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Sonntag, Juli 05, 2009

Nach dem Hochwasser: Gut wenn die Hausratversicherung zahlt

Aufgrund sehr starker und anhaltender Regenfälle kam es Mitte der vergangenen Woche in Teilen Bayerns sowie auch im Norden Österreichs zu schlimmen Überschwemmungen. In einigen Ortschaften waren die Fluten, die aus den Regenfällen resultierten, so stark, dass ganze Straßen meterhoch überspült wurden. Für die Eigentümer und Mieter der betroffenen Häuser bleibt dies natürlich nicht ohne Folgen: Gegen solch immens große Wassermengen kann man auf Dauer nicht ankämpfen – die Schäden, die am Gebäude sowie auch im Gebäude bzw. am Hausrat entstehen können, sind natürlich gewaltig.

Wer in solch einem Fall nicht ausreichend versichert ist, könnte vor einem großen Problem stehen: Nicht nur die Reparaturarbeiten, die am Gebäude durchgeführt werden müssen, können sich auf einen immens hohen Betrag belaufen: Auch der Wert des eigenen Hausrats darf nicht unterschätzt werden. Sollte dieser durch Hochwasser größtenteils beschädigt und unbrauchbar werden, fallen immense Zusatzkosten an.

Die meisten Leute sind sich gar nicht der Tatsache bewusst, auf welchen Wert sich ihr Hausrat beläuft, den sie über viele Jahre hinweg zusammengetragen haben. Sollte kein Versicherungsschutz bestehen, so müssen sämtliche Neuanschaffungen aus eigener Tasche bezahlt werden.

Im Zusammenhang mit dem Thema Hochwasser ist anzumerken, dass es sich hierbei um ein Risiko handelt, das etliche Versicherer ausschließen bzw. in bestimmten Regionen nicht versichern. Allerdings dürfte ein großer Teil betroffenen Glück gehabt haben: Einige der Regionen zählten bisher nicht zu den gefährdeten Regionen, so dass viele Versicherungsnehmer mit einer Regulierung rechnen können. Wobei natürlich darauf zu hoffen ist, dass bei Vertragsabschluss eine ausreichende Versicherungssumme festgelegt wurde.

Posted by Jochen on 07/05 at 07:04 AM
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Freitag, Juli 03, 2009

Wie wohnen Sie denn so…?

Gibt es Wohnraum-Planungs-Tools und wenn ja, welche..?

“Zeige mir, wie du wohnst und ich sage dir, wer du bist!” - Wer nett wohnt, der hat auch meist nichts gegen Gäste. Es sei denn, die Hausfrau ist der Meinung, dass eine objektiv bescheidene “Un-Ordnung” dies aktuell gar nicht zulasse. Weit weg von Feng Shui und den Einrichtungsvorschlägen auf den Möbelhaus-Prospekten, aber doch für Freunde des stilvollen Wohnens und Einrichtens macht derzeit eine Website auf sich aufmerksam: Planungswelten.

Seit knapp zwei Jahren (9/2007) macht sich das Einrichtungsportal von TrendView in Koblenz GmbH nützlich mit zahlreichen Planungstools, Küchen-Konfiguratoren, Grundriss- und 3D-Raumplanern und auch mit Online-Tools, wie Wände zu gestalten sein können.

Ausdruck mit einem Klick!

Die Einrichtungsplattformermöglicht, dass nicht nur eine Wohnung geplant werden kann, Nutzer der Webseite können parallel auch nach Herstellern, Händlern und Anbietern ihres Traumhauses oder online nach ebensolchen für eine neue Küche suchen und Anfragen an Dienstleister der Branche “Einrichtung” zu stellen.
Auch Möbel zu bestellen ist möglich, wenn man diese bereits im virtuellen Wohnzimmer umher geschoben hat. Insgesamt gilt das Koblenzer Einrichtungsportal als bequem und gilt mit als führend in diesen Portal-Kategorien.
Was sich bereits auf Webseiten von IKEA und Co. über deren Planungstools darstellt und Bestellungen ermöglicht, wird bei www.planungswelten.de durch die zahlreiche Anbieter ausgeglichen, was kostengünstig zur erträumten Einrichtung führen kann.

Wunschmöbel für das Kinderzimmer ?

