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Samstag, Oktober 31, 2009
Was Sie über die Kündigung einer Baufinanzierung wissen müssen
Üblicherweise unterliegen Immobiliendarlehen einer Zinsbindung von 10 bis 15 Jahren – die meisten Darlehen werden mit einer entsprechenden Zinsbindung abgeschlossen. Erst nach Ablauf der Zinsbindungsfrist ist es möglich, aus einer Finanzierung auszusteigen. Allerdings kann es vorkommen, dass einige Darlehensnehmer frühzeitig aussteigen und ihre Baufinanzierung kündigen möchten.
Hierbei handelt es sich zumeist um ein sehr schwieriges Thema. Grund ist die Zinsbindung: Die Finanzierung gilt erst zum Ablauf der Zinsbindung als beendet. Immerhin besteht ein Vertragsverhältnis, das nicht ohne Weiteres aufgelöst werden kann. Wenn jemand vorzeitig aussteigen möchte, ist dies nur bedingt möglich und kann außerdem zu hohen Zusatzkosten führen.
Sofern im Darlehensvertrag keine spezielle Ausstiegsoption festgehalten wurde, kann die Kündigung ausschließlich unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erfolgen. So spielt beispielsweise der Kündigungsgrund eine wichtige Rolle: Nur wenn ein triftiger Grund vorliegt, muss die Bank den Darlehensnehmer vorzeitig aus dem Vertrag lassen. Hierbei kann es sich beispielsweise um einen Verkauf der Immobilie handeln. Wenn solch ein Fall bzw. ein triftiger Grund für eine Kündigung vorliegt, gilt es unter Aufführung des Kündigungsgrundes schriftlich zu kündigen.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der Bank aufgrund der Kündigung des Darlehens und der damit verbundenen vorzeitigen Rückzahlung ein Zinsschaden entsteht. Gemeint ist, dass Zinszahlungen verloren gehen. Deshalb ist die Bank dazu berechtigt, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. Hierbei handelt es sich um eine Zahlung, die auf gar keinen Fall unterschätzt werden darf: In Abhängigkeit von der augenblicklichen Zinssituation sowie der Restlaufzeit des Darlehens kann sich die Entschädigung auf einen stolzen Betrag belaufen.
Posted by Jochen on 10/31 at 10:25 AM
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Freitag, Oktober 30, 2009
Schweinegrippeversicherung für Firmen
Während die Gemeinden und Kreise mit Hochdruck die Schweinegrippe-Impfungen vorbereiten oder schon dabei sind, gegen H1N1 zu impfen, macht sich anscheinend auch die Versicherungsbranche Gedanken. Der weltgrößte Makler Aon hat als erstes Unternehmen reagiert und präsentiert eine Schweinegrippe-Police, mit der sich Firmen gegen die Folgen einer möglichen Pandemie absichern können.
Unwahrscheinlich ist es nicht, dass zukünftig Werkstätten und Büros komplett geschlossen werden müssen. Für den Winter wird ein deutlicher Anstieg der H1N1-Fälle prognostiziert. Wie sich das auf die Wirtschaft auswirken könnte, zeigte sich 2009 in Mexiko und Argentinien. Dort wurden bei Ausbruch der Schweinegrippe ganze Geschäftsviertel und öffentliche Gebäude abgeriegelt. „Jetzt stelle man sich vor, die Londoner Einkaufsstraße Oxford Street wird in der Vorweihnachtszeit unter Quarantäne gestellt. Das kann für den Einzelhandel zu enormen Verlusten führen“, erklärt Aon-Manager Matt Harvey.
Eine einfache Betriebsunterbrechungsversicherung reiche in einem solchen Fall nicht aus. Sie decke im Fall von H1N1, wenn überhaupt, nur einen Bruchteil der auflaufenden Kosten ab. Die Schweinegrippeversicherung von Aon richtet sich deshalb an alle Unternehmen und sei nicht, wie häufig bei dieser Art von Policen üblich, auf Krankenhäuser und im Gesundheitswesen agierende Firmen beschränkt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Fixkosten, die Gehälter und mögliche Entseuchungsmaßnahmen nach der Quarantänezeit, um so schnell wie möglich wieder die Arbeit aufnehmen zu können.
