Erneut Klage gegen Lebensversicherer
Das Vertrauen der Deutschen in Banken und Versicherungen ist laut einer GfK-Umfrage ohnehin schon angeschlagen, mit nur noch 17 bzw. 13 Prozent und 60 bzw. 40 Prozent, wenn es um Unternehmen geht, bei denen man Kunde ist. Da dürfte die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Allianz Lebensversicherung nicht gerade zur Besserung der Situation beitragen. Grund für den Schritt vor Gericht sind die aus Sicht der Verbraucherschützer intransparenten Vertragsbedingungen. Sie wurden schon mehreren Lebensversicherern zum Verhängnis.
Dass überhaupt geklagt wird, hängt mit der hohen Quote an Kapitallebensversicherungen zusammen, die nicht bis zum Laufzeitende gehalten, sondern vorzeitig gekündigt werden. Der Bundesgerichtshof und die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass dies auf knapp die Hälfte aller Verträge zutrifft. In dem Fall spielen die Klauseln zum Rückkaufwert eine entscheidende Rolle. Sie bestimmen letztlich, ob der Kunde fair behandelt wird oder möglicherweise Verluste hinnehmen muss. In der Regel steht später ein Minus von 150 bis 15.000 Euro unter dem Strich, wie Tests im Jahr 2007 ergaben. Bisher haben sich die Richter immer auf die Seite der Kunden gestellt und die Vertragsbedingungen moniert. Für die Unternehmen geht das einher mit der Hausaufgabe, unter anderem für mehr Transparenz zu sorgen.
Bislang sei es für Versicherte kaum möglich, zu überprüfen, ob der Rückkaufwert korrekt berechnet wurde, sagt die Verbraucherzentrale Hamburg. Um diesem Zustand ein Ende zu bereiten, wurden bereits mehrere Klagen geführt und haben der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und das Landgericht Hamburg in den jeweiligen Fällen ganz klar gesagt: Die Klauseln zum Rückkaufwert sind unwirksam. Zugelassen wurden Klagen gegen die Generali, die Hamburg-Mannheimer, Signal Iduna und Deutscher Ring. Jetzt ist die Allianz an der Reihe. Beruhigt zurücklehnen dürfen sich die anderen Konzerne nicht. Die Verbraucherschützer haben ein klares Ziel vor Augen: „Wir werden nach und nach alle großen Versicherer verklagen.“.
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Andre on 03/25 at 08:48 AM
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Szenario 2: Bausparen für eine spätere Immobilienfinanzierung
Nachdem vorgestern das erste Bauspar-Szenario vorgestellt wurde, soll heute das zweite Szenario folgen. Dieses Mal geht um die Suche nach dem richtigen Bausparvertrag, mit welchem man das ursprüngliche Ziel des Bausparens verfolgt: Er soll die Grundlage für eine spätere Immobilienfinanzierung bilden.
Wer bei der Immobilienfinanzierung auf einen Bausparvertrag setzen möchte, muss genau aufpassen und bei der Auswahl von Bausparkasse und Bauspartarif sehr vorsichtig sein. Es gilt mehrere Faktoren zu berücksichtigen, damit der Bausparvertrag für ein solches Vorhaben tatsächlich geeignet ist. Im Wesentlichen geht es dabei um das Bauspardarlehen, welches am Ende eine günstige und sichere Finanzierung ermöglichen soll. Außerdem gilt es bei der Auswahl des Tarifs gut aufzupassen, da es beim Immobilienerwerb um große Summen geht.
Bereits beim Abschluss des Bausparvertrags werden die Konditionen für das spätere Darlehen exakt festgelegt – selbst wenn die Aufnahme erst etliche Jahre nach Abschluss erfolgt. Daher muss die Auswahl sehr bewusst erfolgen: Ist der Vertrag erst einmal geschlossen und schon teilweise bespart, wäre ein Rückzieher äußerst ärgerlich und auch kostspielig.
Wichtig ist besonders der Zinssatz des späteren Darlehenszinses. Es wäre falsch, nur auf eine hohe Guthabenverzinsung zu achten. Diese mag zwar erfreulich sein, doch am Ende geht es darum, von einem niedrigen Darlehenszins profitieren zu können. Deshalb ist es umso wichtiger, gute Darlehenskonditionen auszuwählen. Allerdings gilt es zu wissen, dass die guten Zinssätze oftmals an eine sehr hohe Tilgung gekoppelt sind. Diese darf keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden: Sollte die Darlehensrate später zu hoch bemessen sein, kann sie zu einem ernsthaften Problem werden. Doch genau dieser Punkt fällt vielen Leuten schwer: Oftmals gehen sie mit einer großen Portion Optimismus an die Tarifwahl und entscheiden sich dann für einen Bauspartarif mit zu hoher Tilgung. Dies sollte jedoch nicht sein: Am Ende muss die Finanzierung nicht nur günstig, sondern auch tragbar sein.
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Jochen on 03/25 at 08:47 AM
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