Veränderungen für verbessertes Gesundheitswesen
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gesundheitsreform vom 10. Juni dieses Jahres ist die Richtung im Gesundheitsbereich deutlicher. Der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV), Reinhold Schulte, erklärte hinsichtlich der sich daraus ergebenden Folgen für die Gesundheitsreform, dass das duale Krankenversicherungssystem erhalten und gestärkt werde. Die Bezugnahme auf das Zwei-Säulen-Modell ist eine eindeutige Absage an jede Form einer Bürgerversicherung. Aus diesem Grunde bietet das Urteil auch die Möglichkeit, nach der Bundestagswahl einen vernünftigen Reformkurs einzuschlagen, so zumindest die Aussagen des Verbands. Schließlich werden die Finanzierungsprobleme im Gesundheitsfonds immer evidenter.
Für eine Veränderung ist keine große Reform mit einem radikalen Systemumbau notwendig. Auch mit mehreren einzelnen Schritten kann die finanzielle Grundlage des Gesundheitswesens stark verbessert werden. Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass einzelne Leistungen in eine kapitalgedeckte Privatversicherung überführt werden. Besonders interessant ist dies in Bezug auf die zahnmedizinische Versorgung, das Krankengeld und die privaten Unfälle. Wenn diese drei Posten ausgegliedert würden, könnten die Krankenkassen fast 30 Milliarden Euro einsparen und damit auch der Beitragssatz um fast 3 Punkte abgesenkt werden. Die Beitragszahler könnten so mit einer Entlastung von beinahe 20 Prozent rechnen. Darüber hinaus soll die Versicherungspflichtgrenze niedriger gesetzt werden und die Verdreifachung der Wartezeit für freiwillig versicherte Arbeitnehmer aufgehoben werden. Damit könnten Versicherungen als auch Versicherungsnehmer aus den Veränderungen nach dem Urteil profitieren.
