Forwarddarlehen müssen abgenommen werden
Längst nicht alle Immobilieneigentümer können sich über die aktuell niedrigen Hypothekenzinsen freuen. So mancher Haus- oder Wohnungsbesitzer, der beispielsweise vor einem Jahr ein Forwarddarlehen aufgenommen bzw. den Darlehensvertrag unterschrieben hat, ärgert sich über seine Entscheidung. Der Grund ist einfach: Mit einem Forwarddarlehen können sich Darlehensnehmer die Konditionen für die spätere Anschlussfinanzierung frühzeitig sichern. Je nach Bank ist es möglich, den Darlehensvertrag für das spätere Darlehen schon bis zu vier Jahre vor dem Zeitpunkt der Umschuldung festzumachen. Die vereinbarten Konditionen gelten dann als gesichert.
Ob die Umschuldung des bestehenden Immobiliendarlehens schon in sechs Monaten oder erst in drei Jahren ansteht, ist im Grunde egal: Die derzeit niedrigen Hypothekenzinsen machen Forwarddarlehen äußerst attraktiv. Wer jetzt ein Forwarddarlehen abschließt, sichert sich günstige Zinsen für die Anschlussfinanzierung.
Wer sein Forwarddarlehen bereits vor ein paar Monaten geschlossen hat, kann an diesem Umstand nichts mehr ändern. Weil der Darlehensvertrag unterschrieben wurde, ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Ebenso ist es nicht möglich, die Darlehenskonditionen an die aktuellen Zinsmärkte anzupassen. Stattdessen muss das Darlehen zu den Konditionen abgenommen werden, die im Darlehensvertrag vereinbart sind. Einige Immobilienbesitzer mögen sich darüber ärgern, doch auf der anderen Seite gilt es zu berücksichtigen, dass die Hypothekenzinsen ebenso hätten steigen können – und dann wäre das Forwarddarlehen natürlich eine sehr gute Wahl gewesen. Allerdings gibt es einen kleinen Trost: Trotz des Zinsrückgangs sind die Forwardkonditionen in den vergangenen Monaten gar nicht so viel besser geworden. Die so genannten Forwardaufschläge sind nämlich gestiegen, weshalb der Zinsrückgang gar nicht so gravierend ausfällt. Außerdem waren die Hypothekenzinsen bereits vor Monaten sehr günstig, weshalb sich die Konditionen von damals geschlossenen Darlehen zweifelsfrei sehen lassen können.
