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Mittwoch, Juni 30, 2010

Hausratpolice: Schätze sicher aufbewahren

Erinnerungen sind unbezahlbar. Deshalb haben Fotos und Briefe zumindest vom Gefühl her häufig einen höheren Wert als alles Gold der Welt. Wie sie gelagert werden, ist der Hausratversicherung allerdings weitgehend egal. Denn der ideelle Wert ist für den Versicherungsschutz völlig belanglos. Anders sieht es bei Edelsteinen, Briefmarken oder Bargeld aus, die klar taxiert werden können. Sie müssen „ab einer bestimmten Werthöhe in einen Wertschutzschrank“, erklärte Alexander Lührig, Fachbereichsleiter private Sach- und Haftpflichtversicherung der Allianz, im Gespräch mit der „Welt“.

Wer im Besitz von Gold, Platin, teuren Münzen oder Schmuck ist, sollte die Bedingungen für die Hausratversicherung daher sehr genau studieren, ab wann die Schätzchen in einem Tresor gehören, damit sie vor dem Zugriff von Dieben sicher sind. Gleiches gilt für Bargeld ab einem bestimmten Betrag. Die jeweiligen Entschädigungsgrenzen werden konkret im Vertrag genannt. „Sie können individuell unterschiedlich sein“, so Alexander Lührig. Ein Vergleich der Konditionen ist also durchaus angebracht. Gelten für Bargeld zum Beispiel 1.500 Euro als vereinbart, ist jeder Cent oberhalb dieser Grenze nur dann versichert, wenn er in einem Tresor liegt.

Nun einfach in den nächsten Bau- oder Schnäppchenmarkt zu fahren, weil es dort ein sicheres Behältnis mit Zahlenschloss und Stahlwänden gibt, ist in den meisten Fällen vergebene Liebesmüh. Die Vorgaben an den Wertschutzschrank umfassen unter anderem den Nachweis über „geprüfte Qualität“. Ein Anhaltspunkt dafür, verrät der Allianz-Experte, ist die Plakette der VdS-Schadenverhütung. Sie gibt Auskunft über das Produkt und – für die Versicherung oft entscheidend – den Widerstandsgrad. Schließlich soll es der Tresor Langfingern so schwer wie möglich machen. Informationen darüber, welches Modell für die eigenen Zwecke geeignet und vorgeschrieben ist, erteilt die Hausratversicherung.

Posted by Andre on 06/30 at 08:41 AM
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Dienstag, Juni 29, 2010

Deutsche sparen trotz Krise normal weiter

Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden und werden in den buntesten Farben ausgemalt. In einer Hinsicht haben sich die Prognosen allerdings getäuscht: Die Deutschen sparen unverändert weiter. Lediglich 14 Prozent der Bundesbürger wollen laut einer von Forsa im Auftrag des Finanzoptimierers AWD erstellten Studie weniger Geld auf die hohe Kante legen. Auf der anderen Seite stehen 73 Prozent, die ihre Bemühungen um die private Altersvorsorge ohne Abstriche fortsetzen.

Dazu nutzen 22 Prozent, also mehr als jeder fünfte Deutsche, eine Riester-Rente. Das Pendant für Selbstständige und Freiberufler, die Rürup-Rente, hinkt deutlich hinterher. Sie kommt aktuell auf einen Anteil von nur drei Prozent. Deutlich beliebter, auch im Sinne der Altersvorsorge, ist die eigene Immobilie, ob Haus oder Eigentumswohnung, die von 40 Prozent der Befragten bevorzugt wird. Eine ähnlich hohe Quote erreicht auch die Lebensversicherung. Geht es um die reine Geldanlage, schätzen die Bundesbürger die klassischen Varianten. Klarer Sieger ist mit 53 Prozent – und das trotz der eher mageren Verzinsung – das Sparbuch respektive ein Sparkonto.

