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Samstag, Juli 18, 2009

Vorsicht! Bauvertrag!

Häuslebauer werden schon mal über den Tisch gezogen

Für Juristen ist es längst klar: Verträge lassen sich bei zeitlicher Betrachtung in ein Verpflichtungs- und ein Erfüllungsgeschäft trennen. Das nun bedeutet: Bevor man baut, sollte man den Vertrag, der mit dem Bauträger oder dem Bauunternehmen geschlossen werden soll, von einer neutralen Stelle prüfen lassen. Eine Empfehlung, zu der auch vom Bundesverband der Verbraucherzentralen geraten wird.

Und auch bei den Verbraucherzentralen der Bundesländer lässt sich darstellen, dass Kunden von Baufirmen im Rahmen des rechtlich Zulässigen konsequent und geradezu systematisch benachteiligt werden. In Zahlen bedeutet dies, dass bei drei von vier geprüften Bauverträgen grobe Mängel zu erkennen sind. Werden die allerdings nicht erkannt, muss daraus auch keine Auseinandersetzungen entstehen. Was bereits schon als Prinzip gilt: Verträge sind so formuliert, dass Verzug beim Baufortschritt allein den Bauherren benachteiligt.

Werden Bauleistungen nicht zweifelsfrei beschrieben, ist den Interpretationen Tür und Tor geöffnet. Und weil meist langjährige Profis mit dem und für den Laien bauen, ist es für Bauherren schwierig, die Bau-Beschreibungen in Angeboten in des Wortes Bedeutung auch exakt zu erkennen. Klare Regelungen sind in jedem Fall für die Insolvenz erforderlich, denn geht der Bauunternehmer pleite, haben Kunden meist mehr bezahlt, als es dem Baufortschritt entspricht. In der Konsequenz muss dann für die Fertigstellung des unfertigen Objekts weit mehr zusätzlich aufgebracht werden als kalkuliert und finanziert.

Was geprüfte Verträge zeigen, die durch Verbraucherzentralen entschlüsselt wurden, ist Fakt geworden: Unerfahrene Bauherren erkennen kaum, dass bis zum Einzug erhebliche höhere Kosten entstehen können. Leistungsbeschreibungen für die einzelnen Gewerke sind oft sehr vage beschrieben und lassen Änderungsvorbehalte für die Baufirmen zu. Was sich auf ‘Normen’ bezieht, deutet Qualität nur an, weil dann doch nur Standards erfüllt werden.

Ausgetrickst fühlt sich, wer erfahren muss, dass notwendige Leistungen für die Versorgung mit Gas, Wasser und Strom oder die Deponierung des Erdaushubs nicht erwähnt wurden und extra kosten.
Zu regelrechten Streitfällen um Geld und Kosten können Verträge wegen der Ausstattung nach Bemusterung werden, die meist erst dann ausgewählt und konkret werden kann, wenn der Vertrag auch unterzeichnet ist. Wer hierbei nicht auf Zack ist, der zahlt schnell mal einige tausend Euro mehr, weil ihm die vorgelegten Standards für eine Bemusterung eben doch nicht gefallen…

Posted by wob. on 07/18 at 08:58 PM
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