Posted by Andre on 10/30 at 10:28 AM
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Donnerstag, Oktober 29, 2009
Erwerbsunfähigkeitspolice als Basisschutz
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Policen, kann aber nicht von jedem abgeschlossen werden. Gesundheitliche Probleme oder der ausgeübte Beruf führen gerade in dieser Sparte häufig zur Ablehnung durch das Versicherungsunternehmen. Stattdessen wird empfohlen, sich zumindest um eine Unfallversicherung zu bemühen. Die zahlt allerdings nur nach einem Unfall. Passender, zumindest wenn es darum geht, die Arbeitskraft abzusichern, wäre eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die Dialog Lebensversicherungs-AG hat mit SEU-protect ® nun auch diesen Schutz in ihr Produktportfolio aufgenommen.
Das Unternehmen aus Augsburg gehört zu den führenden Spezialversicherern für biometrische Risiken und sieht in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Erweiterung des Angebotes. Die Police greift, wenn der Versicherte aufgrund von Körperverletzung, Krankheit oder Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Auch bei einer Pflegebedürftigkeit ab drei Pflegepunkten hat der Kunde Anspruch auf Leistung. Der Staat zahlt in diesem Fall nur eine minimale Rente, die sich mit der Police der Dialog Lebensversicherung deutlich aufstocken lässt.
Der Vertrag sieht eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung vor und verzichtet auf eine Beitragsanpassung, wenn der Beruf gewechselt wird. Auf Wunsch kann auch eine Dynamik vereinbart werden, um das Inflationsrisiko aufzugreifen. Interessant ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung für alle, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten oder ganz einfach einen günstigen Basisschutz wünschen.
Posted by Andre on 10/29 at 11:40 AM
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Baufinanzierung: 3 wertvolle Tipps zur Darlehensgestaltung
Die Interhyp AG ist Deutschlands größter Vermittler von Baufinanzierunen. Im vergangenen Jahr hat das Unternehmen Darlehen in Höhe von 5,9 Mrd. Euro vermittelt – dies spricht für ein großes Kundenvertrauen und vor allem auch für die Kompetenz des Baugeldvermittlers. Dementsprechend können die Finanzierungstipps, die das Unternehmen regelmäßig veröffentlicht, als sehr empfehlenswert betrachtet werden.
Gestern veröffentlichten die Baufinanzierungsspezialisten eine Pressemitteilung, in der gleich drei hilfreiche Tipps zur sogenannten Darlehensgestaltung aufgezeigt wurden. Die Tipps sollen den Darlehensnehmern dabei helfen, letztlich eine Finanzierung abzuschließen, die ihnen ein hohes Maß an Sicherheit garantiert. Interessant ist, dass es sich exakt um die Ratschläge handelt, die auch ich in den vergangenen Wochen mehrfach hier im Blog empfohlen habe. Nachfolgend möchte ich die drei Ratschläge kurz aufgreifen.
Punkt 1: Lange Laufzeit wählen
Aufgrund der Tatsache, dass die Hypothekenzinsen derzeit äußerst niedrig sind, gilt es als ratsam, die niedrigen Zinsen durch Wahl einer langenZinsbindung zu sichern. Dies schafft Sicherheit bzw. schützt vor einem Zinsanstieg bei der späteren Anschlussfinanzierung. Die Zinsbindung sollte 15 oder noch besser 20 Jahre betragen.
Punkt 2: Auf angemessene Tilgungshöhe achten
Eine niedrige Tilgung verringert zwar die Darlehensrate, verlängert die Laufzeit jedoch ungemein. Interhyp empfiehlt eine anfängliche Tilgung von mindestens zwei Prozent. Gegenüber einer anfänglichen Tilgung von einem Prozent kann die Gesamtlaufzeit des Darlehens um mehr als 12 Jahre verkürzt werden.
Punkt 3: Staatliche Fördermittel ausschöpfen
Fördermittel bieten die Chance, in den Genuss von Zuschüssen und zinsvergünstigten Darlehen zu gelangen, wodurch die Finanzierungsbelastung zusätzlich verringert werden kann. Vor allem Bauherren stoßen bei der KfW Förderbank auf attraktive Förderprogramme.
Posted by Jochen on 10/29 at 11:39 AM
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Mittwoch, Oktober 28, 2009
So sieht die Versicherungswirtschaft den Koalitionsvertrag
Der Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb tangiert in vielen Bereichen auch die Versicherungswirtschaft. Die großen Verbände zeigen sich mit den Ergebnissen der Verhandlungen weitgehend zufrieden. Ob sich auch die Verbraucher freuen dürfen, zumindest im versicherungstechnischen Belangen, wird sich zeigen. Auf eines dürfen sich Kunden auf jeden Fall einstellen: Dass sie demnächst mehr Schutz vor falschen Versprechungen bei der Finanzberatung und Geldanlage genießen.
