ARAG Experten klären auf
Auf der Website der ARAG oder durch die ARAG Newsletter können sich Verbraucher immer zeitgemäß informieren. Neuste Rechtstipps und Urteile werden online zur Verfügung gestellt, so auch aktuell zum Thema „Herunterladen von Musikdateien im Internet“.
Musik kostengünstig oder gar kostenlos aus dem Internet zu laden ist rechtlich nicht unproblematisch. Da die Musikindustrie Verstöße gegen das Urheberrecht vehement verfolgt und auch viele Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf Urheberrechtsverstöße spezialisiert haben, auf der Suche nach Verstößen sind, ist jedem nur zu empfehlen die Musikdownloads legal zu erhalten.
Die Experten der ARAG haben dazu einige Fakten zusammengestellt. So können von eigenen CDs oder DVDs Kopien für den Privatgebrauch erstellt werden, wenn dadurch ein Kopierschutz nicht umgangen wird. Ist ein Kopierschutz vorhanden, dann sind die Rechte des Urhebers als stärker zu bewerten.
Werden Musikdateien zum Download im Internet angeboten, ist dies rechtlich mitunter dagegen sehr problematisch. Unterlaufen dem Nutzer hierbei Fehler, kann es zu einer Abmahnung des Urhebers mit einer entsprechenden Schadensersatzforderung kommen. In seltenen Fällen kommt es sogar zu strafrechtlichen Verfahren.
Es gibt aber auch Seiten, die urheberrechtlich geschützte Musik inoffiziell anpreisen. Das bedeutet, die Musikstücke wurden von den berechtigten Urhebern nicht zum Herunterladen freigegeben. Natürlich dürfen Musikstücke, die die urheberrechtlich Berechtigten freigegeben haben, heruntergeladen werden. Leider bieten einige Internetseiten sowohl legale als auch illegale Musikstücke an, die man oft nicht ohne Weiteres unterscheiden kann.
Generell ist es nach dem geltenden Urheberrecht nicht erlaubt, nicht freigegebene Werke herunterzuladen.
Ebenso ist es nicht erlaubt, Musikstücke von den PCs anderer User zu downloaden, denn keine Privatperson hat das Recht, eine solche Musikdatei im Internet zu verbreiten. Wurden jedoch legal Musikdateien heruntergeladen, darf man Privatkopien hiervon herstellen. Zum derzeitig anerkannten privaten Personenkreis gehören neben Familienmitgliedern auch Freunde. Die höchstzulässige Anzahl von Privatkopien liegt bei sieben.
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