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Mittwoch, Februar 10, 2010

Online schneller die passende Hausratversicherung finden

Im meinem vorangegangenen Beitrag wurde aufgezeigt, wie sehr sich der Versicherungsmarkt in den letzten Jahren verändert hat. Nur weil man von ein paar Jahren eine günstige Hausratversicherung abgeschlossen hat, muss heute nicht mehr günstig sein. Neue Tarife, die exklusiv über das Internet vertrieben werden, sind oftmals günstiger, sodass man bares Geld sparen kann.

Allerdings muss es einem erst einmal gelingen, eine solche Hausratersicherung zu finden. Die Suche nach einem günstigen Tarif gestaltet sich auch im Internet nicht immer leicht – nur wenn man genau weiß, wie zu verfahren ist, ist die passende Versicherung für Wohnung und Hausrat schnell gefunden.

Etliche Interessenten nutzen beispielsweise die Versicherungsrechner, die auf den Webseiten der Versicherungsgesellschaften zu finden sind. An und für sich ist dies keine schlechte Idee: So stößt man garantiert auf die Versicherungstarife, die an günstige Online-Konditionen gekoppelt sind. Andererseits gilt es vergleichsweise viel Zeit zu investieren, wenn man auf diese Weise verfahren und Angebote verschiedener Anbieter einholen und vergleichen möchte. Es würde Stunden dauern – und trotzdem ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man seine Möglichkeiten nicht voll ausschöpft, weil einem gar nicht alle Versicherer bekannt sind.

Daher ist es besser, gleich auf einen Versicherungsvergleich bzw. Onlinerechner zu setzen, der Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen berücksichtigt. Unabhängige Versicherungsexperten wie wir bieten solche Rechner an. Mit unserem Versicherungsrechner können Sie innerhalb weniger Minuten herausfinden, welche Hausratversicherung tatsächlich günstig ist und zugleich einen guten Versicherungsschutz bietet. Die Angabe der wichtigsten Rahmendaten reicht aus, um auf diesem Weg schnell und zielstrebig die ideale Hausratversicherung zu finden.

Hausratversicherung Vergleich


Posted by Jochen on 02/10 at 11:05 AM
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Nach der Party Kerzen auspusten

Zu Karneval wird vielerorts kräftig gefeiert, auch im privaten Kreis und mehr oder minder „feuchtfröhlich“. Wenn dabei Kerzen brennen, sollten der Hausherr oder die Hausdame rechtzeitig reagieren und sie löschen, bevor sie sich ins Bett legen oder auf der Couch im Partykeller einschlafen. Wenn eine der Kerzen später ein Feuer verursacht, während der Gastgeber selig schlummert, muss die Hausratversicherung nicht für den Schaden aufkommen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln bestätigt (Aktenzeichen: 9 U 113/09).

Im vorliegenden Fall hatte der Versicherungskunde einen fünfarmigen Kerzenständer komplett bestückt und entzündet. Sicherlich ein heimeliges Bild, wenn der Mann nicht vergessen hätte, die Kerzen auszupusten. Stattdessen schlief er alkoholisiert im Keller ein. Es kam, wie es kommen musste: Eine der Kerzen fiel zu Boden, entfachte dank mehrerer übereinander liegender Teppiche ein Feuer und hinterließ einen nicht unerheblichen Schaden. Da keiner der Gäste mehr da war, der helfend hätte eingreifen können, und der Hausherr fest schlief eine für die Richter eindeutige Situation.

Sie werteten das Verhalten als grob fahrlässig, was für den Mann in letzter Konsequenz heißt: Die Hausratversicherung übernimmt den entstandenen Sachschaden nicht. In der Urteilsbegründung erklärten die Richter, der Gastgeber habe die Kerzen bewusst brennen lassen. Er sei weder abgelenkt noch auf andere Weise davon abgehalten worden, die Kerzen zu löschen. Doch statt sich um das offene Feuer zu kümmern, habe er sich auf das Sofa im Keller gelegt. Dabei hätte er aus Sicht des Oberlandesgerichtes Zeit genug gehabt, vorher nach den Kerzen zu sehen.

Posted by Andre on 02/10 at 11:04 AM
Hausratversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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