„Konsistentes Finanzdienstleistungs-Recht“ nennt sich das Konstrukt, das die neue Regierung anstrebt und einen angemessenen Anlegerschutz realisieren soll – unabhängig davon, für welches Produkt sich ein Kunde entscheidet und auf welchem Vertriebsweg der Vertrag zustande kommt. Dazu setzt Schwarz-Gelb auf das klassische Haftungsprinzip, das sowohl für den Vertrieb als auch für die von ihm vermittelten Policen und Sparverträge verschärft werden soll. Vorbild ist das Versicherungsvermittler-Gesetz.
Die Koalition baut damit auf einheitliche Anforderungen an Vermittler und Berater in punkto Berufshaftpflicht und Qualifikation. Des Weiteren müssen Verbraucher künftig noch ausführlicher über Kosten und Provisionen einer Kapitalanlage informiert werden. Für den AfW (Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.) ist das genau der richtige Weg, um Rechtssicherheit für Kunden und Berater zu schaffen. Wie sich aber der Wunsch nach einer klaren Darstellung aller Bestandteile eines Anlageprodukts umsetzen lasse, da bedürfe es noch einiger Überlegungen, um die Einzelheiten in trockene Tücher zu bringen.
Der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) sieht die Bundesregierung mit der kapitalgedeckten Pflegezusatzversicherung und der Stärkung der PKV ebenfalls auf dem richtigen Weg. Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach moniert im Moment allerdings, dass die Rahmenbedingungen noch nicht klar abgesteckt seien. Mit derlei Zukunftsmusik beschäftigt sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weniger. Er sei froh darüber, dass sich die Koalition klar für die kapitalgedeckte Altersvorsorge ausspreche und möglicherweise auch Selbständigen den Weg zu einer Riester-Rente frei machen möchte.
Posted by Andre on 10/28 at 10:12 AM
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Neuer Verbraucherschutz für Alter und Pflege
Wohn- und Betreuungsvertrags-Gesetz seit Oktober in Kraft
Was die Soziologie längst weiß, ist der Politik manchmal fremd geblieben: Kinder und Senioren bedürfen des besonderen Schutzes - der besonderen Förderung die einen und der besonderen Fürsorge der anderen.
Mit dem neuen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz stärkte die Bundesregierung den Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Das vom Bundesministerium für Familie vorgelegte Gesetz trat am 1. Oktober 2009, dem internationalen Tag des älteren Menschen, in Kraft.
Wird es künftig konsequent angewendet, soll es davor schützen, bei Verträgen benachteiligt zu werden, die geschlossen werden, wenn Wohnraum mit Betreuungs- oder Pflegeleistungen überlassen wird.
Nach ministeriellem Anspruch sollen Menschen im Alter, bei Pflegebedürftigkeit oder bei Behinderung so selbstbestimmt und selbstständig wie möglich leben. In ihrer Vita waren und sind ältere Menschen ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft, weshalb auch im fortgeschrittenen Alter die Weichen für ihren Lebensabend zu stellen sind. Dazu benötigen die Senioren und die Angehörigen in besonderen Maße Transparenz, Verlässlichkeit und Sicherheit. In diesem Sinne markiert das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz den Verbraucherschutz für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege-Einrichtungen und es stärkt den Schutz derjenigen, die sich für eine neue Wohn- und Betreuungsform entscheiden.
Konsequente Vorschriften
Maßgebliche Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes sind:
* Verbraucherinnen und Verbraucher haben Anspruch auf vorherige Informationen in leicht verständlicher Sprache über Leistungen, Entgelte
und das Ergebnis von Qualitätsprüfungen;
* Verträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit und schriftlich abgeschlossen;
* eine Befristung ist nur zulässig, wenn sie den Interessen des Verbrauchers nicht widerspricht;
* das vereinbarte Entgelt muss angemessen sein; ein höheres Entgelt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und bedarf der Begründung;
* bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs muss der Unternehmer einen angepassten Vertrag anbieten; Ausnahmen bedürfen der
gesonderten Vereinbarung;
* eine Kündigung des Vertrages durch die Einrichtung ist nur aus wichtigem Grund möglich; für Verbraucher gelten besondere Kündigungsmöglichkeiten.
Durch das neue Gesetz wurden die Vorschriften des Heimgesetzes abgelöst und weiterentwickelt. Künftig kommt es nicht mehr auf die Einrichtungsform an, maßgeblich sind ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen.
Wer wird geschützt?
Mit der Reform werden nicht nur mehr als 700.000 Menschen geschützt, die in Pflegeheimen leben, sondern auch alle Menschen, die vertraglich im “Betreuten Wohnen” leben. Dazu ist Bedingung, dass zum überlassenen Wohnraum auch das Vorhalten von Pflege- oder Betreuungsleistungen vereinbart ist.
