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Donnerstag, Juni 11, 2009

Was ist ein Forwarddarlehen?

In den letzten Beiträgen, die hier im Blog zum Thema Baufinanzierung veröffentlicht wurden, ist häufiger die Begriff Forwarddarlehen gefallen. Obwohl diese Art von Immobiliendarlehen bereits seit einigen Jahren existiert, ist sie immer noch vielen Leuten unbekannt. Deshalb soll an dieser Stelle kurz erläutert werden, um welche Art von Darlehen es sich hierbei handelt.

Zunächst einmal ist anzumerken, dass es sich hierbei um eine Darlehensart handelt, die sich ausschließlich an Personen richtet, die bereits eine Baufinanzierung abgeschlossen haben und sich in Zukunft dazu gezwungen sehen, eine Anschlussfinanzierung vorzunehmen. Die Anschlussfinanzierung ist in Deutschland sehr verbreitet, da es nur den wenigsten Darlehensnehmern gelingt, ihr Immobiliendarlehen innerhalb der vereinbarten Zinsbindung vollständig zu tilgen. Nach Ablauf der Zinsbindung wird eine neue Finanzierung (zumeist über den Restschuldbetrag) abgeschlossen.

Das Forwarddarlehen wurde genau für diesen Zweck konzipiert, wobei es sich vom klassischen Anschlussfinanzierungsdarlehen in einem Punkt deutlich unterscheidet: Forwarddarlehen können bereits mehrere Jahre vor dem Zeitpunkt der eigentlichen Anschlussfinanzierung abgeschlossen werden. Dies bedeutet auch, dass der Darlehensnehmer über die Möglichkeit verfügt, sich auf diese Weise einen niedrigen Zinssatz zu sichern.

Derzeit bietet es sich besonders an, Forwarddarlehen abzuschließen. Somit können die aktuell sehr niedrigen Hypothekenzinsen gesichert werden, selbst wenn das Darlehen erst in zwei oder drei Jahren benötigt wird – je nach Bank können Forwarddarlehen bis zu vier Jahre vor dem Umschuldungstermin abgeschlossen werden. Zinsen fallen in der Zwischenzeit selbstverständlich keine an. Dieser Umstand macht das Forwarddarlehen umso reizvoller, schließlich wäre es sehr ärgerlich, wenn Hypothekenzinsen steigen und man seine spätere Finanzierung zu einem höheren Zinssatz abschließen müsste.

Posted by Jochen on 06/11 at 08:19 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Verfassungsrichter erklären Basistarif für rechtens

Die Bemühungen der privaten Krankenversicherungen (PKV), den Basistarif zu kippen, sind gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Versicherungsunternehmen zurückgewiesen und damit eines der zentralen Elemente der Gesundheitsreform für rechtens befunden. Auch die dreijährige Sperrfrist für den Wechsel von der gesetzlichen in eine private Kasse, das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ und die Übertragbarkeit der Altersrückstellungen von PKV-Kunden, die den Anbieter wechseln wollen, wurden in Karlsruhe abgesegnet. Für Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ein Erfolg auf ganzer Linie.

Der Basistarif bleibt also und für die privaten Krankenversicherer die Pflicht, auch ältere und kranke Kunden aufzunehmen, ohne Gesundheitsfragen und Risikozuschläge. Mit der Vorschrift, den neuen Tarif einzuführen, sei zwar in die Berufsfreiheit der PKV eingegriffen worden. Schwerer wiegen aber die legitimen Gemeinwohlinteressen, zumal der Gesetzgeber lediglich das Ziel verfolge, jedem eine bezahlbare Krankenversicherung zu ermöglichen, auch in den Reihen der PKV. Aus Sicht der Richter nimmt der Basistarif, selbst wenn er nicht kostendeckend angeboten werden könne, keinen oder nur kaum Einfluss auf die Geschäfte der Unternehmen. In Karlsruhe geht man vielmehr davon aus, dass sich das Interesse angesichts der monatlichen Prämie von bis zu 570 Euro ohnehin in Grenzen halten werde. Wenn das PKV-Modell durch den Basistarif allerdings gefährdet werden sollte, müsse nachgebessert werden. Bis dahin gilt, was Ulla Schmidt nach der Verkündung des Urteils erklärte: „Auch die private Krankenversicherung muss soziale Verantwortung übernehmen“.

Posted by Andre on 06/11 at 05:07 AM
Recht & OrdnungKrankenversicherungGesundheitsreform • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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