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Samstag, Februar 27, 2010

Jedes Jahrgängers Pflicht: Kapitalisiert oder „nur“ Risiko?

Älter werden ist nichts für Feiglinge“, soll einst die US-Schauspielerin und Autorin Mae West zum Sinnspruch gemacht haben. Mit zunehmendem Lebensalter, mit dem Anspruch auf Karriere, Familie und finanzielle Sicherheit muss der Einzelne immer auch seine Risiken aus Beruf, Freizeit, Gesundheit und Teilnahme am Straßenverkehr einschätzen.

Wer sich zum materiellen Schutz seiner Angehörigen für eine Lebensversicherung entscheidet, der sichert das Lebens- oder besser auch das Todesfall-Risiko einer versicherten Person wirtschaftlich ab. Damit bietet die Lebensversicherung zum einen den finanziellen Schutz der Familie beim „Frühableben“ des für den Unterhalt in erster Linie Veranwortlichen und auch den rentierlichen Kapitalzufluss im Erlebensfall des Schlussalters. Trotz vieler Varianten an Lebensversicherungen sind die bekanntesten die Kapital- und die Risiko-Lebensversicherung. Die eine mit dem Anspruch, nach Ende der Laufzeit deutlich mehr ausbezahlt zu bekommen als die Summe aller geleisteten Beiträge; die andere mit der Verpflichtung des Versicherers, beim Ableben einer Personen innerhalb einer bestimmen Laufzeit - zehn, 12 oder auch 25 Jahre - eine zuvor vereinbarte Summe auszuzahlen, die im Zusammenhang mit Restschulden aus einer Finanzierung auch fallend sein kann.

Die „Zusätze“ zu einer Lebensversicherung sind recht zahlreich, wie die Unfalltod-Zusatzversicherung, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder die Pflege-Renten-Zusatzversicherung zeigen. Wer solcherlei abschließt sollte bedenken, dass das monatliche Einkommen und der Lebensstandard im Laufe der Zeit meist wachsen, was auch dynamisch höhere Beiträge bei wachsenden Ansprüchen an der Versorgung im Alter möglich macht.

Die „Kapitalisierte“ kann „kassiert“ werden

Wer das vereinbarte Schlussalter als Versicherter erreicht, bekommt eine garantierte Versicherungssumme ausbezahlt und kann zudem auf sogenannte Überschussleistung hoffen. Da liegt auf der Hand, dass die eigentliche Todesfall-Versicherung zur Erlebensfall-Versicherung wird. Damit wird eine Kapitallebensversicherungen für die Sicherung des möglichst hohen Lebensstandards im Alter zur private Altersvorsorge.

Die Risiko versichert nur den Todesfall
Bei der beitragsgünstigeren reinen ‘Todesfall’-Versicherung gilt für die versicherte Person, dass nach deren Ableben während deren Laufzeit eine feste oder auch im Verlauf gefallene Summe meist an eine Gläubigerbank geleistet wird. Risikolebensversicherungen werden also genutzt, um begünstigte Hinterbliebene, die Familie oder das Unternehmen des Verstorbenen abzusichern. Auch Kombinationaus einer Kapital- und Risikolebensversicherung sind möglich, wobei die eigentlich verschiedenen Betrachtungen zu frühem Tod und langem Leben versichert werden. Nur bei der klassischen Risikoversicherung wird aus den Beiträgen kein rentierliches Kapital für den nach Ablauf „Überlebenden“ gebildet.

Fazit: Vorteil beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die Möglichkeit, den Lebensstandard und den subjektiven Anspruch an die materielle „Wohlfahrt“ im Alter durch kapitalbildende Lebensversicherung oder Investment-Lebensversicherung zu sichern oder auch, dass Familie oder Hinterbliebene mit deutlich geringerer Schuld durch die Versicherungsleistung einen ansonsten auftretenden Vermögensmangel mit all seinen Konsequenzen nicht erfahren müssen.

Posted by wob. on 02/27 at 07:19 PM
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Was eine Hypothek bei der Baufinanzierung zu bedeuten hat

Banken sind bei der Vergabe von Darlehen sehr vorsichtig – zumindest wenn es um größere Darlehensbeträge geht. Deshalb kann ein Immobiliendarlehen auch nicht von heute auf morgen aufgenommen und ausgezahlt werden: Aufnahme und Auszahlung von Immobilienkrediten bedürfen eine gewissen Zeit. Grund ist die Besicherung: Erst wenn entsprechende Sicherheiten gestellt wurden, ist die Bank zur Auszahlung des Darlehens bereit.

Die Besicherung von Immobiliendarlehen erfolgt über Hypotheken oder Grundschulden. Sehr viele Immobilienkäufer und Bauherren müssen zugeben, dass sie nicht genau wissen, was sich hinter diesem Begriff verbirgt. Doch zum Glück ist dies Prinzip relativ leicht zu verstehen: Wird ein Immobiliendarlehen über eine Hypothek besichert, so dient eine Immobilie als Sicherheit für das Darlehen.

Konkret bedeutet dies, dass die Hypothek für die Baufinanzierung im Grundbuch der Immobilie eingetragen wird. Die Hypothek lautet auf die Bank bzw. auf den Darlehensgeber. Durch die Eintragung erlangt der Darlehensgeber ein Recht: Sollten seine Forderungen vom Schuldner (vom Darlehensnehmer) nicht mehr befriedigt werden, so ist er dazu berechtigt, ein Vollstreckungsverfahren einzuleiten. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich hierbei um das Recht, die Immobilie zu veräußern und somit einen Betrag einzunehmen, mit welchem die Schuld beglichen wird.

Die Besicherung von Immobiliendarlehen über Hypotheken ist bei der Baufinanzierung etwas ganz Alltägliches. Bei Darlehensbeträgen, die größer als 50.000 Euro sind, verfahren die meisten Banken auf diese Weise. Angst vor einer Enteignung brauchen die Darlehensnehmer übrigens nicht zu haben: Wie bereits mehrfach hier im Blog aufgezeigt wurde, kann eine Veräußerung der Immobilie durch die Bank nicht so schnell eingeleitet werden – dazu muss sich der Zahlungsrückstand schon auf einen sehr beachtenswerten Betrag belaufen.

Posted by Jochen on 02/27 at 09:30 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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