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Freitag, Juli 17, 2009

Grundwissen über die Baufinanzierung ist von großem Vorteil

Bei der Aufnahme eines Immobiliendarlehens handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit: Im Durchschnitt nehmen Bauherren und Käufer ein Darlehen in Höhe von rund 150.000 Euro auf – eine beachtliche Summe, die zu einer entsprechenden Zinslast führt und nicht von heute auf morgen zurückgezahlt werden kann. Dementsprechend ist es umso wichtiger, dass eine Finanzierung abgeschlossen wird, die günstig ist und zudem auf die persönlichen Anforderungen abgestimmt wurde.

Allerdings gestaltet es sich längst nicht so einfach, eine solche Finanzierung bzw. ein passendes Immobiliendarlehen zu finden. Denn obwohl die Banken allesamt mit einer Beratung werben, die auf die persönlichen Bedürfnisse ihrer Kunden eingeht, sind deren Berater dennoch darauf aus, in erster Linie für die Bank zu wirtschaften – letzten Endes geht es darum, Finanzprodukte anzubieten, mit denen die Bank ihr Geld verdient.

Gerade wenn man sich als potentieller Darlehensnehmer überhaupt nicht auskennt und mit dem Thema Baufinanzierung noch keine Erfahrung sammeln konnte ist es umso wichtiger, sich erst einmal grundlegend zu informieren. Natürlich ist es möglich, sich auf den Berater der Hausbank zu lassen – aber letzten Endes befindet man sich auf der sicheren Seite, wenn man zumindest über ein grundlegendes Wissen verfügt, welches einen davor schützt, Fehlentscheidungen zu treffen und somit unnötige Zusatzkosten in Kauf zu nehmen.

Es ist vollkommen klar, dass man sich nicht über Nacht zum großen Finanzierungsspezialisten fortbilden kann und demnach in der Lage befindet, das optimale Finanzierungskonzept allein zu entwickeln. Doch zumindest ist es möglich, die Finanzierungsangebote der Banken, Bausparkassen und Versicherungen besser zu verstehen und hinsichtlich ihrer Eignung einzuschätzen. In den kommenden Tagen werden einige Beiträge folgen, in denen aufzeigt wird, wie man sich dieses Grundwissen aneignen kann.

Posted by Jochen on 07/17 at 09:12 PM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Die Tücken der Basisrente

Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt, sich die Unterschrift auf dem Vertrag für eine Rürup-Rente, teils auch als Basisrente angeboten, sehr genau zu überlegen und die Bedingungen vorher Punkt für Punkt zu studieren. Das gelte besonders für Policen, die neben der privaten Altersvorsorge auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung umfassen. Dabei könnte es passieren, dass die staatliche Förderung in Form von Steuerersparnissen hinfällig werde – abhängig davon, wie hoch der Beitragsanteil für die spätere Rente sei. „Solche Angebote sind aus unserer Sicht für die wenigsten Verbraucher sinnvoll, nicht selten sogar problematisch“, so Andrea Hoffmann, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale.

Sie sieht bei der Basisrente mit Berufsunfähigkeitsschutz vor allem zwei Mankos: Die Risikovorsorge falle in der Regel viel zu gering aus. Zudem würde das Finanzamt die Rürup-Rente nur dann anerkennen, wenn über 50 Prozent der Prämie für die Altersvorsorge bestimmt seien. „Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, stellt der Versicherungsvertrag von Anfang an keinen förderfähigen Vertrag dar“, betont die Verbraucherzentrale Sachsen. Die Folge, zum Nachteil des Kunden: Die Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Vor diesem Problem könnten auch Rürup-Sparer stehen, deren Gesamtbeitrag durch Überschussanteile reduziert werde. Um auf Nummer sicher zu gehen, raten die Verbraucherschützer, den Vertrag prüfen zu lassen.

Wer sich für eine Rürup-Rente entscheidet, sollte sich vorher also sehr genau beraten lassen – auch zu möglichen Alternativen. Denn aus Sicht von Andrea Hoffmann gehört die Basisrente nicht unbedingt zu den renditestärksten Vorsorgeprodukten. Gerade die fondsgebundenen Variante sei mit Vorsicht zu genießen, weil später möglicherweise deutlich weniger als Rente ausgezahlt werde als vorher eingezahlt worden sei. Grundsätzlich müsse man sich bei der Basisrente darüber im Klaren sein, dass sie wenig flexibel sei und sich in sehr starren Bahnen bewege. Kündigen könne man sie nicht und auch ein Einmalbetrag zu Rentenbeginn sei nicht vorgesehen. Frühestens zum 60. Lebensjahr werde eine monatliche Rente überwiesen.

Posted by Andre on 07/17 at 08:26 AM
AltersvorsorgeRentenversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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