Pflegezusatzversicherung schließt mögliche Versorgungslücke im Alter
Die gesetzliche Pflegeversicherung funktioniert nach dem Umlageprinzip. Geld, das eingenommen wird, fließt direkt wieder in die Leistungen für derzeit Pflegebedürftige. An größere Rücklagen ist dabei nicht zu denken. Dabei ist abzusehen, dass zukünftig deutlich mehr Menschen pflegebedürftig sein werden und Ansprüche geltend machen. „Kapitaldeckung“ lautet daher das Zauberwort, mit dem auch die Regierung spielt. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu, sie solle „verpflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet sein“. Eine genauere Definition gibt es noch nicht, wohl aber die Vermutung, dass es auf eine Zusatzversicherung ohne Zusatzleistungen hinausläuft.
Füllen werden den Extratopf die Bürger. In welchem Umfang, ist unklar. Sicher sei nur, dass „es ein zusätzliches Element der Kapitaldeckung geben soll“, weiß Dirk Lullies vom Verband der Privaten Krankenversicherer (PKV). Er geht davon aus, dass zusätzlich zum regulären Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung eine Summe x erhoben wird, mit der ein Kapitalstock aufgebaut werden soll. Eine höhere Leistung gehe aller Wahrscheinlichkeit nach aber nicht mit den Zusatzbeiträgen einher. Wer mehr Leistung wünscht als von gesetzlicher Seite gewährt, sollte sich um eine private Zusatzversicherung bemühen.
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gab es 2008 insgesamt 1,4 Millionen dieser Pflegezusatzverträge. Ob die Police Sinn macht, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab. Dabei geht es in erster Linie um die finanzielle Situation, also das Vermögen und die spätere Rente. Hinzu kommen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, die allerdings nur für die Grundsicherung reichen. Berücksichtigt man die Kosten, die für die Pflege entstehen – bei einer vollstationären Betreuung teilweise über 3.000 Euro im Monat – bleibt aus Erfahrung von Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten, häufig eine Lücke.
Sie lässt sich mit einer privaten Pflegeversicherung schließen. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass Angehörige zur Kasse gebeten werden. „Oder man ist auf Zuschüsse des Sozialamts angewiesen“, so Rudnik. Angeboten werden verschiedene Modelle vom Pflegetagegeld, bei dem pro Tag ohne Nachweis der Kosten eine feste Summe gezahlt wird, über die Pflegekostenversicherung, mit denen die gesetzliche Leistungen prozentual aufgestockt werden, bis hin zur Pflegerente. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt grundsätzlich, sich nicht auf Produkte einzulassen, die nur bei Pflegestufe 3 Leistungen versprechen. Denn die meisten Pflegebedürftigen würden den Stufen 1 und 2 zugeordnet.
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