Wenn der Versicherer nur zwei Fliesen zahlt
Im Schadensfall können sich Verbraucher in der Regel auf ihre Versicherung verlassen. Allerdings sollte die Erwartungshaltung, was die Leistung einiger Policen betrifft, nicht zu hoch sein. Sonst wird man bitter enttäuscht. Der Bund der Versicherten (BdV) nennt diesbezüglich das klassische Beispiel: den Wasserrohrbruch. Müssen Handwerker zur Behebung des Schadens ein paar Fliesen im Badezimmer entfernen, gibt es von der Wohngebäudeversicherung nur die beschädigten Fliesen ersetzt, aber kein komplett neu gekacheltes Bad.
„Selbst wenn der Verbraucher vor Gericht zieht, ändert sich meist nichts zu seinen Gunsten“, erklärt die BdV-Vorstandsvorsitzende Lilo Blunck. Mit etwas Glück hätten Versicherte die Chance, dass die Richter einen Wertausgleich zuerkennen, wenn das Bad nachher aussehe wie ein Flickenteppich und dieser Makel sofort ins Auge falle. Denn genau dieses Problem besteht meistens: Wenn die letzten Renovierungsarbeiten oder der Bau des Badezimmers schon ein paar Jahre zurückliegen, gibt es im Handel nur noch selten Ersatz. Schließlich unterliegen auch Fliesen und Kacheln gewissen Modetrends. Die Hoffnung, dass die Richter den Versicherer dazu verdonnern, einen ganzen Satz neue Kacheln und die Verlege-Arbeiten zu bezahlen, sollte man trotzdem nicht hegen.
Das Problem mit dem Flickenteppich lässt sich allerdings auch umgehen. Der Bund der Versicherten hat dazu zwei Tipps: Man kann mit der Firma sprechen, die den Schaden behebt. Teilweise ist es möglich, einzelne Fliesen unversehrt herauszulösen und später wieder anzubringen. Sollte das nicht klappen, gibt es Händler, die sich auf „alte“ Fliesen spezialisiert haben. Mit etwas Glück wird man dort fündig. Idealerweise legt man schon beim Bau oder der Renovierung ein paar von den Fliesen zur Seite. Dann lässt sich im Schadensfall auf den eigenen Vorrat zurückgreifen.
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