Gut versichert in Ausbildung und Studium
Der Bund der Versicherten (BdV) hat die wichtigsten Policen für Studierende und Auszubildende in einem kleinen Katalog zusammengefasst. Die Übersicht soll dabei helfen, die eigene Absicherung besser planen und wichtige von vorerst weniger wichtigen Verträgen unterscheiden zu können. Auf Platz eins der Liste, die von der Vorstandsvorsitzenden des BdV, Lilo Blunck, erarbeitet wurde, steht nach wie die Berufsunfähigkeitsversicherung.
„Sie sollte so früh, so hoch und so lange wie möglich abgeschlossen werden“, heißt es in der Übersicht. Allerdings, das weiß auch der Bund der Versicherten: Nicht jeder erhält eine Berufsunfähigkeitsversicherung. In der Regel sind es gesundheitliche Gründe, die für eine Ablehnung durch das Versicherungsunternehmen verantwortlich sind. In dem Fall rät der BdV zu einer Unfallversicherung. Sie sorge 24 Stunden rund um die Uhr für Schutz, insbesondere in der Freizeit. Empfohlen wird eine Einmalleistung anstelle einer monatlichen Rente, um das Geld flexibler einsetzen zu können.
Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Umfrage, die der Finanzdienstleister AWD beim Meinungsforschungsinstitut Forsa in Auftrag gegeben hat. Zwar sehen 41 Prozent der Befragten durchaus Einsparpotenzial beim Versicherungsschutz. Auf eine gute Absicherung wird dennoch großer Wert gelegt. Demnach haben 20 Prozent vor, in nächster Zeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. 38 Prozent verfügen bereits über die entsprechende Police. Immer mehr in den Vordergrund rückt auch die private Pflegeversicherung. Hier hegen 17 Prozent den Gedanken, sich um einen Vertrag zu kümmern.
In der Liste der Policen für Azubis steht die Pflegeversicherung (noch) nicht. Dafür aber die gesetzliche Krankenversicherung, in der die Auszubildenden pflichtversichert sind. Noch keinen eigenen Vertrag benötigen junge Menschen, geht es um die private Haftpflichtversicherung. „Weil häufig Schutz über die Police der Eltern besteht“, so der Bund der Versicherten. Gleiches gilt, für die Hausratversicherung, sofern noch keine eigene Wohnung bezogen wird, und die Rechtsschutzversicherung, zumindest bis zum 25. Lebensjahr. Wenn Auszubildende und Studierende sich um eine Versicherung bemühen, sollten sie nach Singletarifen fragen, rät der BdV.
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