Als gelungen gilt auch eine “Wunschmöbelanfrage”, bei der der Möbelsuchende online seine individuelle Möbel-Anfrage eingibt. Teilnehmende und zugeschaltete Möbelhändler können auf solche Anfragen passende Angebote zusenden.
Angebote können danach im persönlichen Bereich des Nutzers der Einrichtungsplattform verglichen und entschieden werden.
Wer es ganz individuell mag, der kann in einem umfangreichen Möbelhändler-Onlineshop seinen Bedarf selbst eingeben und auch so richtig auf den Seiten der Möbel- oder Küchenangebote “blättern”.
Trotz gelisteter Planungstools bleibet die online-Bewertung der Gartenteichplaner, Garagentor-Konfiguratoren oder der Einrichtungsplaner noch außen vor. Vorerst muss also noch nach den besten Tools gesucht werden, bis man den Planer gefunden hat, mit dem sich gut arbeiten lässt.

Posted by wob. on 07/03 at 01:00 PM
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Hausbau: Jetzt ist der beste Zeitpunkt

Bereits in der vergangenen Woche veröffentlichte das „Handelsblatt“ einen Beitrag über das Thema Hausbau, in welchem aufgezeigt wurde, weshalb es derzeit als empfehlenswert gilt, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Im besagten Artikel werden gleich mehrere Argumente aufgeführt, die eindeutig für den Hausbau sprechen – auch wenn sich derzeit viele potentielle Bauherren aufgrund der wirtschaftlichen Lage zurückhalten. An dieser Stelle möchte ich gezielt die wichtigsten dieser Argumente zusammengefasst wiedergeben.

Zunächst einmal spielen die Hypothekenzinsen eine ganz wichtige Rolle: Sie entscheiden maßgeblich darüber, wie viele Haushalte sich überhaupt eine Immobilienfinanzierung leisten können. Was den derzeitigen Stand der Hypothekenzinsen betrifft, so können Bauherren nicht klagen: Zwar sind die Zinsen in den vergangenen Wochen gestiegen, doch historisch betrachtet sind sie immer noch äußerst günstig.

Auch was die Baukosten betrifft, können potentielle Bauherren nicht klagen. Der große Rückgang der Rohstoffpreise, hat spürbar zu einer Senkung der Baukosten geführt. Derzeit können Bauvorhaben vergleichsweise preiswert realisiert werden. Zumal Experten für die Zukunft wieder mit steigenden Baukosten rechnen. Wer jetzt baut, kann demnach auch hier sparen.

Ebenso wird die Entwicklung der Immobilienpreise angeführt: Von einer Immobilienblase, wie es sie in anderen Ländern gab, kann in Deutschland keine Rede sein. Im Gegenteil: In den meisten Regionen stagnieren die Preise – was aus Sicht einiger Experten aber nicht so bleiben soll. Aufgrund der schwachen Angebotssituation könnten die Preise für Bestandsobjekte in den kommenden Jahren anzuziehen, was den Bau eines Eigenheims noch interessanter macht. Zum einen profitiert man von der positiven Wertentwicklung, zum anderen braucht man sich über den Anstieg der Mietpreise nicht zu sorgen.

Posted by Jochen on 07/03 at 07:05 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Donnerstag, Juli 02, 2009

Miezi von Versicherung als gebraucht abgestempelt

400 Euro hat Miezi, ein Mix aus Perserkatze und Britisch Kurzhaar, gekostet. Sicherlich ein Batzen Geld für eine Katze. Doch dem Besitzer war sie jeden Cent wert, zumal sich die flauschige Samtpfote als echter Gewinn erwies. Der Stubentiger kuschelte gerne mit seinen „Dosenöffnern“, spielte und war ansonsten ein eher ruhiger Vertreter. „Eine echte Granate“, sagt der Besitzer. Nur leider ist Miezi nicht mehr: Der Nachbarshund hat sich die Katze geschnappt. Das Tier hatte keine Chance. Nun möchte die Familien Schadenersatz. Den soll es laut Versicherung auch geben. Allerdings rechnet die Assekuranz ganz anders als der Katzenfreund – schließlich sei Miezi nicht mehr nagelneu gewesen.

