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Dienstag, Februar 23, 2010

6,42 Milliarden Euro Staatsinvestitionen für die private Altersvorsorge

Mit 6,42 Milliarden Euro wurde die private Altersvorsorge seit 2002 staatlich gefördert. Davon entfallen knapp sechs Milliarden Euro auf die Zuschüsse zur Riester-Rente und 340,6 Millionen Euro auf Steuernachlässe. Die Tendenz ist steigend: 2007 waren es insgesamt 1,07 Milliarden Euro, 2008 1,4 Milliarden Euro und 2009 bereits 2,5 Milliarden Euro. Diese Zahlen präsentierte die Bundesregierung aufgrund einer Anfrage der Linksfraktion, die neben der Höhe vor allem die mangelnde Transparenz der Kosten bei Riester-Verträgen moniert.

Diese Kritik wurde aufgenommen und mündet nun in ein Gutachten zur „Transparenz von privaten Riester- und Basisrenten-Produkten“, das vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim erarbeitet wird. Bis die Auswertung vorliegt, wird noch ein wenig Zeit vergehen. Die Regierung rechnet damit, die Ergebnisse im ersten Halbjahr 2010 vorstellen zu können. Sie baut darauf, Sparer zu stärken, und wünscht sich gut informierte, mündige Verbraucher. Ebenso wichtig sei ein Markt, auf dem sich die Produkte mit einem überschaubaren Aufwand vergleichen lassen.

Verbrauchern empfiehlt die Regierung die Initiative „Bildung macht Schule”, um sich in Sachen privater Altersvorsorge schlau zu machen. Für einen Riester-Renten- oder Basisrenten-Vergleich seien „anbieter- und produktneutrale Untersuchungen wie beispielsweise von Finanztest“ eine wichtige Informationsquelle. Die Tests belegten, dass es durchaus möglich sei, passende Produkte auszuwählen. Grundsätzlich sieht die Bundesregierung die zusätzliche Altersvorsorge auf einem guten Weg. „Es gibt einen Bestand von über 13 Millionen Altersvorsorgeverträgen und von ca. einer Millionen Rürup- und Basisrentenverträgen“, heißt es in der Antwort auf die Anfrage der Linken.

Posted by Andre on 02/23 at 09:35 AM
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Immobile Schnäppchen und keiner will sie haben!

Da mag kein Häuslebauer dran denken und auch der Käufer einer Eigentumswohnung hat den schlechtesten Fall meist nicht im Visier. Immobilien können dann zu einem Klotz am Bein werden, wenn sie dringend verkauft werden sollen, das Objekt aber keinen Käufer findet. Einer der Gründe - wie in Fürth, wo das Versandhaus Quelle als Arbeitgeber ausfiel - ist, dass Schuldner arbeitslos werden.

Vor allem in strukturschwachen Regionen gehen die Immobilien-Angebote zahlenmäßig nach oben, doch die Objektwerte gehen nicht mit. Zu viele Hausbesitzer versuchen ihre Immobilien loszuwerden, weil sie den monatlich verpflichtenden Kapitaldienst aus Zins und Tilgung nicht mehr leisten können. Doch die Käufer sind selbst bei einer Zwangsversteigerung kaum zu finden. Da bleiben die bisherigen Eigentümer auf ihrem Objekt sitzen, veranlassen Tilgungsaussetzung oder auch, dass die Zinsen der Schuld zugerechnet werden sollen. Da siegt der Fatalismus über das eigentliche Wollen und auch über das finanzielle Können.

Auch fixe Kosten bleiben Pflicht

Abgesehen von den Verpflichtungen für die Gläubiger sind auch die Nebenkosten wie Grundsteuer und Energie ein zusätzlicher Brocken. Denn auch der zählt bei den Eigentümern zu den fixen Kosten, auch wen man sparsam sein will. Ganz abgesehen von den Kosten für Instandhaltung und Pflege, die man mit geringem Einkommen oder der Transferleistung von der Arbeitsagentur nicht mehr bringen kann.

Wohneigentum aufgeben für die Insolvenz

Die frühere Wunsch-Immobilie, die meist als mietsparende Altersvorsorge gedacht war, wird zum Problem, denn für ein von Schulden befreiendes privates Insolvenzverfahren müsste sie verkauft werden. Doch woher einen Käufer nehmen, wenn dies nicht einmal bei der Zwangsversteigerung gelingt?

Da kann ein Blick ins BGB helfen: Paragraph 928 regelt, wie man bisheriges Eigentum aufgibt. Unter “Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus”  steht zu lesen “(1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer gegenüber dem Grundbuchamt den Verzicht erklärt und dieser in das Grundbuch eingetragen wird. (2) Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt.”.

Pflicht bleibt beim Eigentümer

Doch der Weisheit letzter Schluss ist dies auch nicht. Bekannt wurde das Prozedere zuletzt dadurch, dass die Eigentümerin einer baufälligen Scheune alle Ansprüche daran aufgab. Doch ihre Wohngemeinde wollte die Immobilie auch nicht nicht haben.
Da sind dann Kreis oder Gemeindebeamte schnell bei der Sache: Der Eigentümer bleibt solange in der Pflicht, wie kein neuer Eigentümer gefunden wird. Was im BGB nicht steht: Der Fiskus hat keinesfalls die Pflicht zur Aneignung, sondern lediglich das Recht dazu.

Posted by wob. on 02/23 at 07:00 AM
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