Immobiliendarlehen: Absicherung gegen Vorfälligkeitsentschädigung nicht vergessen
Im meinem vorangegangenen Beitrag ging es um das Thema Vorfälligkeitsentschädigung: Wenn jemand vorzeitig aus seinem Immobiliendarlehen aussteigen bzw. dieses kündigen möchte, wird eine Entschädigungszahlung fällig, die sich in Abhängigkeit von Restschuld und Zinsniveau auf einen hohen Betrag belaufen kann. Oftmals ist die Vorfälligkeitsentschädigung so hoch bemessen, dass ein frühzeitiger Ausstieg nicht in Frage kommt.
Doch gerade in der heutigen Zeit, kommt es sehr häufig vor, dass Wohneigentümer vorzeitig aus ihren Darlehen aussteigen möchten, beispielsweise weil sie einen Verkauf der Immobilien planen. In den meisten Fällen ist eine solche Entscheidung auf den Job zurückzuführen: Die heutige Berufswelt fordert von den Menschen eine sehr hohe Flexibilität, was unter anderem bedeuten kann, umziehen und die eigene Immobilien verkaufen zu müssen.
Gegen einen solchen Fall bzw. gegen die Berechnung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung können sich Darlehensnehmer inzwischen absichern. Zunehmend mehr Banken (vorrangig aus dem Feld der Direktbanken) erkennen die Zeichen der Zeit und bieten Darlehen oder Darlehensoptionen an, die letzten Endes eine Darlehensablösung ermöglichen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird.
Insbesondere jungen Bauherren und Immobilienkäufern kann nur dazu geraten werden, sich für ein solches Darlehen zu entscheiden. In Zukunft könnte die Berufswelt ein noch höheres Maß an Flexibilität fordern, weshalb man einfach gut damit beraten ist, über ein besonders flexibles Immobiliendarlehen zu verfügen. Sollte man tatsächlich umziehen und deshalb sein Eigenheim verkaufen müssen, ist es einfach immens praktisch, wenn eine solche Transaktion vergleichsweise schnell, unkompliziert und vor allem auch preiswert abgewickelt werden kann. Deswegen macht sich die Vereinbarung einer entsprechenden Klausel selbst dann bezahlt, wenn sie mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
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Jochen on 06/03 at 07:38 AM
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Makler werfen Banken Kundenklau vor
Der Bundesverband der Deutschen Versicherungskaufleute (BVK) ist sauer und lässt mächtig Dampf in Richtung Banken ab. Hintergrund: Angesichts schwächelnder Absatzzahlen kommt es immer öfter zu „Revierkämpfen“. Der Vorwurf der Makler: Den Banken sei jedes Mittel Recht, die Kunden davon zu überzeugen, bestehende Policen zu kündigen und durch neue – vermeintlich günstigere und bessere – zu ersetzen. Alles nur „heiße Luft“, sagen die einen. Andere, wie der Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken, sprechen eher durch die Blume. Für sie gehören Informationen zu Versicherungsverträgen mit zur ganzheitlichen Beratung bei der Finanzplanung.
Dabei haben es Banken vergleichsweise leicht, Einblick in den Versicherungsordner ihrer Kunden zu erhalten. Michael Heinz, Präsident des BVK, erklärte dazu gegenüber der Financial Times Deutschland: „Dafür nutzen sie auch Informationen, die sie aus den Kontoauszügen gewinnen.“ Zudem übten viele Berater gezielt Druck aus. Wer einen Kredit möchte und auf eine positive Entscheidung hoffe, dem werde empfohlen, beispielsweise mit der Riester-Rente zu einem anderen Versicherer zu wechseln – dem, der mit der Bank zusammenarbeitet. Beobachtet werde dieses Vorgehen vor allem im Bereich der Lebensversicherungen, zu denen auch die private Altersvorsorge zählt.
Kunden abzuwerben ist sicherlich keine vollkommen neue Masche. Das hat es schon immer gegeben und wird auch weiterhin der Fall sein. Am Vorgehen der Banken kritisiert der BVK, dass sie ihre Monopolstellung missbrauchen, und geht noch einen Schritt weiter: Michael Heinz spricht von „wettbewerbswidrigen Koppelgeschäften“, gegen die man vorgehen werde. Besonders verärgert zeigt sich der Verband darüber, dass die Banken bei ihrer Beratung nicht darauf hinweisen, dass ein Wechsel des Anbieters und der erneute Abschluss einer Versicherung auch mit Kosten wie etwa für die Abschlussprovision verbunden sind.
Im Fokus der Makler stehen derzeit besonders die Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Sparkassen. Doch auch Privatbanken versuchten zunehmend, eine Umdeckung zu erreichen. Ging es dabei früher eigentlich immer nur um einzelne Verträge, dringen die Banken laut BVK nun komplett in die Kundenbeziehung Vertreter-Versicherter ein. Das betreffe nicht nur Privatkunden, sondern zunehmend auch kleinere und mittlere Firmen. Für eine höhere Kreditlinie werde dann schon mal eher die Versicherung gewechselt.
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Andre on 06/03 at 05:56 AM
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