Für den Besitzer war das wie ein Schlag ins Gesicht. Da fährt er mit der schwerverletzten Katze noch in die Klinik und lässt alles nur menschenmögliche unternehmen, damit Miezi den Angriff überlebt, um dann eine Abrechnung wie für ein Auto zu erhalten. Die Sachbearbeiterin der Tierhalterhaftpflichtversicherung des Nachbarn – dem die Familie keinen Vorwurf macht, schließlich hat der Hund ganz instinktiv gehandelt – schnappte sich offensichtlich einen besonders spitzen Bleistift: 150 Euro für den Klinikaufenthalt und 150 Euro für die tote Miezi wurden als Schadenersatz aufgelistet. Die Nachfrage, weshalb nur 150 Euro für die Rassekatze bezahlt würden, erbrachte eine unglaubliche Antwort: „Die ist doch schon gebraucht gewesen“,

Der Anwalt der Familie, die ihre Rechtsschutzversicherung eingeschaltet hat, zahlt es der Assekuranz zumindest verbal mit gleicher Münze zurück. Die Bild-Zeitung zitiert ihn: „Das Tier war gesund, gut gepflegt, trug keine Brille, hatte keine dritten Zähne“. Zudem müsse hier nach dem Prinzip „neu für alt“ verfahren werden, weil eine Reparatur aussichtslos sei. Wie das ein Gericht sieht, bleibt abzuwarten. Eines zeigt diese Geschichte aber: Die vielen Beschwerden über Versicherungen – wir berichteten – liegen zu einem gewissen Prozentsatz sicherlich auch daran, dass einigen Sachbearbeitern schlicht das nötige Feingefühl fehlt.

Posted by Andre on 07/02 at 09:13 AM
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Wenn “Bello” den “Boschtle” beißt

Was haben Hamster, Katze, Hund und Frettchen gemeinsam? Tausende von ihnen werden als Haustier gehalten. Aber nur der Hund bedarf der Versicherung durch seinen Halter, wenn der Vierbeiner unangeleint oder auch streng bei Fuß Gassi geht oder er sich einfach so auf Tour macht. Denn jeder Halter eines Hundes haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Tier einen Sach- oder Personenschaden anrichtet.

Den eigenen Hund zu versichern, ist somit nicht falsch, wenn auch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung eine freiwillige Sache ist. Ist auch eine Hundehaftpflichtversicherung nicht in allen Bundessländern gesetzlich verpflichtend - in Berlin ist dies seit 2005 für jeden neu angeschafften Hund eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung obligatorisch - ist es schließlich Angelegenheit der Bundesländer, ob eine Tierhalterhaftpflicht grundsätzlich, nur für einzelne Hunderassen oder überhaupt nicht vorgeschrieben ist. Die Versicherungssumme kann nicht hoch genug sein, falls ein Hund nicht nur einen, sondern gar mehrere Menschen verletzen oder er einen Unfall im Straßenverkehr verursachen kann. Beides kann im Schadensfall teuer werden. Eine Versicherungssumme von 2 bis 5 Millionen Euro ist damit als angemessen zu betrachten.
Die meisten Hunde-Haftpflichtversicherungen enthalten bereits die gesetzliche Haftpflicht des Tierführers, wenn dieser nicht gewerblich tätig ist. So ersetzt die Hunde-Haftpflichtversicherung Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden. Vergleichen sollte man mögliche Versicherer dann auch bei der Jahresprämie, obwohl die Differenzen nicht groß sein dürften. Unterschiede gibt es dann aber doch auch in den Leistungen und in der Versicherungssumme, die beachtet werden sollten.

Tierhalter und Tierführer mit Risiko

Die Tierhalter-Haftpflicht versichert die gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter und in bestimmten Fällen auch weiterer Personen die Kontakt zum Hunde halten. Das Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien oder Meerschweinchen ist in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für Großtiere wie eben Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.


Hundehaftpflicht-Versicherung Vergleich


Posted by wob. on 07/02 at 09:13 AM
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Mittwoch, Juli 01, 2009

19.000 Beschwerden gegen Versicherungen

Der Ombudsmann der Versicherungswirtschaft, Günter Hirsch, hat für das vergangene Jahr Zahlen vorgelegt, die ihm und seinen Mitarbeitern Sorgen bereiten: Insgesamt 19.000 Eingaben landeten auf ihren Schreibtischen. Mit Blick auf das Jahr 2007 ergibt das eine Zunahme um 7,1 Prozent. „Wir haben ein Allzeithoch erreicht“, bringt Hirsch die Entwicklung auf den Punkt. Besonders häufig beschweren sich Kunden, die eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben. Sie machen 40 Prozent aller Eingaben aus. Knapp dahinter folgt die Rechtsschutzversicherung. In immerhin 50 Prozent der Fälle bekam der Kunde Recht.