Gesetzlich ausgenommen sind Verträge, bei denen zum Wohnraum ausschließlich allgemeine Leistungen zur Betreuung vertraglich vereinbart sind, wie Pflege, Notruf- oder hauswirtschaftliche Versorgung.
Mittels einer Übergangsvorschrift wird sichergestellt, dass die neuen Regelungen erst sieben Monate nach ihrem Inkrafttreten auf Alt-Verträge nach bisherigen Heimrecht angewandt werden. Für Altverträge anderer Art wie Miet- und Dienstverträge im Bereich des Betreuten Wohnens gilt das Gesetz auch künftig nicht.
Dienstag, Oktober 27, 2009
KfW Energieeffizient Bauen: Günstige Baufinanzierung dank Förderung
Mit den Fördermitteln, den Bauherren und Immobilienkäufern zur Verfügung stehen, verhält es sich zum Teil ganz unterschiedlich. In meinem vorangegangenen Posting habe ich aufgezeigt, dass es sich nicht immer lohnt, Förderdarlehen in Anspruch zu nehmen. Dabei bin ich explizit auf das Wohneigentumsprogramm der KfW Förderbank eingegangen: Teilweise ist es günstiger, auf die Einbindung zu verzichten.
Die KfW Förderbank hat jedoch noch weitere Förderdarlehen im Programm. Hierzu zählt unter anderem das Programm: „Energieeffizient Bauen“. Wie es der Programmname bereits verrät, werden Bauvorhaben gefördert, bei denen es um die Errichtung energieeffizienter Gebäude geht. Auch Privatpersonen sind dazu berechtigt, entsprechende Fördermittel zu beantragen.
Es liegt noch gar nicht so lange zurück, da wurde das Programm unter der Bezeichnung: „Ökologisch Bauen“ geführt. Für Bauherren gilt diese Form der Förderung als äußerst attraktiv, weil die KfW Förderbank gleich mit zwei Programmarten aufwartet, die letztlich relativ niedrige Bauzinsen garantieren. Zum aktuellen Zeitpunkt belaufen sich die Zinssätze der beiden Programmarten auf 2,47 sowie 3,85 Prozent effektivem Jahreszins. Damit liegen die Förderprogramme noch einmal ein ganzes Stück unterhalb des Zinses für klassische Immobiliendarlehen. Selbst die 3,85 Prozent dürften für die meisten Bauherren sehr attraktiv sein: Zwar werben einige Banken mit niedrigeren Konditionen, allerdings wird für deren Erhalt ein vergleichsweise hoher Einsatz an Eigenkapital vorausgesetzt.
Die Förderung des „Energieeffizient Bauen“ Programms ist natürlich nur unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erhältlich. Ob und welche der Förderungen erhältlich ist, entscheiden der Jahresprimärenergiebedarf sowie der Transmissionswärmeverlust des Gebäudes. Diese Werte können Bauherren bei ihren Architekten erfragen und anschließend bei der KfW Förderbank abgleichen, um somit zu erkennen, welches der Programme für sie zugänglich ist.
Posted by Jochen on 10/27 at 10:52 AM
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Private Unfallversicherung als Eigenvorsorge für Freizeitsportler
Der erste Schnee liegt bereits in den Bergen und lockt Skifahrer auf die Pisten. Dass aus dem Spaß auch ganz schnell Ernst werden kann, sollte dabei nicht vergessen werden. Unfälle gehören in den Skigebieten und auf den meisten Sportplätzen fast schon zum Alltag. Laut Statistik verunglückt in Deutschland alle vier Sekunden jemand, zu 70 Prozent in der Freizeit. Wenn es bei ein paar leichten Blessuren bleibt, kann man aufatmen. Anderenfalls kommt es auf den richtigen Versicherungsschutz an, um zumindest die finanzielle Belastung in Grenzen zu halten. Da die gesetzliche Unfallversicherung bei Freizeitunfällen außen vor bleibt, sollten vor allem Sportler mit einer privaten Unfallpolice vorsorgen.
Hans-Jürgen Holstiege, Leiter der Sparte Unfallversicherungen der Hamburg-Mannheimer, kennt sich in diesem Bereich aus. „Aktiv zu sein und sich sportlich zu betätigen, tut jedem Menschen gut. Kommt es dabei jedoch zu einer schweren Unfallverletzung, kann dies das ganze Leben verändern. Eventuelle Einkommensverluste bis hin zur Erwerbsunfähigkeit können die Folge sein“, erklärt er in einer Pressemitteilung des Unternehmens und rät daher zu einer privaten Unfallversicherung.
