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Dienstag, September 15, 2009

So funktioniert die Umschuldung einer Baufinanzierung

Weil die Hypothekenzinsen derzeit so günstig sind, wird bestehenden Darlehensnehmern von nahezu allen Seiten dazu geraten, die Gelegenheit zu nutzen und sich das aktuelle Zinsniveau für eine spätere Anschlussfinanzierung bzw. für eine Umschuldung zu sichern. Allerdings müssen etliche Immobilieneigentümer zugeben, dass sie überhaupt nicht wissen, wie eine Umschuldung funktioniert und weshalb es gerade jetzt für sie empfehlenswert sein soll, auf diese Weise zu verfahren. Zur Lösung dieses Problems wird im Nachfolgenden aufgezeigt, was gemeint ist und wie man verfährt.

Die Anschlussfinanzierung bezeichnet eine besondere Form der Immobilienfinanzierung. Üblicherweise werden Immobiliendarlehen mit einer Zinsbindung (zumeist von 10 Jahren) abgeschlossen. Weil es den wenigsten Darlehensnehmern gelingt, innerhalb dieses Zeitraums ihr Darlehen vollständig zu tilgen, müssen sie eine Anschlussfinanzierung vornehmen. Dies bedeutet, dass sämtliche Konditionsbestandteile – und somit auch der Zinssatz – neu verhandelt werden müssen.

Weil die meisten Banken ihren Bestandskunden im Rahmen der Anschlussfinanzierung keine sehr attraktiven Zinssätze einräumen, ist es in den meisten Fällen besser, eine so genannte Umschuldung vorzunehmen. Hierunter ist eine Anschlussfinanzierung zu verstehen, die bei einer anderen Bank vorgenommen wird. Das Prinzip ist einfach: Wenn die Zinsbindung des bestehenden Darlehens ausläuft, wird zur Ablösung von dessen Restschuldbetrag ein Immobiliendarlehen bei einer anderen Bank aufgenommen.

Im Rahmen der Anschlussfinanzierung verkörpert die Umschuldung fast immer die bessere Wahl, da es möglich ist, in den Genuss eines besseren Zinssatzes zu gelangen und somit die Zinsbelastung zu senken. Besonders jetzt lohnt es sich, die günstigen Hypothekenzinsen zu sichern. Eine solche Sicherung kann mit Hilfe eines Forwarddarlehen bis zu vier Jahre vor dem eigentlichen Umschuldungstermin erfolgen – während dieses Zeitraums fallen keine Zusatzkosten an. 

Posted by Jochen on 09/15 at 09:08 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Versicherungen beim Umzug nicht vergessen

Ein Umzug will gut geplant sein, damit alles reibungslos über die Bühne geht. Dazu gehört auch, sämtliche Versicherungen rechtzeitig über die neue Anschrift und gegebenenfalls die neue Bankverbindung zu informieren. Darauf weist aktuell der Bund der Versicherten (BdV) hin und gibt einige Tipps, damit es später keinen Ärger gibt.

Einen Schwerpunkt setzt der BdV auf die Hausratversicherung. Sie muss auf jeden Fall vor dem Umzug über die neue Adresse in Kenntnis gesetzt werden. Damit stellt man sicher, dass der Versicherungsschutz zwei Monate lang für die alte wie auch die neue Wohnung gilt, um dann endgültig auf die neue Unterkunft überzugehen. Verlangt werden von der Versicherung ebenso Angaben über die neue Wohnfläche und den Wert des Hausrates. Sollte die Neuberechnung eine höhere Prämie ergeben, besteht die Möglichkeit, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen und über einen Versicherungsvergleich einen neuen, günstigeren Anbieter zu suchen.

Für den Umzug an sich ist die private Haftpflichtversicherung von größter Bedeutung. Meist geht es etwas hektischer zu und kann es im Eifer des Gefechts schon einmal zu Kratzern an Türen, Wänden oder Schäden im Bad kommen. Wenn sogenannte Mietsachen im Vertrag für die Privathaftpflicht aufgeführt sind, übernimmt sie die Kosten für die Reparatur. Wenn aber ein Helfer den teuren Fernseher fallen lässt, wird es schwieriger. Die Versicherung greift dann nur in wenigen Ausnahmefällen. Das ist zum einen, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist. Zum anderen, wenn Gefälligkeitshandlungen mitversichert sind. Ansonsten gilt, so Lilo Blunck, Vorstandsvorsitze des BdV: „Nur, wenn die Helfer einem anderen als dem Umziehenden Schaden zufügen, springt deren Privathaftpflicht ein.“.

Posted by Andre on 09/15 at 09:08 AM
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