Dass die Beträge, die regelmäßig gespart werden, stark variieren, ist wenig verwunderlich. Schließlich wurden für die Studie rund 1.000 Personen ab 14 Jahren befragt. Ein Jugendlicher wird deutlich weniger Geld zur Verfügung haben als ein Arbeiter und ein Angestellter weniger als ein Unternehmer. 18 Prozent sparen unter 50 Euro im Monat, elf Prozent legen zwischen 50 und 100 Euro auf die Seite, 20 Prozent 200 bis 500 Euro und acht Prozent über 500 Euro. Mehr für die Altersvorsorge tun zu müssen, glauben 31 Prozent. Interessanterweise gilt das vor allem für die Gruppe bis 29 Jahren. Zu den Themen Geldanlage und Altersvorsorge lassen sich die meisten (53 Prozent) übrigens von der Bank beraten. 31 Prozent haben einen persönlichen Finanzberater und 19 Prozent vertrauen einer Versicherung.

Posted by Andre on 06/29 at 09:40 AM
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Bausparkassen dürfen Gutachterkosten nicht abwälzen

Bei der Vergabe ihrer Darlehen gelten Bausparkassen als sehr vorsichtig – schließlich geht es um Gelder, die von der Gemeinschaft bzw. allen Bausparern gemeinsam eingezahlt werden. Deshalb kommt es in der Praxis relativ häufig vor, dass Immobilien erst bewertet werden, bevor einer Darlehensvergabe zugestimmt wird. Die Bausparkassen möchten vor allem den Wert der Objekte überprüfen, um letztlich kein überhöhtes Risiko einzugehen.

Allerdings sind derartige Gutachten kostenpflichtig. Ein Wertgutachten verursacht Kosten in Höhe von gut 300 bis 500 Euro – je nach Gutachter und Umfang der Bewertung können die Kosten sogar noch höher ausfallen. Diese Kosten wurden bisher gerne auf die Kunden umgelegt: Um eine Finanzierungszusage zu erhalten mussten sie die Gutachterkosten zwangsläufig übernehmen.

Die Verbraucherzentrale NRW ist gegen diese Methode vorgegangen. Die Bausparkasse BHW wurde verklagt: Die Verbraucherschützer verlangten, dass die Abwälzung der Bewertungskosten ein Ende hat. In der vergangenen Woche hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und den Verbraucherschützern Recht gegeben. Die Bausparkasse darf entsprechende Gebühren nicht mehr erheben bzw. sie nicht auf die Kunden abwälzen. Zugleich wurde der Bausparkasse ein sattes Bußgeld verordnet.

Wer demnächst ein Bauspardarlehen aufnehmen möchte, sollte deshalb vorsichtig sein. Falls die Bausparkasse eine Objektbewertung durchführen möchte, ist auf die Kostenübernahme zu achten: Angehende Darlehensnehmer sollten sich notfalls wehren und auf das Gerichtsurteil verweisen, um dieser finanziellen Zusatzbelastung ausweichen zu können. Immerhin ist das Gerichtsurteil sehr eindeutig: Die Bausparkassen dürfen Bewertungskosten nicht auf die Kunden umlegen – weil die Bewertung zu ihrer eigenen Sicherheit erfolgt, müssen sie die Kosten selbst tragen.

Posted by Jochen on 06/29 at 09:36 AM
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Montag, Juni 28, 2010

Riester-Renten-Vergleich

Die Riester-Rente kratzt langsam aber sicher an der 14-Millionen-Marke und gehört für die Versicherungsbranche damit zu den wichtigsten Produkten aus dem Bereich private Altersvorsorge. Die Vielzahl an Tarifen, aufgeschlüsselt nach klassischer und fondsgebundener Riester-Rente sowie Banksparplänen, macht es für Verbraucher allerdings immer schwerer, den Überblick zu behalten. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung aus Weiden hat sich jetzt 73 Tarife von 50 Gesellschaften näher angesehen, nach 74 Kriterien bewertet und für acht Musterfälle berechnet. Das Ergebnis dieser umfangreichen Studie präsentierte jetzt exklusiv die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.

