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Sonntag, Januar 03, 2010

Hausratversicherung bietet nicht automatisch Schutz für eine Zweitwohnung

Es ist wichtig, den eigenen Hausrat zu versichern bzw. mit einer Hausratversicherung gegen Gefahren wie Brand, Wasser usw. ausreichend zu schützen. Die Versicherungen, die heutzutage auf dem Markt angeboten werden, haben eine Menge zu bieten: Je nach Versicherer warten sie mit einem umfangreichen Versicherungsschutz auf.

Allerdings darf dieser Schutz auch nicht überschätzt werden. Dies trifft insbesondere für Zweitwohnungen zu: Wer nicht nur in einem Haushalt lebt, sollte überprüfen, ob der Versicherungsschutz seiner bestehenden Hausratversicherung ausreichend bemessen ist bzw. ob dieser auch den Hausrat versichert, der sich in der Zweitwohnung befindet. Im Bereich der Hausratversicherungen kann es nämlich große Unterschiede geben: Längst nicht immer gilt der Hausrat der Zweitwohnung als versichert.

In Abhängigkeit vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ist es durchaus möglich, dass für die Zweitwohnung eine zusätzliche Hausratversicherung abgeschlossen werden muss. Bei einigen Versicherungsunternehmen ist es ausschließlich auf diese Weise möglich, den benötigten Versicherungsschutz zu erlangen und somit den eigenen Hausrat vollständig abzusichern.

Selbstverständlich existieren auch Ausnahmen. Je nach Tarifangebot besteht bei einigen Versicherern durchaus die Möglichkeit, mit einer Police gleich beide Haushalte abzusichern. Allerdings sollte man nicht darauf schließen, dass dies automatisch der Fall ist. Stattdessen gilt es sich mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen und nachzufragen, welcher Schutz tatsächlich besteht.

Was den Abschluss einer zusätzlichen bzw. eigenständigen Hausratversicherung für die Zweitwohnung betrifft, so können von einigen Versicherungsunternehmen vergleichsweise hohe Anforderungen gestellt werden. So ist es meistens sehr wichtig, dass das Gebäude regelmäßig genutzt bzw. bewohnt wird. Des Weiteren setzen einige Versicherungen voraus, dass auch die Erstwohnung bei ihnen versichert ist.

Posted by Jochen on 01/03 at 07:42 AM
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HUK COBURG erweitert Rechtsschutz

Die HUK-COBURG- Rechtsschutzversicherung hat sich jetzt darum bemüht, ihre Zusammenarbeit mit Rechtsanwaltskanzleien weiter auszubauen und arbeitet von nun an zu diesem Zweck mit dem Anwaltsnetzwerk APRAXA zusammen. APRAXA ist eine Genossenschaft, in der ungefähr 640 Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzleien mit insgesamt knapp 2.400 Berufsträgern mitarbeiten. Als Mitglied von APRAXA ist es notwendig, gewissen Qualitätsanforderungen wie zum Beispiel der Zertifizierung nach DIN-Normen zu genügen. Nicht nur die obligatorischen Fachanwaltschaften mit ihren Aus- und Weiterbildung in der hauseigenen Akademie sind für die Kooperation von großer Bedeutung. Die APRAXA kann damit wichtige Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung erfüllen.

APRAXA stellt die ideale Ergänzung zu dem schon existierenden Anwaltsnetz der HUK dar. Durch diese Kooperation ist ein weiterer Baustein in dem Streben der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung, ihren Service im Schadenfall vor allem durch eine Erhöhung der Beratungsqualität zu erweitern, geschaffen worden. Die HUK kann so auf entsprechende Kundenbedürfnisse direkt reagieren. Schließlich sieht sich die HUK nicht mehr nur als reiner Kostenerstatter, sondern als wirkliche Hilfe und Unterstützung im Rechtsschutzfall. Dieses neue Selbstverständnis wurde auch in einem innovativen Tarif verkörpert. Dieser wird von der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung seit zwölf Monaten angeboten. Er beinhaltet ein Schadenfreiheitssystem mit Steuerungselementen, die die Zusteuerung von Schadenfällen zu ausgesuchten Kanzleien möglich machen.

 

Posted by Saskia on 01/03 at 05:00 AM
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