sogenannten KiGGS-Studie gehören Unfälle zu den höchsten Gesundheitsrisiken im Kindesalter. Zwischen 2003 und 2006 hatten 15 von 100 Kinder von 1 bis 17 Jahren während der 12 Monate vor der Befragung einen Unfall; 13 Prozent von diesen 15 Prozent, also insgesamt 2 Kinder von der Grundmenge 100, mussten im Krankenhaus behandelt werden, wobei die stationäre Behandlungsrate bei Kleinkindern im Alter von 1 bis 4 Jahre lag.
Unfälle bei den Kleinkindern ereignen sich dabei zu 60 Prozent zu Hause und in der näheren Wohnumgebung wie Garten und Hof, 19 von 100 Mal geschieht das schädigende Ereignis bei Spiel und Sport und in der Freizeit; es folgen als Unfallorte im Kleinkind-, Kindergarten- und Vorschulalter die Orte mit eigentlich professioneller Betreuung
Stürze von Spielgeräten
Mit einem Anteil von 60,4 Prozent sind Sturzunfälle bei den Ein- bis unter 18-Jährigen insgesamt das am häufigsten genannte Unfallereignis. Im Kleinkindalter (1-4 Jahre) lag der Anteil der Sturzunfälle an allen Unfällen mit 35,8 Prozent am höchsten. Am häufigsten waren in dieser Altersgruppe Stürze von der Treppe (10,4 Prozent) und Stürze von Spielgeräten (7,7 Prozent). Und eben deswegen wird bei Tausenden Kindern jährlich eine Invalidität festgestellt. Eine Tatsache, wodurch Kinder zu Behinderten werden, die lebenslang auch auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, denn staatliche Leistungen sind dürftig. Eine spezielle Versicherung trägt bei Kinderinvalidität besondere Kosten mit, die durch häuslichen Umbau, ein größeres Auto, durch zusätzliche Pflege und Betreuung oder Hilfsmittel entstehen, die die Krankenkassen nicht leistet.
Mit Übergang auf den jungen Erwachsenen
Wer für Heranwachsende im Kindesalter schließlich keine Leistung aus der Invaliditätsversicherung im Ernstfall als finanzielle Unterstützung benötigte, der wird die Versicherung später auch im Erwachsenenalter als angesagt erkennen. Hilft sie doch bei individuellem Vertrag, auch später eine lebenslange monatliche Rente zu sichern, woraus sich eine zusätzliche Einnahmequelle für das behinderte Kind ableitet.
Die Policen sind gestaltbar: Da steht die einmalige Summe im Falle der Kinderinvalidität neben der monatlichen Rente und auch die Kombination beider Leistungen ist möglich. Wer ideal denkt, der kombiniert beide Modelle - Rentenzahlung und Einmalleistung bei Kinderinvalidität -, da sie sowohl lebenslang finanzielle Sicherheit für den Nachwuchs haben, sie aber auch bei eingetretener Kinderinvalidität notwendige Anschaffungen tätigen können.
Wer zahlt wann?
Wer Beiträge leistet, will wissen, wer wann zahlt. In der Regel werden Leistungen bei Kinderinvalidität ab einem Behinderungsgrad von 50 gezahlt wird. Zu beachten ist, ob sich die Zahlung der Versicherung zum Beispiel an der Schulfähigkeit orientiert oder ob Leistungen ganz ausgeschlossen werden. Dürfen auch Versicherer bei einer Kinderinvalidität die Leistungen bei angeborenen Krankheiten im Vertrag nicht mehr ganz ausschließen, werden dann aber auch Neurosen, Psychosen oder Verhaltensstörungen bei Leistungen oft ausgeschlossen. Wer beim Invaliditätsrisiko nur auf eine Unfallversicherung vertraut, vergisst das Risiko, das bei Krankheitsfolgen die Einmal-Leistung oder eine Rente sinnvoll macht. Bei Unfall-Invalidität wird eben auch nur dieses Risiko abgedeckt. Lebenslange Behinderung durch Krankheit ist nicht Gegenstand einer Unfallversicherung. Und dabei sind Krankheiten weit häufiger die Ursache für Invalidität als es Unfälle sind.
Weniger sinnvoll sind Invaliditätsversicherungen für die Risikogruppe ‘Kinder’, mit denen eine Kapital-Lebensversicherung verknüpft wird. Soll für ein Kind Vermögen aufgebaut werden, sollte das eher mit einem Sparplan bei einer Bank geschehen. Als sinnvoller gelten Versicherungen gegen Invalidität, bei denen sich die Police nach dem Kindesalter in eine Berufsunfähigkeitsversicherung verwandelt, weil spätere Erwachsene mit Vorerkrankung später nur schwer einen neuen Schutz bei Berufsunfähigkeit bekommen können. Solche Policen für Kinder sind auf deren spezielle und eingeschränkte Leistungen bei erheblichen Bedingungen zu prüfen.
Freitag, Mai 01, 2009
Baufinanzierung: Tilgungsanpassung nicht bei allen Banken möglich
Bei der Finanzierung einer Immobilie ist es für die Darlehensnehmer von immens großem Vorteil, wenn ihr Darlehen ein möglichst hohes Maß an Flexibilität bietet. Das Maß dieser Flexibilität wird maßgeblich von den Konditionsbestandteilen des Darlehens bestimmt – einer dieser Konditionsbestandteile ist die Option, die Tilgung während der Laufzeit mehrfach anpassen zu können.
Bereits in meinem gestrigen Beitrag wurde sehr deutlich aufgezeigt, dass es für den Darlehensnehmer sehr vorteilhaft ist, wenn er sich in der Lage befindet, den Tilgungssatz seines Darlehens anzupassen, beispielsweise um damit auf Änderungen beim Einkommen zu reagieren. Allerdings ist anzumerken, dass leider nicht alle Banken diese Option anbieten: Bei einigen Geldinstituten besteht schlichtweg keine Möglichkeit, einen solchen Konditionsbestandteil zu vereinbaren.
Besonders ärgerlich ist es natürlich, wenn ausgerechnet die Bank, die mit dem niedrigsten Darlehenszins aufwartet, keine Anpassung der Tilgung erlaubt. In solch einem Fall gilt es sich die Frage zu stellen, wie man verfahren möchte bzw. für welches Darlehensangebot man sich entscheidet. Auf der einen Seite ist ein niedriger Darlehenszins verlockend, auf der anderen Seite verschafft die Möglichkeit einer Tilgungsanpassung sehr viel Flexibilität und somit auch Sicherheit.
Deshalb kann es in einigen Fällen besser sein, sich gegen das günstigste Darlehensangebot zu entscheiden und stattdessen ein Darlehen bei einer anderen Bank aufzunehmen, das geringfügig teurer ist, aber dafür wesentlich mehr Flexibilität bietet. Denn eine gute Baufinanzierung zeichnet sich längst nicht nur durch einen niedrigen Zinssatz aus: Letzten Endes muss das Gesamtpaket stimmen. Somit kann allen potentiellen Darlehensnehmern nur empfohlen werden, sich nicht ausschließlich auf den Zinssatz zu konzentrieren, wenn es um den Abschluss eines Immobiliendarlehens geht.
Posted by Jochen on 05/01 at 08:49 AM
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