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Mittwoch, Juli 01, 2009

19.000 Beschwerden gegen Versicherungen

Der Ombudsmann der Versicherungswirtschaft, Günter Hirsch, hat für das vergangene Jahr Zahlen vorgelegt, die ihm und seinen Mitarbeitern Sorgen bereiten: Insgesamt 19.000 Eingaben landeten auf ihren Schreibtischen. Mit Blick auf das Jahr 2007 ergibt das eine Zunahme um 7,1 Prozent. „Wir haben ein Allzeithoch erreicht“, bringt Hirsch die Entwicklung auf den Punkt. Besonders häufig beschweren sich Kunden, die eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben. Sie machen 40 Prozent aller Eingaben aus. Knapp dahinter folgt die Rechtsschutzversicherung. In immerhin 50 Prozent der Fälle bekam der Kunde Recht.

Verärgert zeigt sich der Ombudsmann, dass immer öfter auch Beschwerden gegen Versicherungsvertreter eingereicht werden. Die Vermittler nähmen es mit dem Protokoll des Beratungsgesprächs nicht ganz so genau und vermerkten teils nur kurz und knapp, dass eine „optimale Absicherung“ gewünscht gewesen und auch empfohlen worden sei. Oder die Empfehlung laute schlicht „wie gewünscht“. Für Günter Hirsch sind derlei Protokolle nur noch für die „große Ablage“ zu gebrauchen. „Das können Sie gleich in den Papierkorb werfen“, erklärt er. Einziger Vorteil für den Kunden: Geht es vor Gericht, wird das nachlässig geführte Protokoll häufig zugunsten des Kunden gewertet, die Beweislast liegt dann beim Vermittler.

Der Tipp aus der Ombudsstelle lautet daher schlichtweg: „Die Verbraucher sollten darauf achten, dass das Gesagte auch dokumentiert wird“. Ausgangspunkt ist eine ausführliche Analyse. Die Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz nennt hierzu ein Beispiel: Werde der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung geplant und befinde sich auf dem Dach des Hauses eine Photovoltaik-Anlage, müsse dieses Detail später auch im Protokoll aufgeführt sein. Ganz auf Nummer sicher geht man, wenn der Versicherungsvertreter schriftlich bestätigt, dass auch wirklich alles versichert ist, was im Rahmen des Analysegesprächs erwähnt wurde.

Posted by Andre on 07/01 at 07:19 AM
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Bauvorhaben: Kein Baubeginn ohne Rechtsschutzversicherung

In meinem ersten Beitrag, den ich diese Woche geschrieben habe, ging es um das Thema Bauvorhaben mit Hinblick auf das Wetter bzw. auf die aktuelle Jahreszeit: Für die Realisierung eines Bauvorhabens ist der Sommer bestens geeignet. Sofern man als Bauherr noch nicht mit seinem Vorhaben begonnen hat, wird es höchste Zeit – besser kann das Wetter nicht werden.

Natürlich kann es auch bei gutem Wetter auf dem Bau zu Schwierigkeiten kommen: Wenn man es genau betrachtet, sind Streitigkeiten mit den Bauunternehmen und Handwerkern keine Seltenheit – nur selten gelingt die Fertigstellung eines Gebäudes, ohne dass es dabei zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Leider geht es hierbei oftmals um eine Menge Geld: Wenn Handwerker gepfuscht haben und ihre Fehler nicht einsehen, können schnell Zusatzkosten entstehen, die nicht nur unnötig sind, sondern sich zumeist auch auf hohe Beträge belaufen.

Allen angehenden Bauherren kann nur dazu geraten werden, diesbezüglich kein Risiko einzugehen und einen speziellen Rechtsschutz für Bauherren abzuschließen. Der Abschluss einer solchen Versicherung stellt eine Investition dar, die sich ganz schnell bezahlt machen kann. Sollte es zu Schwierigkeiten kommen, braucht man nicht davor zurückzuscheuen einen Anwalt einzuschalten und notfalls auch vor Gericht zu gehen, da die Rechtsschutzversicherung eine relativ große finanzielle Absicherung bietet.

Entsprechende Versicherungen müssen – auch wenn bereits ein Rechtsschutz besteht – fast immer zusätzlich abgeschlossen werden. Die meisten Versicherer klammern die Themen Bau und Modernisierung bewusst aus dem Versicherungsspektrum aus. Wer bereits über einen Rechtsschutz verfügt, sollte sich informieren, ob sein Vorhaben im Leistungsumfang eingeschlossen ist. Zumeist wird es jedoch so sein, dass eine zusätzliche Versicherung benötigt wird.

Posted by Jochen on 07/01 at 07:19 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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