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Dienstag, August 18, 2009

Überzogene Reaktion auf Kündigung der Riester-Rente

Bei Policen mit langer Laufzeit sollte man eine Kündigung und den Wechsel des Anbieters sehr genau überlegen. Ob Lebensversicherung oder Riester-Rente: Die Anschlussgebühren sind erst einmal futsch und müssen bei einem neuen Vertrag ein zweites Mal entrichtet werden. Für den Kunden ist das im ersten Moment ein herber Rückschlag, insbesondere, wenn es wie bei der privaten Altersvorsorge auf jeden Cent ankommt. Wenn der Wechsel aber eine wesentlich bessere Rendite verspricht oder der alte Vertrag schlicht zu teuer ist, macht die Kündigung durchaus Sinn. Bleibt nur die Frage, wie die Versicherung darauf reagiert.

Wie man es besser nicht machen sollte, zeigt folgendes Beispiel: Laut Meldung der Zeitschrift „Finanztest“ wollte eine Kundin mit ihrer Riester-Fondspolice von der Nürnberger Versicherung zur Konkurrenz wechseln. Die DWS schien ihr für die private Altersvorsorge besser geeignet. Daraufhin schrieb ein Vermittler des Unternehmens die Frau an und informierte sie darüber, dass es bei der DWS keinerlei Garantien zur Höhe der Rente gebe. Lediglich die gesetzliche Garantie sei gegeben. Komisch nur, dass auch die Nürnberger nicht garantieren kann, was am Ende unter dem Strich steht. Das kann kein Unternehmen, das Riester-Renten auf Fondsbasis anbietet. Damit nicht genug, wird auch noch auf andere konkurrierende Gesellschaften „eingeschlagen“. Bei der Fondsgesellschaft Union Investment sei die Riester-Rente bereits „schiefgegangen“, heißt es in dem Brief – was nicht den Tatsachen entspricht.

Dass ein Versicherungsunternehmen zahlende Kunden nur ungern und mit Widerwillen ziehen lässt, ist verständlich. Nicht aber die Art und Weise wie die Nürnberger hier vorgegangen ist. Ein sachliches Schreiben, in dem auf die Nachteile einer Kündigung hingewiesen wird, wäre vollkommen ausreichend gewesen. So muss das Unternehmen damit rechnen, dass auch andere kein gutes Haar an ihm lassen. „Finanztest“ machte den Anfang und bezeichnet die alte Police der Kundin als „teures Produkt“. Gute Werbung sieht anders aus.

Posted by Andre on 08/18 at 09:23 AM
InteressantesVersicherungenAltersvorsorgeRentenversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Anpassung der Tilgung bei Immobiliendarlehen

Bei der Aufnahme eines Immobiliendarlehens geht es um sehr viel Geld. Um das Vertrauen der Immobilienkäufer gewinnen zu können, mussten die Direktbanken mehr als nur niedrige Zinssätze anbieten: Deren Darlehen gelten auch als besonders flexibel. So ist es beispielsweise möglich, die Höhe der Tilgung im Rahmen der Laufzeit zu verändern und somit an die persönliche finanzielle Situation anzupassen.

Mittlerweile gibt es zunehmend mehr Banken, die Immobiliendarlehen mit variabler Tilgung anbieten. Das Grundprinzip bei dieser Art von Tilgung: Bei Abschluss des Darlehens wird ein fester Tilgungssatz vereinbart. Der Darlehensnehmer verfügt jedoch über das Recht, während der Laufzeit eine Anpassung vorzunehmen, sprich die Tilgung zu erhöhen oder auch zu senken. Gerade in Zeiten von Wirtschaftskrise und Kurzarbeit kann es sehr hilfreich sein, wenn man über diese Möglichkeit verfügt.

Das Konzept der flexiblen Tilgung kommt äußerst gut an: Sehr viele Darlehensnehmer können sich dafür begeistern, weil sie einfach über einen größeren Einfluss auf ihren finanziellen Spielraum verfügen und somit weniger eingeschränkt sind. Wer heutzutage ein Immobiliendarlehen aufnimmt, sollte darauf achten, dass diese Option gegeben ist: Es ist immer von Vorteil, wenn hinsichtlich der Tilgung ein gewisses Maß an Flexibilität gegeben ist.

Allerdings sind dieser Flexibilität fast immer enge Grenzen gesetzt: Zum einen ist es nicht möglich, die Tilgung gänzlich auszusetzen. Zum anderen ist es nicht gestattet, diese über eine bestimmte Grenze zu schrauben. Stattdessen existieren strenge Vorgaben. Zudem können entsprechende Anpassung nicht unbegrenzt durchgeführt werden: Etliche Direktbanken erlauben eine zwei- bis dreimalige Anpassung. Weitere Anpassungen sind nicht möglich oder schlagen mit zusätzlichen Bearbeitungsgebühren zu Buche. Diese Punkte gilt es bei der Nutzung der Option auf jeden Fall im Hinterkopf zu behalten.

Posted by Jochen on 08/18 at 09:23 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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