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Dienstag, März 02, 2010

Wie die Baufinanzierung ohne Schufa tatsächlich funktioniert

Ein negativer Eintrag in der Schufa Auskunft ist nicht gerade erfreulich. Sobald es darum geht, Kredite aufzunehmen, Autos zu leasen oder Handyverträge abzuschließen, kommt es zu Schwierigkeiten: Aufgrund des negativen Eintrags sehen die Banken und Unternehmen vom Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts ab.
Gerade wenn es darum geht, eine Immobilie zu finanzieren, so hat man mit einem negativen Schufa Eintrag nicht gerade die besten Karten. Zwar kann man bei mehreren Banken anfragen und sich um den Erhalt eines Immobiliendarlehens bemühen, jedoch werden im Regelfall so gut wie alle Anfragen abgelehnt. Der Grund dafür: Die Banken zweifels an der Zuverlässigkeit der Antragsteller, sobald sie einen Eintrag finden. Aufgrund dieser Umstände suchen Betroffene oftmals gezielt nach der sogenannten Baufinanzierung ohne Schufa. Hierunter sind Baufinanzierungen zu verstehen, die trotz des negativen Bonitätsmerkmals abgeschlossen werden können und somit die Chance bieten, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.

Eine entsprechende Suchanfrage bei Google führt zu tausenden von Seiten, auf denen entsprechende Darlehen bzw. deren Anbieter beworben werden. Als Anbieter treten jedoch nur in den seltensten Fällen richtige Banken auf – den Großteil machen Darlehensvermittler aus. Diese rühmen sich damit, Baufinanzierungen ohne Schufa oder schufafreie Immobiliendarlehen vermitteln zu können.

Für die meisten Interessenten verläuft eine solche Anfrage jedoch alles andere als erfreulich. Wer von einem negativen Schufa Eintrag betroffen ist, sollte sich daher genau überlegen, ob dieser Weg gegangen werden soll. Denn längst nicht immer sind die schufafreien Kredite erhältlich: Nur wer ein hohes, regelmäßiges Einkommen und eine Verschuldung von praktisch null nachweisen kann, hat tatsächlich die Chance, ein Darlehen zu erhalten (und das meist zu sehr hohen Zinssätzen). Des Weiteren fallen hohe Zusatzkosten an: Häufig werden Kunden an ausländische Banken etwa in der Schweiz verwiesen – und dafür kassieren die Vermittler ordentliche Provisionen. Zuvor müssen oftmals Versicherungen abgeschlossen werden, um angeblich die eigene Bonität zu verbessern. Der Abschluss einer Versicherung hat oftmals im Vorfeld zu erfolgen – und zwar ohne die Garantie, dass eine Finanzierungszusage erhältlich ist.

Posted by Jochen on 03/02 at 10:50 AM
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Die Folgen von Xynthia – Versicherungsschutz bei Sturmschäden

Das Orkantief Xynthia hat am Wochenende eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Selbst dort, wo der Sturm sich in Grenzen hielt, landeten Äste auf Autos und klaffen auf einigen Dächern jetzt große Lücken, weil Dachpfannen in die Gärten oder auf die Straßen geweht wurden. Für die Schäden, die dabei verursacht wurden, kommen in der Regel die Wohngebäude-, die Hausrat- und die Kaskoversicherung auf.

Voraussetzung ist Windstärke acht, also eine Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Erst dann spricht man von Sturm und sind Sturmschäden versichert. Das ist insbesondere bei der Teilkasko-Versicherung von Belang. Sie reguliert nur reine Sturmschäden. Bei Windstärke sieben und darunter ist die Vollkaskoversicherung zuständig, erklärt die HUK-Coburg in einer aktuellen Pressemitteilung.

Gehen bei einem Sturm Fenster zu Bruch und wird der teure Teppich durch Regenwasser in Mitleidenschaft gezogen, ist die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie kommt laut Auskunft der HUK-Coburg nicht nur für „Dinge des täglichen Gebrauchs“ auf, sondern unter Umständen auch für Satellitenschüsseln, die Fernsehantenne und Markisen. Für abgedeckte Dächer und je nach Vertrag auch „Zubehör, das sich am oder im Haus befindet“, ist wiederum die Wohngebäude-Versicherung zuständig.

Da Äste, Blumenkästen, Antennen und Dachpfannen nicht ausschließlich auf dem eigenen Grund und Boden landen, sondern häufig auch das Eigentum anderer beschädigen, ist eine Haftpflichtversicherung nötig. Bei einem selbstgenutzten Haus ist es die private Haftpflicht. Für Mehrfamilienhäuser muss eine eigene Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die sich im Schadensfall um die Regulierung kümmert. Ab Windstärke zwölf ist allerdings niemand mehr für mögliche Schäden verantwortlich und bleibt die Haftpflicht ganz außen vor. Dann muss man sich auf die eigene Versicherung verlassen.

Posted by Andre on 03/02 at 10:48 AM
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