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Samstag, September 26, 2009

Welcher Schutz ist wichtig für junge Leute?

Nach dem Abitur kommt es für alle jungen Leute zu einer Veränderung: Entweder Lehre oder Studium stehen an. In aller Regel schließt sich daran ein Auszug beziehungsweise Umzug an und genau dann wird es zum ersten Mal auch wichtig, sich um den richtigen Versicherungsschutz zu kümmern. Die HUK-COBURG hat zu diesem Zweck alle notwendigen Informationen zusammengetragen und online gestellt.
In der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung sind volljährige, unverheiratete Kinder während ihrer Ausbildung und auch einschließlich des Wehr- oder Ersatzdienstes über ihre Eltern mitversichert. Entscheidend dabei ist, dass sie in diesem Zeitraum kein eigenes Einkommen zur Verfügung haben dürfen. Bafög oder Lehrlingsgehalt gelten nicht im Sinne eines solchen Einkommens. Die typische Studentenwohnung wird nicht als eigener Hausstand betrachtet und ist dadurch durch die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Jedoch ist die Entschädigung im Schadenfall regelmäßig auf ein Fünftel der Versicherungssumme, das heißt höchstens 20.000 Euro, begrenzt. Ein Semester im Ausland zu verbringen ist heutzutage für die Mehrheit der Studenten ganz normal. Die Versicherungen haben sich darauf eingestellt und offerieren in der Hausrat- wie auch in der Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz. Sollte der Auslandsaufenthalt auf über ein Jahr ausgedehnt werden, müssen die Studenten unbedingt mit ihrer Haftpflichtversicherung sprechen. Wenn sich die Studenten in Europa oder in den Mittelmeeranrainerstaaten aufhalten, gilt weiterhin der Schutz der Rechtsschutzversicherung. Sollte ein weltweiter Schutz benötigt werden, muss über andere Möglichkeiten mit dem Versicherer gesprochen werden. Bei Auslandsaufenthalten ist der Verkehrsrechtschutz sehr wichtig und sollte im Rahmen einer Privat-, Berufs und Verkehrsrechtsschutzversicherung bestehen.

Posted by Saskia on 09/26 at 01:36 PM
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Beitragsbemessungsgrenzen für 2010

Jahr für Jahr werden die Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland neu berechnet und im Rahmen der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung bekannt gegeben. Mittlerweile hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Referentenentwurf für eine “Verordnung über maßgebliche Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010” vorgelegt, der zwar noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, aller Voraussicht nach aber schon die endgültigen Zahlen enthält. Demzufolge werden die Beitragsbemessungsgrenzen der einzelnen Sozialversicherungssparten um mehr als 2% angehoben.

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung 2010 werden demnach bei 66.000 € in den alten Bundesländern und 55.800 € in den neuen Bundesländern liegen. Die Bemessungsgrenzen der knappschaftlichen Rentenversicherung liegen bei 81.600 € im Westen und 68.400 € im Osten Deutschlands.

In der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze bei 45.000 € liegen, einheitlich für die alten und neuen Bundesländer. Dieser Wert regelt die Höhe der Krankenkassen-Beiträge.

Weiterhin wurden die Grenzwerte für die Versicherungspflichtgrenze (auch unter der Bezeichnung Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. JAEG bekannt) veröffentlicht. Dieser Wert liegt zukünftig bei bundeseinheitlichen 49.950 €, ein Anstieg um 2,7% gegenüber dem Vorjahr. Die Versicherungspflichtgrenze regelt den Zugang zur Privaten Krankenversicherung.

Und zum Schluss noch der Link zum Referentenentwurf für die Rechengrößen der Sozialversicherung 2010

Posted by Gerald on 09/26 at 01:43 PM
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