Günstiger Schutz: Risikolebensversicherung
Bei Familien ist es besonders wichtig, dass ein ausreichender Versicherungsschutz für den Fall besteht, dass der Hauptverdiener stirbt - vor allem, wenn noch eine Immobilie abbezahlt werden muss. Ansonsten kämen zu den persönlichen auch gewaltige finanzielle Sorgen. Bestens für diese Zwecke geeignet ist eine Risikolebensversicherung. Finanztest hat sich auf dem Markt umgesehen und empfiehlt unumwunden, das günstigste Angebot zu nehmen, solange die Versicherungssumme hoch genug angesetzt ist und der Vertrag lange genug läuft.
Die Stiftung Warentest rät, die Risikolebensversicherung über das Vier- bis Fünffache des Jahreseinkommens und eine Laufzeit bis zum 50 oder 55 Lebensjahr zu vereinbaren. Die Kinder seien dann „aus dem Gröbsten heraus“ und der Partner in der Lage, wieder einem Beruf nachzugehen.
Zur Wahl stehen mehrere Varianten der Risikolebensversicherung. In der klassischen Form, ideal für die Absicherung einer Familie, sieht sie die volle Leistung vor, sollte der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit sterben. Um ein Immobiliendarlehen abzusichern, wird zu einer Police mit fallender Versicherungssumme geraten. Hierbei sinkt die Leistung der Versicherung mit dem noch zu tilgenden Betrag. Die dritte Alternative, der verbundene Vertrag, sichert beide Ehepartner ab, zahlt aber nur einmal, sobald einer der Vertragspartner stirbt.
Die Prämie für eine Risikolebensversicherung ist vergleichsweise niedrig. Für einen Vertrag über 30 Jahre und eine Versicherungssumme von 150.000 Euro zahlt ein 35-Jähriger laut Finanztest ab 260 Euro im Jahr. Für eine Frau liegt der Beitrag bei etwa 170 Euro, weil sie eine höhere Lebenserwartung hat. Raucher kommt der Risikoschutz deutlich teurer. Wichtig ist: Hat man längere Zeit das Laster an den Nagel gehängt und beginnt nach Vertragsabschluss wieder mit dem Rauchen, muss das der Versicherung mitgeteilt werden. Auch bei den Gesundheitsfragen sollte man ehrlich antworten. Wird der Tod des Kunden mit einer nicht gemeldeten Vorerkrankung in Verbindung gebracht, kann die Assekuranz die Leistung verweigern.
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