Gericht erlaubt Ampelcheck Geldanlage
Der „Ampelcheck Geldanlage“ der Verbraucherzentrale Hamburg war nur kurz im Umlauf. Im Juni 2009 erschien das Heft. Seit dem 13. August durfte es nicht mehr vertrieben werden, weil die Debeka einen entsprechenden Beschluss erwirkt hatte. Nun befasste sich das Landgericht Berlin erneut mit dem Thema und hob das Verbot mit Urteil vom 10. September auf (Aktenzeichen 27 O 778/09).
Ziel der Broschüre ist es, Verbraucher über mögliche Risiken und die Rendite einer Vielzahl von Anlageformen und Produkten zu informieren und sie so durch den Dschungel aus Angeboten für Sparen und Altersvorsorge zu lotsen. Kapital-Lebens- und Rentenversicherungen hatten in diesem Zusammenhang als Optionen für die private Altersvorsorge die rote Karte erhalten – eine Bewertung, die vielen Versicherern bitter aufstieß und deshalb auch zur Klage geführt hatte.
Für 6,90 Euro im Versand oder 4,90 Euro für Selbstabholer steht der „Ampelcheck Geldanlage“ jetzt wieder zur Verfügung. Die Einstufung der einzelnen Produkte erfolgt nach dem simplen Prinzip „Rot“ gleich Gefahr, „Gelb“ gleich Risiko oder mit Nachteilen behaftet und „Grün“ für empfehlenswert. Bewertet hatte die Verbraucherzentrale vor allem die Sicherheit, die Rendite, die Transparenz und die Liquidität der Produkte. Ein weiterer Faktor war die Eignung für die private Altersvorsorge. In diesem Punkt gehen die Meinungen der Verbraucherschützer und der Versicherungsbranche offensichtlich so weit auseinander, dass gleich der Klageweg beschritten werden muss.
„Wir freuen uns über die Aufhebung des Verbotes. Jetzt kann wieder offen über die klare Kennzeichnung von Finanzprodukten diskutiert werden“, betont Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, in einer Pressemitteilung vom 2. November. Den Assekuranzen gibt er mit auf den Weg, sich endlich die Kritik zu Herzen zu nehmen und mit Verbesserungen zu reagieren, „statt Kritikern einen Maulkorb zu verpassen“. Wie lange der Ratgeber jetzt an den Mann und die Frau gebracht werden darf, hängt davon ab, ob die Debeka Rechtsmittel einlegt. Ein glücklicher Schachzug wäre es sicherlich nicht.
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