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Freitag, April 30, 2010

Existenzschutzversicherung der AXA

Wer nach 1961 geboren ist, kann sich für den Fall der Berufsunfähigkeit nicht mehr auf den Staat verlassen, sondern muss selbst aktiv werden und sich absichern. Erste Wahl ist dabei nach wie vor die Berufsunfähigkeitsversicherung. „Doch nicht jeder hat die finanziellen Möglichkeiten oder gesundheitlichen Voraussetzungen, um eine solche Police abzuschließen“, sagt die AXA. Sie bietet daher eine „günstigere Alternative“ namens Existenzschutzversicherung an. Auch sie zahlt im Leistungsfall eine vom Versicherungsnehmer vertraglich festgelegte Rente.

Ab wann die Versicherung zahlt, ist laut AXA „anhand von eindeutigen objektiven und medizinischen Kriterien klar festgelegt“. Das wären eine mindestens 50-prozentige Invalidität nach einem Unfall, eine Schädigung wichtiger Organe wie Herz, Lunge und Leber, die Einstufung in die Pflegestufe 1 der gesetzlichen Pflegeversicherung oder der Verlust von Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen und Hören. Die Rente wird in dem Fall ein Leben lang gezahlt, unabhängig davon, ob bereits andere Versicherungen Leistungen erbringen.

Während Kunden ein monatliches Kündigungsrecht haben, ist die AXA bis zum vereinbarten End-Alter an den Vertrag gebunden. Er lässt sich bis zum 45. Lebensjahr zu besonderen Anlässen aufstocken. Bei einer Hochzeit oder der Geburt eines Kindes kann die Rente um bis zu 50 Prozent, maximal um 500 Euro, angehoben werden, ohne eine weitere Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen. Zudem bietet der Vertrag die Option, innerhalb von fünf Jahren die Existenzschutz- mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu ergänzen – ebenfalls ohne erneuten Gesundheitscheck.

Angeboten wird der Existenzschutz auch speziell für Kinder. Die Leistungen decken sich weitgehend mit denen für Erwachsene, allerdings sind die medizinischen Kriterien auf die Absicherung von Kindern abgestimmt. So zahlt die Versicherung eine halbe Jahresrente, sollte ein größerer chirurgischer Eingriff, zum Beispiel am Herzen, vorgenommen werden müssen. Sobald der Versicherte das 18. Lebensjahr erreicht, kann nahtlos in die Existenzschutzversicherung für Erwachsene gewechselt werden.

Posted by Andre on 04/30 at 08:50 AM
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Denkmalschutz: Immobilienkauf will gut überlegt sein

Es gibt mehrere Gründe, die letztendlich dafür verantwortlich sein können, dass ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird. Meist ist es schlichtweg das Alter eines Gebäudes, das zur Verhängung des Denkmalschutzes führt – im Übrigen erfolgt dies relativ häufig: In so gut wie jeder Gemeinde sind denkmalgeschützte Immobilien zu finden.
Der Kauf solcher Immobilien will gut überlegt sein. Denn so schön denkmalgeschützte Immobilien manchmal auch sein mögen: Oftmals bringen sie größere Probleme mit sich. Dies betrifft insbesondere Themen wie Modernisierung oder Umbau. Umbaumaßnahmen werden oftmals nicht genehmigt – und auch bei Modernisierungsmaßnahmen kann es Jahre dauern, bis endlich eine Genehmigung vorliegt. Im Endeffekt müssen sich die Eigentümer jede Einzelmaßnahme schriftlich genehmigen lassen.
Ebenso wenig ist es gestattet, denkmalgeschützte Gebäude abzureißen. Wie „Focus Online“ schreibt, ist ein Grundstückseigentümer mit einem solchen Vorhaben vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Aus finanziellen Gründen bzw. weil die Immobilie schlichtweg zu hohe Kosten bereitete, wollte der Kläger ein denkmalgeschütztes Gebäudes abreißen lassen, um das Grundstück anderweitig nutzen zu können. Die Richter stellten jedoch fest, dass wirtschaftliche Interessen nicht über den Denkmalschutz gestellt werden können.

Selbstverständlich gibt es auch Punkte, die für den Erwerb solcher Immobilien sprechen. Dennoch muss im Allgemeinen gesagt werden, dass Kaufinteressenten sehr gut damit beraten sind, über den Kauf mehrmals nachzudenken. Besonders wichtig ist eine genaue Prüfung der Immobilie: Man sollte möglichst schon im Vorfeld wissen, inwiefern die Immobilie genutzt werden darf und wie leicht es sich gestaltet, Modernisierungsmaßnahmen etc. umzusetzen. Eine solche Prüfung ist von enormer Wichtigkeit – schließlich wäre es ärgerlich, wenn die Immobilie zum Sorgenkind wird.

Posted by Jochen on 04/30 at 08:46 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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