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Montag, Januar 11, 2010

Mit Darlehenstranchen das Immobiliendarlehen günstiger machen

Die sogenannte Zinsbindung ist ein wesentlicher Konditionsbestandteil einer jeden Baufinanzierung. Sie entscheidet darüber, für welchen Zeitraum der Zinssatz eines Darlehens als fest vereinbart gilt und somit weder vom Darlehensnehmer noch von der Bank verändert werden kann. Deshalb gelten in Zeiten wie diesen (in denen die Hypothekenzinsen besonders niedrig sind) vor allem lange Zinsbindungen als empfehlenswert: Bauherren und Käufer, die ein Immobiliendarlehen mit langer Zinsbindung abschließen, können sich auf diese Weise den niedrigen Zinssatz für lange Zeit sichern.

Ein beachtlicher Teil der Interessenten tendiert jedoch zur kurzen Zinsbindung. Grund ist der Zinsvorteil: Je kürzer die Zinsbindung, desto niedriger der Zinssatz. Deshalb kommt es häufiger vor, dass selbst in sogenannten Niedrigzinsphasen trotzdem kurze Zinsbindungen abgeschlossen werden. Dabei warnen Experten vor dieser Vorgehensweise: Wegen eines geringfügigen Zinsvorteils lohnt es sich nicht, das Immobiliendarlehen mit kurzer Zinsbindung abzuschließen – eine lange Zinsbindung garantiert niedrige Zinsen für 15 oder gar 20 Jahre.

Wer dennoch darauf abzielt, sein Darlehen möglichst günstig aufzunehmen, kann sein Darlehen in mehrere Tranchen splitten. Sogenannte Darlehenstranchen verkörpern Darlehensteile, die zu verschiedenen Zeitpunkten auslaufen. So ist es beispielsweise möglich, den Großteil des Darlehens mit einer langen Zinsbindung abzuschließen. Ein kleiner Teilbetrag (die meisten Banken erlauben Tranchen erst ab 25.000 Euro) kann jedoch auch mit einer kürzeren Zinsbindung finanziert werden. Diese ist dann an einen niedrigeren Zinssatz gekoppelt und trägt somit dazu bei, die Finanzierungskosten zu senken.

Bei der Aufteilung eines Immobiliendarlehens in Tranchen sollte allerdings berücksichtigt werden, dass die auslaufenden Tranchen bzw. deren Restschuldbeträge zumeist neu finanziert werden müssen. Deshalb ist es ratsam, die Tilgung in die Tranchen mit kurzer Laufzeit fließen zu lassen – dadurch wird es möglich, einen schnelleren Abtrag der Restschuld zu erreichen und somit zu verhindern, das Zinsrisiko bei der Anschlussfinanzierung auslaufender Tranchen zu verringern.

Posted by Jochen on 01/11 at 11:54 AM
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Versicherung gegen Karten-Missbrauch

Ende vorigen Jahres mussten aus Sicherheitsgründen Millionen von Kreditkarten ausgetauscht werden. Wenig später, zum Jahreswechsel, machte ein Chip-Fehler vielen Bankkunden einen Strich durch die Rechnung, wenn sie mit ihrer EC- oder Kreditkarte am Automaten Bargeld abheben oder im Geschäft bezahlen wollten. Derlei Pannen sorgen nicht unbedingt für Vertrauen und schüren ein wenig die Angst, was passieren könnte, wenn die Karte gestohlen wird und Diebe sich munter am Ersparten bedienen. Der Direktversicherer Cosmosdirekt reagierte als erstes Unternehmen und wird am 18. Januar einen Kontoschutzbrief auf den Markt bringen.

Die Police zahlt für Schäden bei Kartenmissbrauch – und die können sehr schnell mehrere tausend Euro betragen. Kunden müssen aufgrund der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken bei Verlust einer Karte ohnehin bis zu 150 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Wird ihnen auch noch grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, wird es richtig teuer. Das ist meist dann der Fall, wenn der Dieb die Geheimzahl für die EC-Karte, die PIN-Nummer für das Online-Banking und eine Transaktionsnummer (TAN) kannte. Es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass er für einen ausreichenden Schutz dieser Daten gesorgt hat. Das dürfte in der Regel eher schwer sein.

Beim Kontoschutzbrief der Cosmosdirekt soll es keine Rolle spielen, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder nicht. Die Versicherung zahlt, sobald sich jemand am Konto zu schaffen macht. Das gilt für Bargeldverfügungen am Automaten ebenso wie den bargeldlosen Zahlungsverkehr im Geschäft und sämtliche Formen der Kontoverwaltung – online, telefonisch oder per Brief. Gedeckelt wird die Leistung bei einem Betrag von 50.000 Euro. Nicht im Versicherungsschutz enthalten sind der Diebstahl von elektronisch gespeichertem Geld oder Schäden, die bei der Abrechnung mit Providern von Telefon- und Internetdienstleitungen entstehen könnten. Der Preis für die Police: Singles zahlen 24 Euro im Jahr. Bei Familien beträgt die Prämie 36 Euro jährlich.

Posted by Andre on 01/11 at 11:22 AM
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