Bei der Hamburg-Mannheimer nennt sich das Produkt „Kaiser-Unfallschutz“. Die Versicherungsleistungen umfassen nicht nur die finanzielle Unterstützung nach einem Unfall, sondern auch sogenannte Assistance Pakete. Zur Wahl stehen „ReHaHilfe”, mit der Reha-Maßnahmen finanziert werden, und „AktivHilfe“, die unter anderem eine Haushaltshilfe und Fahrdienste einschließt. Entscheidend ist jedoch, dass eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbart wird. Diejenigen, die schon eine Unfallversicherung haben, sind laut einer Studie übrigens zu 88 Prozent rundum zufrieden mit ihrer Police.
Posted by Andre on 10/27 at 10:52 AM
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Montag, Oktober 26, 2009
Vergleichen, kündigen, wechseln: Versicherungen und das liebe Geld
Mit Zahlen und Schätzungen ist das so eine Sache, wenn es keine einheitliche Basis gibt. Die laufenden Beiträge für Versicherungen sind so ein Fall. Laut Bund der Versicherten (BdV) könnten die Deutschen rund 400 Euro jährlich sparen, wenn sie ihren Versicherungsordner ausmisten und teure Policen gegen bessere und günstigere Verträge austauschen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sagt hingegen, es gibt deutlichen Nachholbedarf und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt ganz diplomatisch, die Wahrheit liege irgendwo in der Mitte. Doch was heißt das nun für den Kunden?
Auch wenn es wieder nur Durchschnittswerte sind, die – das liegt in der Natur der Sache – längst nicht für jeden gelten, investieren die Deutschen rund 1.780 Euro pro Jahr in ihren Versicherungsschutz. Der Löwenanteil fließt in Renten- und Lebensversicherungen zur privaten Altersvorsorge. 820 Euro ist dem Durchschnittsdeutschen die Absicherung für das Alter wert. Hinzu kommt der Risikoschutz mit 580 Euro im Jahr, aufgeteilt auf Kfz-Versicherung, Haftpflicht, Hausrat, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen. Die privaten Krankenversicherungen bzw. Krankenzusatzversicherungen schlagen mit 370 Euro zu Buche.
Da nicht alle Bundesbürger die gleiche Strategie verfolgen und nicht jeder alle Policen hat, sind Patentrezepte oder pauschale Aussagen über Sparpotenzial völlig unnütz. Zweifellos kann bei Versicherungen gespart werden und macht es sich in Heller und Pfennig bezahlt, wenn man die Angebote für bestimmte Verträge vergleicht. Wie viel Geld schließlich im Sparschwein landet, ob 400, 300 oder nur 75 Euro im Jahr, richtet sich nach den Lebensumständen und dem, was persönlich als wichtig erachtet wird. Ein Beispiel: Bei der privaten Haftpflichtversicherung reicht die Spanne von 70 bis 200 Euro Jahresbeitrag – macht theoretisch 130 Euro, die man sparen könnte, wenn man den teuersten Vertrag hat.
Die Idee des Bundes der Versicherten, bestimmte Papiere ganz zu eliminieren, ist hingegen ein eher zweischneidiges Schwert. Sicherlich lässt sich über den Sinn bestimmter Versicherungen streiten. Ob sie aber tatsächlich so viel Geld kosten, dass sie ein Loch ins Portmonee reißen, ist in vielen Fällen eher fraglich. Der GDV greift einige Policen auf, die kritisiert wurden. Bei der Glasversicherung wären es rund sechs Euro im Jahr und bei der Insassen-Unfallversicherung 1,60 Euro. Wenn man sich diese Beiträge spart, sollte man sie in die Altersvorsorge stecken, rät der GDV.
Posted by Andre on 10/26 at 08:47 AM
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Sonntag, Oktober 25, 2009
KfW Wohneigentumsprogramm: Einbindung lohnt nicht immer
Der Großteil aller privaten Bauherren und Immobilienkäufer ist sich heutzutage der Tatsache bewusst, dass die Möglichkeit besteht, einen Teil der Kosten mit Förderdarlehen zu finanzieren. Vor allem die Förderdarlehen der KfW-Bank gelten als sehr gefragt. Viele Haus- und Direktbanken kooperieren nämlich mit der KfW-Bank und bieten daher eine vergleichsweise unkomplizierte Einbindung dieser Darlehen an.
Besonders gefragt ist das sogenannte Wohneigentumsprogramm. Es kann von jedermann in Anspruch genommen werden, der sich für den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums entscheidet. Wichtig ist im Grunde genommen nur eine Sache: Das Programm darf nicht schon einmal in Anspruch genommen worden sein.
