100-Millionen-Police für Ronaldos Beine
Christiano Ronaldo ist zumindest zahlentechnisch ein Superlativ. Der portugiesische Fußballer, der für 94 Millionen Euro von Manchester United zu Real Madrid wechselte, geht aktuell als teuerster Kicker und einer der am besten versicherten Spieler in die Geschichtsbücher ein. Der Verein macht sich Sorgen um das größte Kapital von Christiano Ronaldo: seine Beine. In drei Testspielen haben die Gegner den Weltfußballer insgesamt 34 Mal attackiert. Bislang blieben die Fouls ohne größere Folgen. Wenn jetzt etwas passiert, muss die Versicherung zahlen. 100 Millionen Euro wurden als Versicherungssumme festgelegt.
Die Spanier wissen, wie sie ihre Investitionen schützen müssen. Nicht umsonst gilt Real Madrid als wertvollster Fußballverein der Welt mit einem Markenwert jenseits der Milliardengrenze. Abgesehen von der Spezialversicherung für die muskulösen Beine von Christiano Ronaldo geht der Verein auch abseits des Grüns auf Nummer sicher. Drei Leibwächter sollen den Spieler bewachen – ein Novum in der Geschichte des Fußballs. Dieses Privileg genießt nicht einmal David Beckham. Ganz lieb wäre es den „Königlichen“ zudem, wenn sich Ronaldo unter die Haube begeben würde. Dann wären vorerst zumindest keine Sexskandale zu befürchten.
Christiano Ronaldo ist allerdings nicht der einzige Fußballer, dessen für ihn wichtigste Körperteile – quasi das Kapital des Kickers – versichert sind. Iker Casillas, Torhüter-Kollege des Stürmers, hat eine Versicherung über 7,5 Millionen Euro für seine Hände abgeschlossen. Bei anderen Stars, die ihr Geld nicht mit dem runden Leder verdienen, sind derlei Policen schon lange gang und gäbe. Jennifer Lopez hat ihren Hintern und andere Teile ihres Körpers für eine Milliarde Dollar geschützt. Bei Mariah Carey sind alleine die Beine eine Milliarde Dollar wert. Im Grunde genommen handelt es sich um eine ganz spezielle Form der Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Andre on 08/03 at 10:00 AM
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Unfallversichert auf dem Weg zur Schule
Berufstätige Eltern durch gesetzliche UV geschützt
Wer als Arbeitnehmer seine Kinder nach den Sommerferien vor seinem eigentlichen Weg zur Arbeitsstelle noch schnell zur Schule bringt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch dann, wenn die Fahrt zur Schule vom direkten Weg zur Arbeit abweicht. Dann ist schließlich nicht nur das eigene Kind, sondern auch die berufstätige Mutter oder der Vater abgesichert, so die VBG.
Sind Eltern als Arbeitnehmer über die Berufsgenossenschaft ihres Arbeitgebers und dessen Branche gesetzlich unfallversichert, ist für die Schülerinnen und Schüler die Landesunfallkasse oder auch der Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUVV) zuständig.
Auf diese Weise sind Mütter und Väter auch dann versichert, wenn sie auf dem Weg zur Arbeit die Kinder nicht direkt zur Schule, sondern zu einer Tagesmutter, zu einem Kinderhort oder zu einer Betreuungsperson oder -stelle bringen und sie diese auf dem Nachhauseweg von dort auch wieder abholen.
Gilt auch bei Fahrgemeinschaften
Werden im Rahmen einer Fahrgemeinschaft Schulkameraden mitgenommen, so sind auch mitfahrende Personen, die nicht zur Familie zählen, in den Versicherungsschutz eingebunden.
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 30 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte bei der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zu den knapp 650.000 Mitgliedsunternehmen mit verschieden hohen Risikostufen für ihre Beschäftigten zählen solche aus über 100 Gewerbezweigen und Branchen, vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.
Privates Risiko nicht vergessen
Trotz einer solchen gesetzlichen Regelung darf nicht vergessen werden, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur einen Teil der wöchentlich 168 Stunden abdeckt. Neben den Berufswegen und den Fahrten zum Arbeitsplatz sind zahlreiche Stunden mir Risiko behaftet, für die eine private Unfall-Verscherung angezeigt ist.
Weitere Informationen zur VBG unter www.vbg.de
Originaltext der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG als digitale Pressemappe unter http://presseportal.de/pm/16868