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Montag, November 16, 2009

Umschreibung von Grundschulden: Wartezeit einkalkulieren

In der Praxis kommt es vergleichsweise häufig vor, dass es Darlehensnehmer mit der Auszahlung ihrer Immobiliendarlehen sehr eilig haben. Oftmals wird die Suche nach einer günstigen Baufinanzierung vollkommen unterschätzt und daher erst viel zu spät angegangen. Besonders häufig ist dies bei Bauherren der Fall: Sie sind mit ihrem Vorhaben so sehr beschäftigt, dass die Finanzierung oftmals zu kurz kommt. Dementsprechend muss am Ende alles sehr schnell gehen: In Kürze muss eine Bank gefunden werden, damit die Auszahlung des Darlehens erfolgen kann.

Doch gerade was die Dauer der Auszahlung betrifft, so darf diese auf gar keinen Fall unterschätzt werden. Es ist nicht möglich, heute ein Immobiliendarlehen aufzunehmen und bereits morgen auf Auszahlung des Darlehensbetrags zu bestehen. Grund ist die Besicherung: Erst einmal müssen Grundschulden eingetragen oder umgeschrieben werden. Diese sind für die Bank sehr wichtig: Ohne Besicherung über eine Grundschuld ist es im Normalfall nicht möglich, eine Auszahlung zu erzielen – Ausnahmen werden höchstens bei sehr kleinen Darlehensbeträgen gemacht.

Ob es nun um eine Neueintragung oder die Umschreibung einer bestehenden Grundschuld geht, macht im Endeffekt keinen Unterschied: In beiden Fällen ist man vom Grundbuchamt abhängig. In der Regel dauert es gut drei bis vier Wochen, damit die gewünschten Grundbuchänderungen wirksam werden. Diese können auch nicht beschleunigt werden, weshalb einem letztlich keine andere Wahl bleibt, als sich möglichst rechtzeitig um die Finanzierung zu kümmern und diesen Zeitraum in der Planung zu berücksichtigen. Außerdem ist es hilfreich, sich mit einem Experten wie beispielsweise mit einem Finanzierungsberater oder einem Notar abzusprechen, damit wirklich alle Voraussetzungen für die Änderungen im Grundbuch geschaffen sind und es somit zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt.

Posted by Jochen on 11/16 at 08:39 AM
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Rürup-Rente dämmert vor sich hin

Die Riester-Rente ist ein echtes Erfolgsmodell: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hofft, noch in diesem Jahr 13 Millionen Verträge vermelden zu können. Die Rürup-Rente als staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbständige dämmert hingegen vor sich hin. Bislang konnte noch nicht einmal die Millionen-Grenze überschritten werden. Wann es soweit sein wird, dazu äußert sich wohlweislich niemand. Denn sonderlich begehrt ist die Basisrente nicht. Aus Sicht der Verbraucher überwiegen die Nachteile. Daran kann auch die Option, Steuern zu sparen, nur wenig ändern.

Die Rürup-Rente gilt als äußerst starr. Flexibilität kann man ihr nur in einem Punkt zugutehalten: Dass einmal jährlich eine Sonderzahlung möglich ist, um das gesparte Kapital aufzustocken – abgestimmt auf die persönliche finanzielle Situation. Allerdings bietet die private Altersvorsorge nach Rürup weder eine Kapitalgarantie noch kann vor dem 60. Lebensjahr über das Geld verfügt werden. Für Finanzexpertin Stefanie Kühn steht deshalb fest: „Diese rigiden Vorgaben schrecken viele ab“. Wie richtig sie mit dieser Einschätzung liegt, beweisen die Vertriebszahlen der Versicherer seit der Einführung der Basisrente im Jahr 2005.

Geschaffen wurde sie, um auch Selbständigen die Möglichkeit zu geben, staatlich gefördert Vorsorge zu betreiben. Allerdings nicht mit Zuschüssen, sondern ausschließlich mit Steuervorteilen. Für dieses Jahr können 68 Prozent der Einzahlungen geltend gemacht und damit maximal 13.600 Euro als Sonderausgaben bei der Steuererklärung aufgeführt werden. Bis 2025 steigt dieser Betrag auf 20.000 Euro. Die Steuergeschenke haben jedoch einen Haken: Im Alter holt sich der Staat zumindest einen Teil davon zurück, weil die Renteneinnahmen versteuert werden müssen, aktuell zu 58 Prozent, ab 2040 dann komplett.

Arbeitnehmer, die sich für die Basisrente entscheiden, müssen ohnehin genau rechnen. Denn bei ihnen werden die Sonderausgaben für die private Rentenversicherung unter anderem um die Beiträge für die gesetzliche Rente gekürzt. Als problematisch gelten auch Rürup-Renten mit Extras wie einem Hinterbliebenenschutz. Die Idee, Partner oder Partnerin und Kinder damit abzusichern, ist löblich, aber sehr teuer. Laut Finanztest schrumpft die garantierte Rente erheblich. In einem Beispiel werden 25 Jahre lang jeweils 6.000 Euro gespart. Als Rente werden 748 Euro garantiert. Mit Schutz für Hinterbliebene wären es im gewählten Tarif 111 Euro weniger. Deshalb: Eine Basisrente will gut überlegt sein.

Posted by Andre on 11/16 at 08:38 AM
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