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Mittwoch, Januar 06, 2010

Umweltschutz als Prämienfaktor

Für Versicherungen ist der Klimawandel keine bloße Randnotiz. Die Unternehmen, insbesondere die reinen Sachversicherer, sind von den Wetterkapriolen insofern betroffen, als dass sie für die Schäden aufkommen müssen, die Gewitter oder Hagelstürme hinterlassen. Daher kann es nur im Sinn der Assekuranzen sein, sich Umwelt- und Klimaschutz auf die Fahnen zu schrieben. Die britische RSA-Gruppe, einer der größten Versicherungskonzerne der Welt, hat jetzt Nägel mit Köpfen gemacht und arbeitet eng mit der Naturschutzorganisation WWF zusammen.

Gitte Seeberg, Generalsekretärin des WWF Dänemark, sieht in der Kooperation etwas „Besonderes“. Während des Weltklimagipfels in Kopenhagen erklärte sie, der WWF habe nun die Möglichkeit, Einfluss auf die Entwicklung von Versicherungsprodukten zu nehmen, weil man erstmals in den „innersten Kreis“ eingeladen worden sei. Die Umweltschützer haben zum Beispiel Zugriff auf die Daten der RSA. Dazu gehören unter anderem die Statistiken zu den Auswirkungen von Wind und Wetter. Jeanette Fangel Løgstrup von der RSA-Tochterversicherung Codan, wertet die Zusammenarbeit durchaus pragmatisch: Als Versicherer zahle man für die Erstattung zerstörter Häuser nach Waldbränden und Überschwemmungen. Daher wolle man die Klimaarbeit des WWF unterstützen.

Dabei wird vor allem Geld fließen. Geplant ist, dass die Versicherung die Kartierung der Küstenlinien von Skandinavien, Kanada und dem Ostseeraum finanziert. Damit sollen klimabedingte Veränderungen besser dokumentiert werden können. Zusätzlich engagiert sich die RSA bei der Wiederherstellung des natürlichen Flussbettes der Themse, wird sich am Hochwasserschutz und neuen Deichanlagen beteiligen und in China den Wechsel von Kohle auf erneuerbare Energien vorantreiben. Ganz uneigennützig ist das Engagement nicht. Das Unternehmen wird zukünftig klimafreundliche Technik fördern, indem beispielsweise Halter von Elektroautos günstigere Kfz-Versicherungen erhalten und die Prämien anderer Policen niedriger ausfallen, wenn energie- und wassersparende Technik zum Einsatz kommt.

Posted by Andre on 01/06 at 04:00 AM
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Gutachten! - Kommentar zur eigenen Sache?

Drei Experten - vier Meinungen, weiß der Volksmund. Und für die Spezies der Gutachter dürfte diese Haltung in ähnlicher Weise gelten. Wie aber, wenn ein Haftpflichtversicherer einen Versicherten dazu auffordert, pauschal zum Gutachten eines Sachverständigen Stellung zu nehmen? Das darf er eben nicht!

Dies gilt seit einem Urteil des OLG Frankfurt, wonach der Betroffene seinen Versicherungsschutz auch dann nicht verlieren kann, wenn er der Aufforderung nicht nachkommt (AZ: 7 U 185/08).

Vorausgegangen war ein zunächst gegenteiliges Urteil des LG Wiesbaden, das nun im Sinne eines klagenden Mediziner gegen seine Haftpflicht-Versicherung aufgehoben wurde. Im strittigen Fall hatte die Versicherung ein Gutachten eingeholt, ob sie für einen Behandlungsfehler des Klägers einstehen müsse. Als das Gutachten vorlag, forderte der Versicherer den Kläger dazu auf, pauschal Stellung zu nehmen. Als der Kläger dies ablehnte, verweigerte die Versicherung die Regulierungspflicht.
Doch das OLG gab dem Kläger Recht. Die Richter argumentierten, dass die Versicherung dem Mediziner hätte „konkrete Fragen“ zu dem Gutachten stellen dürfen respektive müssen. Erlaubt wären dabei jedoch nur Fragen zu Tatsachen gewesen, nicht aber zu den spezifizierten Ausführungen des Gutachters.

Noch ist das Urteil des OLG allerdings nicht rechtskräftig. Wegen grundsätzlicher Bedeutung liegt der Sachverhalt dem BGH in Karlsruhe vor (BGH-Aktenzeichen: IV ZR 108/09).

Posted by wob. on 01/06 at 05:00 AM
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