Im Wesentlichen zeichnet sich das KfW Wohneigentumsprogramm durch einen niedrigen Zinssatz aus – zumindest wird ihm dies nachgesagt. Allerdings muss das nicht automatisch bedeuten, dass es auf diesem Weg möglich ist, eine günstige Baufinanzierung abzuschließen bzw. ein Darlehen aufzunehmen, das günstiger als das der Hauptbank ist. Die Tranche, die über die KfW-Bank finanziert wird, kann unter Umständen auch teurer sein. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass in den ersten Jahren (je nach gewählter Variante zwischen einem und fünf Jahren) keine Tilgung möglich ist. Eine fehlende Tilgungsmöglichkeit führt wiederum dazu, dass über diesen Zeitraum konstant hohe Zinsen anfallen.
Potentielle Darlehensnehmer sollten deshalb genau kalkulieren: Die Aufnahme entsprechender Förderdarlehen ergibt nur dann einen Sinn, wenn zweifelsfrei ein finanzieller Vorteil entsteht, der so groß ist, dass sich der Aufwand der Darlehenseinbindung lohnt. Doch gerade weil die Hypothekenzinsen derzeit so niedrig sind, kann es in manchen Fällen sogar günstiger sein, auf die Einbindung des Förderprogramms zu verzichten.
Posted by Jochen on 10/25 at 01:17 PM
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Samstag, Oktober 24, 2009
ERV mit Informationen zur Influenza-A/H1N1 (Neue Grippe/Schweinegrippe)
Die Europäische Reiseversicherung AG (ERV) reguliert Versicherungsfälle, die in Zusammenhang mit der Neuen Grippe stehen, im Sinne der Pandemie-Definition weiterhin ohne Begrenzung. Die Europäische Reiseversicherung AG versteht unter den Begriff Pandemie wie folgt: Eine Pandemie liegt vor, wenn auf weiten Teilen eines Kontinents oder mehrerer Kontinente eine infektiöse Erkrankung ausbricht.
Konkret müssen bei der ERV zwei Voraussetzungen für eine Pandemie gegeben sein. Weltweit müssten mindestens 10 Millionen Personen an der Neuen Grippe erkrankt sein und zudem muss die WHO für die Pandemie Warnstufe 6 ausgerufen haben. Wenn die Anzahl der weltweit an Neuer Grippe erkrankten Personen tatsächlich 10 Millionen überschreitet, dann greift die Pandemie-Definition der ERV. Kontinuierlich wird die Statistik zur Zahl der Neuerkrankten fortgeführt, damit die WHO den Überblick behält. Beispielsweise lag die Anzahl der an der Influenza-A H1/N1 Erkrankten weltweit am 12. Oktober dieses Jahres bei über 378.223. Bereits wenige Tage später, am 16. Oktober; waren es schon 399.232 - mehr als 20.000 Neuansteckungen.
Der aktuelle Stand der weltweiten Infizierungen mit der Neuen Grippe kann auf den Internetseiten der WHO jederzeit abgerufen werden. Sofern die Anzahl von mindestens 10 Millionen Erkrankten erreicht werden sollte, wird die ERV rechtzeitig auf eine mögliche Einschränkung des Versicherungsschutzes hinweisen. Interessierte, die noch Rückfragen zum Thema Neue Grippe und Reiseschutz können sich an das Service Center der ERV unter der Nummer (0 89) 4166- 1766 wenden oder unter http://www.reiseversicherung.de nach weiteren Informationen suchen.
Posted by Saskia on 10/24 at 07:44 AM
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Freitag, Oktober 23, 2009
Skandia will Dread Disease Versicherung bekannter machen
Dass man sich gegen besonders schwere Erkrankungen und Krankheiten versichern kann, hat sich in der Bundesrepublik noch nicht sehr weit herumgesprochen. Hierzulande gehört die Dread Disease Versicherung immer noch zu den Policen, die eher Staub ansetzen als dass sie nachgefragt werden. Dabei gibt es sie bereits seit 25 Jahren und hat durchaus ihre Berechtigung, wenn man bedenkt, dass sie zum Beispiel bei Krebs, Nierenversagen, Schlaganfall oder einem Herzinfarkt zahlt. Diese Vorteile möchte die Skandia Lebensversicherung AG nun deutlicher herausarbeiten und die Werbetrommel für die Dread Disease über ihre Berater und Vermittler noch lauter schlagen.
