Hausratversicherung der Eltern sichert Kinder während der Ausbildung ab
Wenn die erste Berufsausbildung oder das erste Studium beginnt, ziehen die meisten Kinder (auch wenn sie schon erwachsen sind) bei ihren Eltern aus und gründen ihren eigenen Haushalt. Hierbei stellt sich unter anderem die Frage, wie es um den Versicherungsschutz für den Hausrat bestellt ist – viele Leute sind nicht informiert und machen deshalb Fehler.
So ist es schon häufiger vorgekommen, dass Auszubildende und Studenten eigene Hausratversicherungen abgeschlossen haben. Sie tun dies oftmals nur ungern, weil dadurch ihr (zumeist ohnehin nur geringes) Einkommen stark geschmälert wird. Schließlich soll der Hausrat, der unter anderem wichtige Arbeitsgeräte wie Laptop & Co. umfasst, ausreichend abgesichert sein.
Dabei geht es in den meisten Fällen auch ganz anders. Fast immer ist es möglich, den Versicherungsschutz der Eltern zu nutzen. Dies bedeutet, dass der Hausrat versichert ist, obwohl er sich nicht im Haushalt der Eltern befindet. Fast alle Hausratversicherungen bieten diesen Schutz: Hierbei handelt es sich um eine typische Leistung. Der Hausrat der Kinder ist mitversichert, wenn diese eine berufliche Ausbildung absolvieren.
Je nach Versicherer kann es gewisse Unterschiede geben. Oftmals gilt der Versicherungsschutz nur für die sogenannte Erstausbildung. Des Weiteren können Einschränkungen im Hinblick auf den Versicherungsumfang existieren. Verallgemeinert lässt sich aber trotzdem sagen, dass ein ausreichender Schutz für den Hausrat geboten wird.
Damit der Hausrat auch tatsächlich versichert ist, gilt es den Versicherer zu informieren. Der Versicherungsschutz der elterlichen Hausratversicherung gilt für Auszubildende und Studenten ausschließlich dann, wenn der Versicherer über den zusätzlichen Haushalt informiert ist und entsprechende Ausbildungsnachweise gesehen hat – erst dann können Schadensfälle gemeldet und über den Versicherer reguliert werden.
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