Immobilienkauf: Rückabwicklung des Kaufvertrags kann teuer werden
Die meisten Leute kaufen oder bauen nur einmal im Leben. Deshalb ist es umso wichtiger, dass mit dem Objekt bzw. mit der Immobilie alles stimmt. Für Käufer bedeutet dies, sich vor dem Kauf gut zu informieren und vor allem das Gebäude sehr genau unter die Lupe zu nehmen, damit es später zu keiner bösen Überraschung kommt.
Obwohl sich so gut wie alle Immobilienkäufer dieser Tatsache bewusst sind, kommt es immer wieder vor, dass Kaufverträge rückabgewickelt werden müssen. Unter einer Rückabwicklung ist letztlich die Auflösung des einst geschlossenen Kaufvertrags zu verstehen. Ein solcher Schritt ist nicht gerade erfreulich – weder für den Käufer, noch für den Verkäufer. Dies liegt unter anderem daran, dass zusätzliche Kosten entstehen können, deren Höhe nicht zu unterschätzen ist – und nicht selten kommt es zum gerichtlichen Streit, bei welchem es zu klären gilt, wer diese Kosten zu übernehmen hat.
Die Kosten, die bei der Rückabwicklung eines Immobilienkaufs entstehen, setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Da wären zunächst einmal die zusätzlichen Notarkosten. Hinzu kommen oftmals Kosten für einen Rechtsanwalt. Des Weiteren entstehen Gebühren, die vom Grundbuchamt für die erneute Umschreibung des Grundbuchs entstehen. Sollte eine Immobilienfinanzierung geschlossen worden sein, kann es richtig teuer werden: Weil das Darlehen nicht mehr benötigt wird, ist die Bank dazu berechtigt, auf die Zahlung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung zu bestehen – und gerade zu Beginn der Finanzierung kann sich diese auf einen immens hohen Betrag belaufen. Schnell geht es um eine Summe, die auch beim Kauf neuer Mittelklasse- oder gar Oberklassefahrzeuge fällig werden kann.
Damit es erst gar nicht so weit kommt, ist es deshalb wichtig, sich vorher genau zu überlegen, ob man die Immobilie kaufen möchte. Sollten Zweifel hinsichtlich des Zustands bestehen, bietet es sich an, einen Gutachter einzuschalten. Die Erstellung eines Gutachtens kostet zwar Geld, kann einen aber letztlich davor bewahren, später noch viel mehr Geld zu verlieren.
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Jochen on 01/13 at 11:46 AM
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Der Versicherungsschutz wackelt bei Alkohol auf der Skipiste
Nach ein paar Stunden im Schnee und mehreren Abfahrten gönnt sich mancher Hobbysportler einen Jagertee oder andere alkoholische Getränke. Ob es sich damit „besser“ fahren lässt, ist eher fraglich. Denn Alkohol im Blut ist nicht nur den Versicherungen ein Dorn im Auge, sondern wirkt in Kombination mit Kälte auch nicht gerade gesundheitsfördernd. Das scheint viele aber nicht zu interessieren. Für sie gehört ein Schlückchen zum guten Ton.
Studien in der Schweiz ergaben, dass 20 Prozent derer, die verunglückten, zu tief ins Glas geschaut hatten. Von denen, die unversehrt im Hotel ankamen, waren immerhin 30 Prozent alkoholisiert. In der Bundesrepublik, wo eher Tagesgäste unterwegs sind, die am Abend wieder mit dem Auto nach Hause fahren und gerade deshalb schon nüchtern bleiben, liegt die Quote von Alkohol als Unfallursache bei einem Prozent. Ob man auf einen angeheiterten Skifahrer trifft – möglichst nicht im buchstäblichen Sinne – richtet sich also auch nach dem Skigebiet.
Die Auswirkungen von Jagertee oder Schnaps bei Eiseskälte sind jedenfalls fatal: Aus medizinischer Sicht steigt das Risiko für einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall, gleichsam geht es mit der Selbsteinschätzung bergab und die Aufmerksamkeit lässt rapide nach. Die Gefahr eines Unfalls nimmt dank dieser Konstellation deutlich zu. Mit einer Strafe wie etwa im Straßenverkehr müssen Skifahrer allerdings nicht rechnen, weil es in dem Sinne keine Promillegrenze auf den Pisten gibt. Dafür schauen die Versicherungen ganz genau hin, sollte es zur Kollision kommen.
Die private Haftpflichtversicherung zahlt zwar auch bei grober Fahrlässigkeit – und die liegt vor, wenn man betrunken auf die Bretter steigt. Das heißt jedoch nicht, dass man gänzlich aus dem Schneider ist. „Es kann sein, dass der Versicherer Sie bis zu 5.000 Euro in Regress nimmt“, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Auch bei der privaten Unfallversicherung sind Probleme vorprogrammiert. Bleiben nach einem Skiunfall dauerhafte Schäden und war Alkohol im Spiel, gibt es in der Regel kein Geld – das hängt von den Versicherungsbedingungen ab.
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Andre on 01/13 at 06:00 AM
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