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Donnerstag, März 04, 2010

Die Hauskauf Finanzierung gestaltet sich besonders einfach

Wer ein Haus erwerben und finanzieren möchte, hat es vergleichsweise leicht – zumindest gegenüber Bauherren. Letztlich ist es so, dass Bauherren eine Vielzahl an Unterlagen zusammenstellen müssen, die anschließend von der Bank überprüft werden. Hinzu kommt eine komplexe Auszahlung: Es sind mehrere Auszahlungsschritte erforderliche, welche das Vorhaben nicht gerade vereinfachen.

Ganz anders beim Hauskauf: Wenn es um den Erwerb eines Hauses geht, kann die Finanzierungszusage oder gar der Darlehensvertrag relativ schnell erlangt werden. Die Anzahl der zu überprüfenden Dokumente ist überschaubar – es werden sogar noch weniger Unterlagen als bei der Finanzierung einer Eigentumswohnung benötigt. Hinzu kommt eine schnelle Auszahlung des Immobiliendarlehens: In der Regel wird ausschließlich eine Auszahlung getätigt, welche sich direkt an Verkäufer richtet. Der Darlehensbetrag wird nur in den seltensten fällen unmittelbar an den Darlehensnehmer ausgezahlt. Üblicherweise wird der Betrag auf das Konto des Verkäufers überwiesen.

Was die Unterlagen betrifft, die bei einer Hauskauf Finanzierung von den Sachbearbeitern der Bank geprüft werden, so lassen sich diese in zwei Bereiche unterteilen. Zum einen gibt es die persönlichen Unterlagen, die Auskunft über den Darlehensnehmer und dessen Bonität geben, zum anderen die sogenannten Objektunterlagen, die über die Immobilie informieren.

Die Objektunterlagen lassen sich beim Hauskauf relativ einfach zusammenstellen. Um die Finanzierung bzw. die Anfrage überprüfen zu können, werden von den Banken folgende Dokumente benötigt: Aktueller Grundbuchauszug, Grundrisszeichnung, Flurkarte, Ansichtszeichnung, Objektfotos, Berechnung des umbauten Raumes sowie die Schnittzeichnung. Die Beschaffung der Unterlagen hat in Zusammenarbeit mit dem Verkäufer bzw. mit dem bisherigen Eigentümer zu erfolgen: Nur er befindet sich in der Lage, alle Unterlagen bereitzustellen. Beim Erwerb des Hauses über einen Makler kann es vorkommen, dass sich dieser um die Unterlagenbeschaffung kümmert.

Posted by Jochen on 03/04 at 10:28 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Statusmeldungen in sozialen Netzwerken könnten Versicherungen teurer machen

Ende November 2009 geisterte die Meldung durch die Medien, dass eine kanadische Versicherung einer Frau die Leistung strich, weil sie Bilder von sich auf Facebook veröffentlicht hatte. Da sie auf den Fotos lache, sei sie nicht depressiv, sondern könne arbeiten, lautete damals die Begründung. Ein Versicherungsexperte aus England geht jetzt noch einen Schritt weiter: Er prophezeit höhere Prämien, weil zu viele private Informationen über Netzwerke wie Facebook und Twitter verbreitet werden und es Dieben damit erheblich leichter machen.

Freunden und Bekannten mitzuteilen, man sei jetzt für drei Wochen im Urlaub und freue sich auf den Strand, mag auf den ersten Blick harmlos sein. Beim falschen Adressaten ist es wie eine Einladung. Da nützt es auch nichts, wenn die Nachbarn sich um die Post, die Blumen und den Rasen kümmern oder eine Zeitschaltuhr das Licht ein- und ausschaltet. Inzwischen gibt es mit „pleaserobme.com“ - übersetzt: Bitte raub mich aus – sogar eine Internetpräsenz, auf der entsprechende Statusmeldungen von Twitter und anderen Seiten zu finden sind. Der Hinweis, man verlasse das Haus und trinke einen Kaffee beim Bäcker, reicht manchmal schon aus, um andere auf dumme Gedanken zu bringen.

Wem die Gefährdung durch persönliche Infos im Netz zu theoretisch scheint: Ein Video-Podcaster aus den Vereinigten Staaten fand sein Haus leergeräumt vor, als er nach einer Reise zurückkam. Von unterwegs hatte er fleißig getwittert, damit jeder wusste, wo er sich gerade aufhält. Für den Experten ist das Grund genug zur Annahme, dass Gebührensteigerungen von bis zu zehn Prozent möglich seien – zumindest für die Nutzer der sozialen Medien. Denn im Schadensfall werden die Versicherungen genau prüfen, ob nicht möglicherweise eine Kurznachricht im Netz den Dieb erst auf die Idee gebracht hat, es mal bei dieser Adresse zu versuchen.

Im Gespräch mit der „Zeit“ erklärte Katja Klopsch von der Asstel, es gebe zwar noch keine geltende Rechtsprechung zu diesem Thema. Geprüft werden müsse aber, ob der Kunde vielleicht grob fahrlässig gehandelt habe, wer online über was informiert wurde und wie leicht es war, die Anschrift zu ermitteln. Persönliche Daten sollten daher eher sparsam im Internet verbreitet werden. Das gilt auch für Kinder. In Großbritannien heißt es diesbezüglich, Eltern haften für ihre Kinder. Wenn der Nachwuchs bei Facebook oder Twitter aktiv ist, könnten die Gebühren steigen, mahnt ein Versicherungsunternehmen. Von daher: Internetnutzer dürfen alles essen, müssen aber nicht alles wissen.

Posted by Andre on 03/04 at 10:26 AM
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