Erfreulich: Allen Unkenrufen der Vergangenheit zum Trotz lohnt sich die Riester-Rente zur privaten Altersvorsorge und bringt eine positive Rendite. Wer bereits als 20-Jähriger Beiträge in eine klassische, staatlich geförderte Rentenversicherung einzahlt, kann mit einer durchschnittlichen Rendite von 4,06 Prozent rechnen – unberücksichtigt der steuerlichen Behandlung der Zahlungen in der Spar- und der Rentenphase. Würde sie ebenfalls in die Kalkulation aufgenommen, ergäbe sich laut FAZ eine bessere Rendite. Eine 20-jährige Frau dürfte sich wegen der höheren Lebenserwartung über rund 4,27 Prozent freuen.

Je früher mit dem Sparen begonnen wird, desto eher lohnt sich eine Riester-Rentenversicherung. Für ältere Kunden empfiehlt das Institut für Vorsorge und Finanzplanung aufgrund der Kostenstruktur einen Banksparplan. Bei fondsgebundenen Produkten kann die Rendite hingegen nur geschätzt werden. Ausgehend von einer Police, deren Fonds 6,0 Prozent erwirtschaften, blieben nach Abzug der Kosten 3,5 bis 4,0 Prozent für ältere Riester-Sparer und rund 5,0 Prozent für den 20-jährigen Musterkunden. Die Rendite sollte allerdings nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein. Ebenso wichtig ist die Möglichkeit, die Riester-Rente flexibel anpassen zu können, zum Beispiel in puncto Todesfallschutz.

Zu den weiteren Aspekten, auf die es bei der privaten Altersvorsorge nach Riester – und bei fast allen anderen Versicherungen – ankommt, gehören die transparente und nachvollziehbare Vertragsgestaltung. Überzeugen konnten in dieser Hinsicht und allen anderen Testkriterien die Produkte der Allianz. Sie kam in beiden Kategorien, klassisch und fondsgebunden, auf den ersten Platz. Volkswohl Bund, die Postbankversicherung PBV, Axa, Cosmos Direct und HDI Gerling sind ebenfalls ganz vorne mit dabei. Eines können allerdings auch die Tarife der Testsieger nicht ändern: Dass nur 30 Prozent des angesparten Kapitals zu Rentenbeginn entnommen werden dürfen und dann voll versteuert werden müssen. Das sind die recht starren Vorgaben des Gesetzgebers.

Posted by Andre on 06/28 at 08:56 AM
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Leben und versichert sein…

… heißt auch mal ‘kämpfen’

„Bäumchen, Bäumchen wechsle dich…“ ist für Verbraucher meist mit einigem Umstand verbunden, und sei es auch nur ein neues Formular, eine weitere Einzugsermächtigung oder gar neue Kontaktpersonen. Wer bislang keine Angebot erhielt, bei seiner Versicherungsgesellschaft durch einen Tarifwechsel sogar Beiträge zu sparen, der wird nun juristisch davon informiert, dass bei einem solchen Wechsel die Anbieter keinen Wechselzuschlag erheben dürfen. Dies geht auf ein jüngstes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zurück, dass der großen Allianz verbot, bei einem Tarifwechsel in der Krankenversicherung einen Zuschlag zu erheben

Was die Leipziger Richter als Recht bestimmten, freut auch die Schiedsstellen mit ihren Ombudsleuten der privaten Krankenversicherer. Ihnen war das Geschäftsgebaren der Allianz Krankenversicherungs AG schon länger als misslich aufgefallen.

Auslöser der Streitigkeit war, dass der beklagte Versicherer 2007 die AktiMed-Tarife anbot, die neu und günstig waren, aber beim möglichen Wechsel für Altkunden vom Münchener Versicherer mit einen Zuschlag von rund 20 Prozent belastet und belegt wurden. Die Argumente derer, die als ‘Aktuare’ der Allianz gerechnet hatten: Die Tarife seien unterschiedlich kalkuliert und gesundheitliche Risiken würden anders geprüft.

