Verlängert: Zusatzleistungen bei der Reiserücktrittsversicherung der ERV
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist alles andere als rosig. Darauf hat auch die zur ERGO-Gruppe gehörende Europäische Reiseversicherung (ERV) reagiert. Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise führte sie Zusatzleistungen bei der Reiserücktrittsversicherung ein. Sie greifen, sobald der Kunde die betriebsbedingte Kündigung erhält oder mehr als drei Monate von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen ist und der Bruttovergütungsanspruch dadurch um mindestens 35 Prozent sinkt.
Für den Fall, dass die Kündigung ins Haus flattert, haben die Versicherten die Wahl: Sie können eine vorher gebuchte Reise stornieren und erhalten von der ERV wie gehabt die die Stornokosten gemäß Vertrag ersetzt. Oder der Kunde sagt sich, jetzt erst recht und fährt doch in den Urlaub. Dann profitieren sie vom sogenannten Urlaubs-Zuschuss der ERV, der eigentlich nur bis Ende des Jahres gewährt werden sollte, jetzt aber bis zum 30. Juni 2010 in die Verlängerung geht.
Statt der Kosten für die Stornierung übernimmt die Europäische Reiseversicherung den Restpreis der Reise bis zur Höhe der Stornokosten. Für diesen Urlaubs-Zuschuss wird kein Prämienaufschlag erhoben. Er ist Bestandteil der Reisrücktrittsversicherung und gilt für Einzelversicherungen und Pakete, die bis Ende Juni kommenden Jahres abgeschlossen werden. Die Reisebuchung muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, wenn ein Jahres-Tarif gewählt wird.
Verlängert wurde auch der zusätzliche Schutz bei Kurzarbeit. Sollte der Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden, die länger als drei Monate anhält, und sich der Verdienst dadurch um mindestens 35 Prozent des Brutto-Vergütungsanspruches verschlechtern, übernimmt die ERV die Stornokosten, wenn eine Reise nicht angetreten wird. Das Engagement der ERV geht auf das Feedback der Vertriebspartner zurück. Viele Kunden seien bei der Urlaubsplanung aufgrund der Lage am Arbeitsmarkt eher zögerlich. Ziel der Zusatzleistungen sei es, ihnen in schwierigen Zeiten Sicherheit zu geben, erklärt der ERV-Vorstand Vertrieb und Marketing, Torsten Haase.
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Andre on 11/19 at 10:04 AM
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Wie die “klassische Leben” den Hausbau finanziert
Was zu Lebensversicherungen als populäres Wissen gilt, nämlich die Unterscheidung in die kapitalisierte Version und die mit “nur Todesfall-Risiko” - bei denselben Summen die eine teurer, die zweite günstig - kann für den Hausbau nur im kapitalisierten Fall der Finanzierung und der Tilgung dienen.
Wer für 20 oder mehr Jahre ab dem Zeitpunkt des Hausbaus eine Versicherung abschließt oder eine Bestehende aufstockt, der sichert zum einen seine Familie, bietet zum anderen der geldgebenden Bank damit eine erhebliche Sicherheit und praktiziert damit eine besondere Variante für den anschließenden Kapitaldienst.
Während der Laufzeit der Baufinanzierung muss nämlich zu den laufenden Zinsen nicht zwingend auch eine Tilgung geleistet werden. Statt die Schulden laufend zu senken, wird die “ersparte Tilgung” in gleichen Beträgen in eine Lebensversicherung einbezahlt. Diese Beiträge, die als Sonderausgaben ganz oder zum Teil bei der Steuererklärung als einkommens-mindernd angerechnet werden, verzinsen sich über die Laufzeit der Lebensversicherung. Tritt das Schlussalter ein - zum Beispiel 55 oder älter - wird die durch Zession an die Bank abgetretene LV zur Tilgung verwendet.
Eine solche Kombination aus Lebensversicherung und Baufinanzierung ist sinnvoll bei eher hohem Steuersatz des Bauherrn und wenn die Immobilie ganz oder teilweise vermietet wird. Dann nämlich können die Zinsen des Darlehens gegen die Mieteinnahmen angerechnet werden. Und weil die Tilgung ausgesetzt wurde, bleiben die Darlehenszinsen bei Zinsfestschreibung für zehn oder mehr Jahre oder auch nach Anschlussverträgen für die gesamte Laufzeit (ziemlich oder nahezu) gleich hoch. Das sichert dem Bauherrn den Steuervorteil über die gesamte Laufzeit.
Doch sollen Nachteile nicht verschwiegen werden: Wird die Auszahlung im Erlebensfall fällig und soll mit der doch recht hohe Summe getilgt werden, tritt dieser Fall in erwarteter Höhe nur dann ein, wenn sich die Überschussprognosen der Lebensversicherung nicht schlechter entwickeln als geplant. Im schlechtesten Fall reicht die ausgezahlte Summe nicht aus, um das Darlehen voll zu tilgen.
Und die Vorteile?
Bleibt der Zinssatz über die Laufzeit konstant, erlaubt dies dem Bauherrn eine klare Kalkulation über die monatliche Belastung. Zusätzlich ist zur Finanzierung gegenüber den Angehörigen ein Todesfallschutz gegeben. Gilt die Überschussentwicklung der Lebensversicherung als günstig, ist mit Erreichen des Schlussalters die Leistungssumme höher als die zu tilgende Summe. Geht man also bei den Prognosen von hohen Überschussbeteiligungen aus, darf dies nicht zu einer Tiefzinsphase während der Laufzeit kommen. Dann nämlich werden durch die weniger rentablen Anlagen beim Versicherer die Überschussanteile niedriger als geplant und erwartet. Das ausgezahlte Kapital der Lebensversicherung reicht dann eventuell nicht ausreicht, um das Darlehen komplett zu tilgen; der Differenzbetrag muss auf andere Weise getilgt werden. Eine verlängerte Baufinanzierungsphase ist denkbar.