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Donnerstag, Juli 02, 2009

Miezi von Versicherung als gebraucht abgestempelt

400 Euro hat Miezi, ein Mix aus Perserkatze und Britisch Kurzhaar, gekostet. Sicherlich ein Batzen Geld für eine Katze. Doch dem Besitzer war sie jeden Cent wert, zumal sich die flauschige Samtpfote als echter Gewinn erwies. Der Stubentiger kuschelte gerne mit seinen „Dosenöffnern“, spielte und war ansonsten ein eher ruhiger Vertreter. „Eine echte Granate“, sagt der Besitzer. Nur leider ist Miezi nicht mehr: Der Nachbarshund hat sich die Katze geschnappt. Das Tier hatte keine Chance. Nun möchte die Familien Schadenersatz. Den soll es laut Versicherung auch geben. Allerdings rechnet die Assekuranz ganz anders als der Katzenfreund – schließlich sei Miezi nicht mehr nagelneu gewesen.

Für den Besitzer war das wie ein Schlag ins Gesicht. Da fährt er mit der schwerverletzten Katze noch in die Klinik und lässt alles nur menschenmögliche unternehmen, damit Miezi den Angriff überlebt, um dann eine Abrechnung wie für ein Auto zu erhalten. Die Sachbearbeiterin der Tierhalterhaftpflichtversicherung des Nachbarn – dem die Familie keinen Vorwurf macht, schließlich hat der Hund ganz instinktiv gehandelt – schnappte sich offensichtlich einen besonders spitzen Bleistift: 150 Euro für den Klinikaufenthalt und 150 Euro für die tote Miezi wurden als Schadenersatz aufgelistet. Die Nachfrage, weshalb nur 150 Euro für die Rassekatze bezahlt würden, erbrachte eine unglaubliche Antwort: „Die ist doch schon gebraucht gewesen“,

Der Anwalt der Familie, die ihre Rechtsschutzversicherung eingeschaltet hat, zahlt es der Assekuranz zumindest verbal mit gleicher Münze zurück. Die Bild-Zeitung zitiert ihn: „Das Tier war gesund, gut gepflegt, trug keine Brille, hatte keine dritten Zähne“. Zudem müsse hier nach dem Prinzip „neu für alt“ verfahren werden, weil eine Reparatur aussichtslos sei. Wie das ein Gericht sieht, bleibt abzuwarten. Eines zeigt diese Geschichte aber: Die vielen Beschwerden über Versicherungen – wir berichteten – liegen zu einem gewissen Prozentsatz sicherlich auch daran, dass einigen Sachbearbeitern schlicht das nötige Feingefühl fehlt.

Posted by Andre on 07/02 at 09:13 AM
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Wenn “Bello” den “Boschtle” beißt

Was haben Hamster, Katze, Hund und Frettchen gemeinsam? Tausende von ihnen werden als Haustier gehalten. Aber nur der Hund bedarf der Versicherung durch seinen Halter, wenn der Vierbeiner unangeleint oder auch streng bei Fuß Gassi geht oder er sich einfach so auf Tour macht. Denn jeder Halter eines Hundes haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Tier einen Sach- oder Personenschaden anrichtet.

Den eigenen Hund zu versichern, ist somit nicht falsch, wenn auch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung eine freiwillige Sache ist. Ist auch eine Hundehaftpflichtversicherung nicht in allen Bundessländern gesetzlich verpflichtend - in Berlin ist dies seit 2005 für jeden neu angeschafften Hund eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung obligatorisch - ist es schließlich Angelegenheit der Bundesländer, ob eine Tierhalterhaftpflicht grundsätzlich, nur für einzelne Hunderassen oder überhaupt nicht vorgeschrieben ist. Die Versicherungssumme kann nicht hoch genug sein, falls ein Hund nicht nur einen, sondern gar mehrere Menschen verletzen oder er einen Unfall im Straßenverkehr verursachen kann. Beides kann im Schadensfall teuer werden. Eine Versicherungssumme von 2 bis 5 Millionen Euro ist damit als angemessen zu betrachten.
Die meisten Hunde-Haftpflichtversicherungen enthalten bereits die gesetzliche Haftpflicht des Tierführers, wenn dieser nicht gewerblich tätig ist. So ersetzt die Hunde-Haftpflichtversicherung Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden. Vergleichen sollte man mögliche Versicherer dann auch bei der Jahresprämie, obwohl die Differenzen nicht groß sein dürften. Unterschiede gibt es dann aber doch auch in den Leistungen und in der Versicherungssumme, die beachtet werden sollten.

Tierhalter und Tierführer mit Risiko

Die Tierhalter-Haftpflicht versichert die gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter und in bestimmten Fällen auch weiterer Personen die Kontakt zum Hunde halten. Das Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien oder Meerschweinchen ist in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für Großtiere wie eben Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.


Hundehaftpflicht-Versicherung Vergleich


Posted by wob. on 07/02 at 09:13 AM
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