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Donnerstag, März 18, 2010

Ablehnung von Behinderten durch eine Versicherung ist keine Diskriminierung

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gehören Ablehnungen zur Tagesordnung. Längst nicht jeder Interessent erhält die begehrte Police und ist damit vor den (finanziellen) Risiken der Berufsunfähigkeit geschützt. Dagegen sprechen in der Regel gesundheitliche Gründe physischer oder psychischer Natur. Nicht umsonst gibt es die mehrere Seiten umfassenden Kataloge mit Fragen zur Gesundheit des Kunden und werden Hausärzte um einen Bericht gebeten. Diese Informationen geben letztlich den Ausschlag, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht. Gegen die Entscheidung zu klagen, ist zwar denkbar, aber eher aussichtslos. Diese Erfahrung musste auch ein Behinderter machen, der sich durch die Versicherungsgesellschaft diskriminiert fühlte.

Da sein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung negativ beschieden wurde, klagte der Kunde. Der Vorwurf: Das Unternehmen habe gegen das Verbot der Diskriminierung verstoßen. Der Behinderte verlangte deshalb Schadensersatz. Die Unterlagen zu dem Fall landeten schließlich beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Dort machten die Richter unmissverständlich klar, dass die Zustimmung, ob ein Versicherungsvertrag mit dem Antragsteller eingegangen wird oder nicht, nach wie vor im Ermessen der Assekuranz liege. Dieses Vorgehen stelle keine Diskriminierung dar. Dazu müsse es offensichtliche Beweise geben, was bei einer bloßen Ablehnung eines Vertrages nicht gegeben sei. Damit bestehe auch kein Schadensersatzanspruch (Aktenzeichen 12 U 117/07).

Sicherlich ist es eine eher unangenehme Erfahrung, von einem Versicherungsunternehmen als Kunde abgelehnt zu werden. Das kann jedem passieren, abhängig davon, wie „streng“ die Gesundheitsprüfung ist und um welche Policen es sich handelt. Bei Vorerkrankungen muss ohnehin häufig mit Risikozuschlägen gerechnet werden – oder eben einer Absage. Die Versicherungen wollen mit diesem Vorgehen ihr eigenes Risiko kalkulierbar und die Prämien weitgehend stabil halten, ob nun bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, einer Risikolebensversicherung, privaten Krankenversicherungen oder einer kapitalbildenden Lebensversicherung.

Posted by Andre on 03/18 at 11:05 AM
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Klappt kaum: Bauen oder Kaufen ohne Risiko

Neugier im Neubaugebiet und das oft nicht nur am Wochenende. Wie baut man denn heute so? Wie sieht das denn aus? Ob das lange und dauerhaft hält…? Ob die zwei Rohre noch gebraucht werden…? Wer ‘Fremde’ auf der Baustelle hat, der schützt sich meist mit einem Schild „Betreten verboten“. Doch nicht immer ist die Gefährdungshaftung klar oder auszuschließen, wenn trotzdem was passiert.

Wer sich beziehungsweise seinen Rohbau, Neubau oder Ausbau versichern lässt, der muss als Konsequenz natürlich auch die Prämien zahlen. Wer vergleicht und abschätzt, kann dann aber doch manche Ausgabe als Bauherr sparen. Bevor man schließlich mit Stress, wenn auch freudvoll, einziehen kann, sind einige Risiken zu bedenken. Wer baut, sollte sich überlegen, welche Versicherungen er kaum vermeiden kann und welche er ganz sicher benötigt.
Für alle Schäden, die vom Bau und Baugrundstück ausgehen, haftet während der Bauarbeiten der Bauherr als Auftraggeber. Er trägt die Verantwortung. Da ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung schon eine beruhigende Sache. Wer das Risiko bereits in der allgemeinen Privat-Haftpflichtversicherungen eingeschlossen hat, ist dann bereits fein raus, weil die Risiken aus Bauvorhaben bereits mitversichert sind.  Zu beachten ist, dass dabei die spätere reale Bausumme dem Wert entspricht, der in der Versicherung genannt ist. Weichen die Summen voneinander ab, weil man dann auch „Prämie gespart“ hätte, entfällt der Versicherungsschutz komplett und die Bauherren-Haftpflichtversicherung wird separat verpflichtend. Werden Haus und Grundstück „schlüsselfertig“ und ohne Eigenleistung vom Bauträger gekauft, ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung nicht erforderlich, wenn man davon absieht, dass beim Einzug mit fremder oder verwandter Hilfe noch etwas Schädigendes passieren könnte…

Falls es überraschend wird

Wer Risiken aller Art so gar nicht mag, für den ist eine Bauleistungsversicherung angezeigt. Mit ihr können Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen versichert werden.  Läuft eine Baugrube mit Wasser voll, würde bei anschließenden Schäden die Versicherung leisten. Die Deckung kann erweitert werden auf mögliche Schäden durch Diebstahl, auf dem Transport, durch Gewässer oder Grundwasser, an fertiggestellten Teilen von Bauwerken oder durch Brand. Um die Kosten gering zu halten, ist eine Absprache mit den Auftragsnehmern und den Handwerkern sinnvoll, damit dieses sich beteiligen. Die Versicherung leistet nämlich auch dann im Schadensfall, wenn der durch die beteiligten Firmen ausgelöst wurde.

Regen, Wind und Sturm

Da man bei Immobilien immer auch mit Eigentum zu tun hat, weiß man eigentlich auch, dass die Wohngebäudeversicherung vor den Schäden durch Brand, Sturm und Leitungswasserschäden schützt. Doch auch hier gilt die Aufmerksamkeit dem Detail.
Wird also ein Haus gekauft, sollte der bisherige Wert einer bestehenden Wohngebäude-Versicherung nicht einfach übernommen werden. Wäre nämlich der heutige ‘Wiederaufbauwert des Gebäudes’, der sogenannte “Versicherungswert 1914”, zu hoch, wären es die Beiträge für den neuen Eigentümer auch. Und wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte die neue Beziehung zur Hausverwaltung nutzen und klären, ob diese bereits eine Wohngebäude-Versicherung für das gesamte Objekt vorgesehen oder bereits abgeschlossen hat.

Teuer, aber komplett: Elementarschutz

Eine Elementarschutzversicherung rundet die Risiko-Übernahme ab. Jedoch kann selten nur die eine oder andere Gefahr wie Erdbeben oder Überschwemmung versichert werden. Angeboten werden fast immer teure Komplettlösungen. Und dann noch was: Nicht jeder, der sie will, bekommt sie auch. Denn für wirklich gefährdete Regionen wird diese Zusatzversicherung meist gar nicht angeboten.

Posted by wob. on 03/18 at 07:00 AM
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