Abzocke bei Gas und Strom! - Expertenrat:Anbieter wechseln!
Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser sowie mit einem Festnetz-Telefon gehört und gehörte über Jahrzehnte zu den Bedürfnissen, die als solche der Daseinsvorsorge bezeichnet wurden. Lokale Versorger - meist Stadtwerke in städtischem Eigentum - galten dabei als Garanten für verträgliche, weil vertretbare Energiepreise. Doch die Zeiten günstiger Energie waren spätestens mit dem neuen Jahrtausend vorbei. Experten sind überzeugt: Die Preise für Strom und Gas in Deutschland sind “missbräuchlich überhöht”.
Das merkten seit Beginn der 70er Jahre nach und nach nicht nur jene Mieter und Eigentümer, die in Wohnquartieren dem Feststoff-Verbrennungsverbot gefolgt waren und sich ans Gas von den lokalen Stadtwerken verpflichten mussten, das nahmen auch jene ersten Gaspreis-Gegner wahr, die erkannten, was in den Preis-Index-Erhöhungs-Faktoren so alles drin steckte.
Nach zahlreichen Protesten, nach Gas-Preis-Urteilen und nach Gas-Preis-Verweigerern, die allesamt als Gas-Rebellen bezeichnet werden, ist seit mindestens fünf, sechs Jahren klar: Die Strom- und Gaskunden werden von den Anbietern “kräftiger als je zuvor ausgeplündert”.
So auch das anhaltende Urteil beim Bund der Energieverbraucher. Der “freie Wettbewerb” stellt sich somit als Bluff dar.
Nicht nur wegen der Gewinnabsichten, auch wegen der Querfinanzierung lokaler öffentlicher Aufgaben durch die Hintertür “Energie-Umsätze” zahlen die Verbraucher ohne Rücksicht auf ihre Leistungsfähigkeit jährlich Milliarden Euro zu viel und mehr als in anderen Ländern.
Marktbeherrschend ist die Stellung der führenden Konzerne bei Strom und Gas auf allen Stufen der Erzeugung, Verteilung und des Vertriebs. Der Wettbewerb unterbleibt eigentlich und Strom- und Gaspreise werden auch vom Staat nicht kontrolliert.
Begrenzte Vorteile
Doch trotz des möglichen Wechsels des Strom- oder Gasanbieters bleiben die Vorteile begrenzt. Es fehlt daran, die Energie-Giganten zu entflechten und die Leitungsnetze von Strom und Gas öffentlich zu kontrollieren.
Begleitet von einer Rechtsschutzversicherung ist dem Verbrauchern geraten, sich auch zivilrechtlich gegen ihre Stadtwerke zu wehren, deren Verhaltensweisen durch zahlreiche Urteile ins Wanken geraten sind.
Wer in den vergangenen Jahren zuviel an Abschlagszahlungen leistete, kann nicht nur zuviel bezahlten Strom- und Gaspreise zurückfordern, sondern auch mit laufenden Abschlagszahlungen verrechnen. Das Risiko auf Zahlung verklagt zu werden, hängt dann aber auch von Preiserhöhungsklauseln ab, die in vielen Fällen als rechtsunwirksam gelten und somit für die vergangenen Preiserhöhungen keine Bedeutung hatte.
(Infos auch über Gaspreisvergleich / Strompreisvergleich bei www.verivox.de)
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