Dass sie gehört wird, ist nicht einmal unwahrscheinlich. Heiko Reddmann, Vertriebsdirektor der Skandia, sieht in Deutschland einen riesigen Wachstumsmarkt und hofft auf eine ähnliche Entwicklung wie in Großbritannien. Bis die Dread Disease so oft nachgefragt wird wie eine Berufsunfähigkeits- oder eine private Krankenzusatzversicherung, dürfte es allerdings noch einige Zeit dauern. Aktuell liegt die Quote der Absicherung gegen schwere Erkrankungen im Vergleich zum Schutz gegen Berufsunfähigkeit zumindest bei der Skandia noch bei mageren 1:100. Insgesamt 12.500 Kunden haben bereits einen Vertrag abgeschlossen. In diesem Jahr sollen, recht zuversichtlich gerechnet, 1.300 Neuabschlüsse dazukommen. Die Canada Life Assurance Europe Ltd., ihres Zeichens Branchenführer, hat 80.000 Verträge im System und alleine 2008 7.000 neue Kunden gewonnen. Für 2009 wird mit einem Zuwachs von 14 Prozent gerechnet.
Für die Skandia Lebensversicherung AG also noch ein gutes Stück Arbeit. Ihre Dread Disease Versicherung deckt in der Basisvariante sieben Krankheiten ab. Zusätzlich lässt sich ein Schutz für bis zu 25 weitere Erkrankungen vereinbaren. Der Beitrag für einen Mann Mitte 30 liegt im Schnitt bei 75 Euro im Monat, wenn 25 Jahre eingezahlt wird. Dabei greift die Police in Form einer Einmalzahlung, sobald auch nur die gesicherte Diagnose gestellt wird. Spielraum wie bei einer BU-Versicherung gebe es nicht – wobei Berufsunfähigkeitsversicherung und Dread Disease nicht gegeneinander konkurrieren, sondern sich ergänzen.
Posted by Andre on 10/23 at 08:00 AM
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Junge Menschen können jetzt günstig ins Eigenheim ziehen
Wenn es darum geht, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, haben die meisten Leute die Altersgrenze von 30 Jahren längst überschritten. Dies liegt in erster Linie daran, dass sie vergleichsweise lange sparen, um somit den ersten Grundstein für den Bau oder Erwerb des Eigenheims legen zu können. Dabei geht es auch anders: Derzeit sind die Hypothekenzinsen so günstig, dass aus einem Immobiliendarlehen eine vergleichsweise niedrige Zinslast resultiert. Dementsprechend ist es möglich, auch größere Darlehensbeträge aufzunehmen bzw. weniger Eigenkapital einzusetzen und somit Eigenheimbesitzer zu werden.
Gerade für junge Menschen ist dies eine sehr interessante Lösung. Natürlich könnte sich diese Gruppe auch sagen, dass sie trotzdem erst einmal sparen möchte. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Hypothekenzinsen in den kommenden Jahren wieder deutlich steigen könnten. Womöglich kommt einen die Finanzierung dann trotz größerer Ersparnisse teurer zu stehen. Folglich sollte man in der Tat einmal darüber nachdenken, ob es nicht erstrebenswert wäre, die niedrigen Zinsen zu nutzen.
Auch mit wenig Eigenkapital und nicht so hohem Einkommen ist es aufgrund der niedrigen Zinssätze möglich, eine Baufinanzierung sicher zu stemmen. Allerdings gilt es auch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen: Die niedrigen Zinssätze müssen für einen langen Zeitraum gesichert werden. Dies bedeutet, sich auf eine lange Zinsbindung festzulegen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, entscheidet sich für 20 Jahre – das ist ein Zeitraum, in welchem ein ordentlicher Darlehensabtrag erfolgen kann. Wenn es dann an die Anschlussfinanzierung geht, kann einem ein womöglich höherer Zinssatz nicht mehr so viel anhaben.
Posted by Jochen on 10/23 at 08:00 AM
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Donnerstag, Oktober 22, 2009
Riester-Verträge auf Fondsbasis konnten nicht überzeugen
Fonds nehmen wieder an Fahrt auf – zumindest im Bereich der Riester-Rente. Inzwischen werden deutlich mehr staatlich geförderte Privatrenten auf Fondsbasis an den Mann und die Frau gebracht als klassische Rentenversicherungen. Die Stiftung Warentest hält das für einen Fehler. Denn von den 21 Policen und zwölf Fondssparplänen, die getestet wurden, konnte nicht ein einziges Produkt zu 100 Prozent überzeugen. Bei zwei Verträgen heißt es abschließend zwar „empfehlenswert“ - allerdings nur mit Abstrichen.
