Glasschäden,unterschätztes Millionenrisiko
Wie häufig passiert es im Straßenverkehr, dass bei zwei hintereinander fahrenden Kfz plötzlich ein kleiner Kieselstein auf die Windschutzscheibe des Hintenfahrenden fliegt und dort ein kleines Loch hinterlässt. Auch wenn der Vorausfahrende den Stein hoch geschleudert hat, ist er dafür nicht verantwortlich zu machen. Der Geschädigte hat sich um die Reparatur der Windschutzscheibe selbst beziehungsweise seine Teilkasko-Versicherung zu kümmern.
Ist das Loch im Fernsichtbereich des Fahrers, also im Scheibenwischerbereich auf der Fahrerseite, muss die Windschutzscheibe aus Sicherheitsgründen in jedem Fall ausgewechselt werden, wie die HUK- Coburg rät. In solch einem Fall wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung in der Teilkasko-Versicherung fällig. Bei der Mehrzahl der Verträge liegt diese bei 150 Euro.
Sofern der Versicherte nicht den kompletten Austausch der Windschutzscheibe wünscht, ist auch eine Reparatur möglich, jedoch nur bei kleinen Einschlagstellen, die nicht im Fernsichtbereich sind. Zudem dürfen außer dem Einschlagloch auch keine Risse in der Windschutzscheibe sichtbar sein. Fällt die Entscheidung der Kunden für diese Art der Reparatur, bieten einige Versicherer an, von dem vereinbarten Selbstbehalt pro Schadenfall abzusehen. Insgesamt sollte aber bei jeder sichtbar hinterlassenen Spur auf der Windschutzscheibe Kontakt mit der eigenen Versicherung aufgenommen werden.
