Existenzschutzversicherung der AXA
Wer nach 1961 geboren ist, kann sich für den Fall der Berufsunfähigkeit nicht mehr auf den Staat verlassen, sondern muss selbst aktiv werden und sich absichern. Erste Wahl ist dabei nach wie vor die Berufsunfähigkeitsversicherung. „Doch nicht jeder hat die finanziellen Möglichkeiten oder gesundheitlichen Voraussetzungen, um eine solche Police abzuschließen“, sagt die AXA. Sie bietet daher eine „günstigere Alternative“ namens Existenzschutzversicherung an. Auch sie zahlt im Leistungsfall eine vom Versicherungsnehmer vertraglich festgelegte Rente.
Ab wann die Versicherung zahlt, ist laut AXA „anhand von eindeutigen objektiven und medizinischen Kriterien klar festgelegt“. Das wären eine mindestens 50-prozentige Invalidität nach einem Unfall, eine Schädigung wichtiger Organe wie Herz, Lunge und Leber, die Einstufung in die Pflegestufe 1 der gesetzlichen Pflegeversicherung oder der Verlust von Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen und Hören. Die Rente wird in dem Fall ein Leben lang gezahlt, unabhängig davon, ob bereits andere Versicherungen Leistungen erbringen.
Während Kunden ein monatliches Kündigungsrecht haben, ist die AXA bis zum vereinbarten End-Alter an den Vertrag gebunden. Er lässt sich bis zum 45. Lebensjahr zu besonderen Anlässen aufstocken. Bei einer Hochzeit oder der Geburt eines Kindes kann die Rente um bis zu 50 Prozent, maximal um 500 Euro, angehoben werden, ohne eine weitere Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen. Zudem bietet der Vertrag die Option, innerhalb von fünf Jahren die Existenzschutz- mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu ergänzen – ebenfalls ohne erneuten Gesundheitscheck.
Angeboten wird der Existenzschutz auch speziell für Kinder. Die Leistungen decken sich weitgehend mit denen für Erwachsene, allerdings sind die medizinischen Kriterien auf die Absicherung von Kindern abgestimmt. So zahlt die Versicherung eine halbe Jahresrente, sollte ein größerer chirurgischer Eingriff, zum Beispiel am Herzen, vorgenommen werden müssen. Sobald der Versicherte das 18. Lebensjahr erreicht, kann nahtlos in die Existenzschutzversicherung für Erwachsene gewechselt werden.
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