Hausratversicherung bei Scheidung richtig anpassen
Im Rahmen der Ehescheidung ist es üblich, dass eine Aufteilung des Vermögens erfolgt. Die Aufteilung erstreckt sich logischerweise auch über den Hausrat, der nach einer Trennung oftmals auf beiden Seiten stark dezimiert wird – dementsprechend ist es oftmals erforderlich, eine Anpassung der Hausratversicherung vorzunehmen.
Im ersten Schritt gilt es zu überprüfen, ob die Hausratversicherung noch auf den richtigen Versicherungsnehmer lautet. Es kommt häufiger vor, dass Eheleute ihre Versicherungen zusammen abschließen. Nach einer Scheidung besteht an einem solchen Schutz in der Regel kein Interesse mehr. Für die Person, die in der bisherigen Wohnung weiterhin leben wird bedeutet dies, die Versicherung anpassen zu müssen – was zumeist zur Folge hat, dass sie künftig als einziger Versicherungsnehmer auftritt.
Sollte keiner der beiden Partner in der Wohnung verbleiben wollen, verliert die bestehende Hausratversicherung zunächst einmal ihren Nutzen, da sie an den Versicherungsort gekoppelt ist. In solch einem Fall existieren zwei Möglichkeiten: Entweder die Versicherung wird angepasst und an einen neuen Versicherungsort gekoppelt, oder sie wird gekündigt. Wobei die Anpassung fast immer die bessere Lösung darstellt: Eine Scheidung berechtigt nämlich nicht zur außerordentlichen Kündigung.
Hinsichtlich des aufgeteilten Hausrats ist anzumerken, dass es unter Umständen erforderlich sein kann, die Versicherungssumme der Hausratversicherung anzupassen. Dies ist möglich, wenn der Wert des Haurats nicht pauschal anhand der Wohnfläche, sondern individuell festgesetzt wurde. Allerdings sollte man in solch einem Fall nicht zu schnell handeln: Oftmals ist der Hausrat zu knapp bemessen – nach einer Aufteilung sehen sich die meisten Leute dazu gezwungen, ihn wieder aufzustocken bzw. lebensnotwenige Sachen dazukaufen zu müssen. Dementsprechend sollte die Anpassung der Versicherungssumme nicht zu früh erfolgen.
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