Dabei verteufelt die Zeitschrift „Finanztest“ Fonds im Rahmen der privaten Altersvorsorge nicht grundsätzlich. Als reiner Riester-Fondssparplan werden sie den fondsgebundenen Riester-Versicherungen sogar vorgezogen. Immerhin gelten sie als ideal, um an den Renditechancen der Aktienmärkte teilzuhaben. Entscheidendes Kriterium ist aber auch hier der Preis. Die Rentenpolicen sind der Redaktion durchweg zu teuer. Fondssparpläne, die sich an den Vorgaben für eine Riester-Rente orientieren, seien günstiger und darüber hinaus auch renditestärker. Verbraucher sollten beim Vertragsabschluss daher vor allem auf die Kosten achten.
Interessant sei Riestern mit Fonds in erster Linie für Kunden unter 40, die das nötige Durchhaltevermögen mitbringen. Kursstürze und -schwankungen ließen sich besser abfedern, je länger in den Vertrag eingezahlt werde – optimal also für die jüngere Generation. Verluste oder gar ein Minus sind dank der staatlich vorgeschriebenen Garantien, dass mindestens die eigenen Einzahlungen und die Zuschüsse erhalten bleiben müssen, nicht zu befürchten. Trotzdem lohnt sich ein Vergleich. Bei der Stiftung Warentest nicht gänzlich durchs Raster gefallen sind die DWS TopRente Dynamik und die UniProfiRente, die bei schlechter Marktlage in sichere Anlageformen investiert.
Posted by Andre on 10/22 at 10:02 AM
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Mittwoch, Oktober 21, 2009
Neues Konzept bei der VHV Hausratversicherung
Leistungsstark, flexibel und einfach – diese Eigenschaften wünschen sich Kunden und Vermittler von einer guten Hausratversicherung. Der Preis sollte natürlich auch stimmen. Die VHV Allgemeine Versicherung AG hat sich diese Anforderungen zu Herzen genommen und überlegt, wie man sie umsetzen kann. Daraus entstanden ist die neue Hausratversicherung namens „Klassik Garant“. Sie lässt sich über den Zusatzbaustein „Exklusiv“ erweitern und bietet laut VHV dauerhaft „ein gutes Preis-Leistungsverhältnis“.
Grundlage für das neue Konzept waren zum einen die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Zum anderen folgt die VHV Hausratversicherung den Mindeststandards, die der Arbeitskreis EU-Vermittler-Richtlinie-Dokumentation empfiehlt. Sollten die Leistungen im Laufe der Jahre ausgebaut und verbessert werden, profitieren Kunden automatisch davon, da die VHV für ihren neuen Hausrattarif eine Leistungsupdate-Garantie gibt. Damit bleibt die Police immer auf dem neuesten Stand. Bei der Versicherungssumme gilt nach wie vor: Sie sollte regelmäßig angepasst werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Die VHV Hausratversicherung deckt die klassischen Schadenszenarien ab. Ergänzt wird der Leistungskatalog durch eine Vielzahl weiterer möglicher Schäden, zum Beispiel an Gefrier- und Kühlgut. Die Versicherung zahlt, wenn die Tiefkühlanlage ausfällt und weder Verschleiß noch eine vorher angekündigte Abschaltung des Stromnetzes dafür verantwortlich sind. Darüber hinaus gilt der Schutz, beschränkt auf 10.000 Euro, auch für beruflich oder gewerblich genutzte und zur Wohnung gehörende Räume.
Schmor-, Seng-, Rauch-, Verpuffungs- und Nutzwärmeschäden, innere Unruhen sowie ein Anprall durch Straßen- und Schienenfahrzeuge sind ebenso eingeschlossen wie Diebstähle aus dem Auto, für die gesonderte Regeln und Vorschriften gelten. Dass bei Abwesenheit von bis zu 120 Tagen auf den Einwand der Gefahrenerhöhung verzichtet wird und ein Gerüst am Haus nicht anzeigepflichtig ist, sind weitere Besonderheiten der VHV Hausrat.
Zusätzliche Risiken lassen sich durch den „Exklusiv“-Schutz abdecken, unter anderem der Diebstahl von Fahrrädern, Musterkollektionen und Handelswaren. Gleichzeitig erhöhen sich die Leistungen bei vielen anderen Schäden. Werden bei Überspannungsschäden durch Blitz in der Basisvariante maximal 20 Prozent der Versicherungssumme gezahlt, bietet der Baustein Exklusiv 100 Prozent. Das gilt auch bei grober Fahrlässigkeit. Erweiterte Elementargefahren können optional vereinbart werden.
Posted by Andre on 10/21 at 09:33 AM
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