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Mittwoch, September 02, 2009

Die betriebliche Altersvorsorge bei Kurzarbeit

Kurzarbeit gehört in vielen Betrieben inzwischen zum Alltag. Dass sich diese Entwicklung auf den Lohnstreifen niederschlägt und das Portmonee etwas leichter macht, ist allerdings nur eine Seite der Medaille. Auch auf die betriebliche Altersvorsorge, insbesondere in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, wirkt sich Kurzarbeit aus – bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes, wie jetzt der Bund der Versicherten (BdV) mitteilt.

Diese Gefahr drohe, wenn die Beiträge für die Versicherung wie der Lohn reduziert würden. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des BdV, rät daher: „Da kann es sich durchaus lohnen, als Arbeitnehmer die Beiträge freiwillig weiterzuzahlen“. Möglich sei dies bei Pensionskassen und -fonds sowie Direktversicherungen. Dadurch bleibe der Versicherungsschutz erhalten. Darüber hinaus spare man sich eine erneute Gesundheitsprüfung, die nötig wäre, wenn der Vertrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei gestellt und später wieder aufgenommen würde.

„Die Eigenfinanzierung ist in einer solchen Situation sicher nicht einfach. Trotzdem sollten Arbeitnehmer alles daran setzen, die betriebliche Altersvorsorge mit Berufsunfähigkeitsversicherung aufrecht zu erhalten“, lautet der Tipp des Bundes der Versicherten. Sollte der Vertrag tatsächlich ruhen, komme es immer auf die Bedingungen an. Vor allem, wenn die beitragsfreie Zeit durch die Versicherung begrenzt werde.

Die betriebliche Altersvorsorge als eine der tragenden Säulen des deutschen Rentenmodells präsentiert sich in verschiedenen Ausprägungen. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Beiträge komplett aus eigener Tasche übernimmt. Wie sich die Zahlungen bei Kurzarbeit entwickeln und ob sie möglicherweise reduziert werden, ist normalerweise in den Versorgungsregelungen geklärt. Zum anderen gibt es die Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Bruttogehaltes in die Vorsorge fließt. Die dritte Variante ist die Entgeltumwandlung mit einem Zuschuss vom Arbeitgeber.

Posted by Andre on 09/02 at 09:38 AM
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