Verärgert zeigt sich der Ombudsmann, dass immer öfter auch Beschwerden gegen Versicherungsvertreter eingereicht werden. Die Vermittler nähmen es mit dem Protokoll des Beratungsgesprächs nicht ganz so genau und vermerkten teils nur kurz und knapp, dass eine „optimale Absicherung“ gewünscht gewesen und auch empfohlen worden sei. Oder die Empfehlung laute schlicht „wie gewünscht“. Für Günter Hirsch sind derlei Protokolle nur noch für die „große Ablage“ zu gebrauchen. „Das können Sie gleich in den Papierkorb werfen“, erklärt er. Einziger Vorteil für den Kunden: Geht es vor Gericht, wird das nachlässig geführte Protokoll häufig zugunsten des Kunden gewertet, die Beweislast liegt dann beim Vermittler.

Der Tipp aus der Ombudsstelle lautet daher schlichtweg: „Die Verbraucher sollten darauf achten, dass das Gesagte auch dokumentiert wird“. Ausgangspunkt ist eine ausführliche Analyse. Die Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz nennt hierzu ein Beispiel: Werde der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung geplant und befinde sich auf dem Dach des Hauses eine Photovoltaik-Anlage, müsse dieses Detail später auch im Protokoll aufgeführt sein. Ganz auf Nummer sicher geht man, wenn der Versicherungsvertreter schriftlich bestätigt, dass auch wirklich alles versichert ist, was im Rahmen des Analysegesprächs erwähnt wurde.

Posted by Andre on 07/01 at 07:19 AM
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Bauvorhaben: Kein Baubeginn ohne Rechtsschutzversicherung

In meinem ersten Beitrag, den ich diese Woche geschrieben habe, ging es um das Thema Bauvorhaben mit Hinblick auf das Wetter bzw. auf die aktuelle Jahreszeit: Für die Realisierung eines Bauvorhabens ist der Sommer bestens geeignet. Sofern man als Bauherr noch nicht mit seinem Vorhaben begonnen hat, wird es höchste Zeit – besser kann das Wetter nicht werden.

Natürlich kann es auch bei gutem Wetter auf dem Bau zu Schwierigkeiten kommen: Wenn man es genau betrachtet, sind Streitigkeiten mit den Bauunternehmen und Handwerkern keine Seltenheit – nur selten gelingt die Fertigstellung eines Gebäudes, ohne dass es dabei zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Leider geht es hierbei oftmals um eine Menge Geld: Wenn Handwerker gepfuscht haben und ihre Fehler nicht einsehen, können schnell Zusatzkosten entstehen, die nicht nur unnötig sind, sondern sich zumeist auch auf hohe Beträge belaufen.

Allen angehenden Bauherren kann nur dazu geraten werden, diesbezüglich kein Risiko einzugehen und einen speziellen Rechtsschutz für Bauherren abzuschließen. Der Abschluss einer solchen Versicherung stellt eine Investition dar, die sich ganz schnell bezahlt machen kann. Sollte es zu Schwierigkeiten kommen, braucht man nicht davor zurückzuscheuen einen Anwalt einzuschalten und notfalls auch vor Gericht zu gehen, da die Rechtsschutzversicherung eine relativ große finanzielle Absicherung bietet.

Entsprechende Versicherungen müssen – auch wenn bereits ein Rechtsschutz besteht – fast immer zusätzlich abgeschlossen werden. Die meisten Versicherer klammern die Themen Bau und Modernisierung bewusst aus dem Versicherungsspektrum aus. Wer bereits über einen Rechtsschutz verfügt, sollte sich informieren, ob sein Vorhaben im Leistungsumfang eingeschlossen ist. Zumeist wird es jedoch so sein, dass eine zusätzliche Versicherung benötigt wird.

Posted by Jochen on 07/01 at 07:19 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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