Auch für den Bund der Versicherten war gleich klar, dass mit dem sogenannten Tarif-Strukturzuschlag der Wechsel für Kunden mit Altverträgen als unattraktiv gelten musste , weil auch nichts mehr gespart werden konnte. So reichte die Praxis der Allianz, um eigene Altkunden zu verärgern und den Ombudsmann, den Verbraucherschutz und die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf den Plan zu rufen. Ihnen allen war schnell klar, dass durch einen pauschal erhobenen Tarifstrukturzuschlag der wichtige Wechselparagraf 204 für die privaten Krankenversicherten „entrechtet“ würde.

Recht muss Bestand haben

Genau jenes Recht also, über das jedem Versicherten zusteht, in einen günstigen Tarif seines Anbieters zu wechseln. Hierzu können die Anbieter von wechselwilligen Kunden dann eine Gesundheitsprüfung verlangen, wenn der neue Tarif inhaltlich bessere, andere oder eben einfach ‘mehr’ Leistungen bietet. Ist der gesundheitliche Status des Einzelnen nach ärztlichem Attest schließlich schwächer oder schlechter, kann dies den Grund für Risikozuschläge geben. Kunden sollten diesen Umstand jedoch nicht scheuen, so Experten für private Krankenversicherungen, weil im Gegenzug auf Mehrleistung im neuen Tarif verzichtet werden und so der Risikozuschlag entfallen kann. Bei einem pauschalen Tarif-Strukturzuschlag für den Tarifwechsel ist dies dem Kunden jedoch nicht möglich, günstigere Tarif werden verhindert.

Kein Wechselzuschlag mehr

Beim Bundesverwaltungsgericht wurde also geurteilt, dass die Praxis der Allianz nicht rechtens ist. Darf doch bei einem Tarif-Wechsel bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft keinen Wechselzuschlag erhoben werden, da dies “gegen zwingendes Versicherungsvertragsrecht” verstoße. Einen Versicherungsnehmer oder eben die versicherte Person in einen neu gewählten, günstigeren Tarif einzustufen, sei einzig und allein von deren Gesundheitszustand abhängig, der mit Erst-Vertrag festgestellt worden sei. Kunden, die zunächst ‘gesund’ waren, sollten unabhängig von ihrem heutigen Gesundheitszustand in einen anderen Tarif wechseln können, und das ohne Zuschlag. Damit gaben die Leipziger Richter der BaFin im Streit mit der Allianz recht (Aktenzeichen 8 C 42.09).

Damit dürften wohl alle Versicherer durch das Urteil überrascht worden sein, weil zunächst das Frankfurter Verwaltungsgericht die Praxis gebilligt und als rechtens beurteilt hatte. Ging man doch davon aus, dass der Zuschlag auf der bisherigen Rechtsprechung basiere und und erst-instanzlich als zulässig galt. Jetzt dürfen ‘verprellte Allianz-PKV-Kunden’ ohne weitere Verpflichtung mit Erstattung der Tarifstrukturzuschläge rechnen. Auch bleibt für privat Versicherten der bedeutende Wechselparagraf bestehen. Wenn jedoch demnächst die ‘Aktuare’ der Allianz die AktiMed-Tarife neu berechnen, dürfte die Versicherung für Allianz-Kunden wieder teurer werden; sowohl im Neugeschäft wie für künftige Tarifwechsler in der AktiMed-Sparte.

Posted by wob. on 06/28 at 07:00 AM
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Sonntag, Juni 27, 2010

AXA mit neuem Online-Portal

Das Versicherungsunternehmen AXA hat jetzt ein neues Internet-Pflegeportal lanciert, das Interessierten ein großes Spektrum an Informationen zur Verfügung stellt. Unter der URL www.axa-pflegewelt.de kann der interessierte Kunde aus unterschiedlichen Themengebieten das für ihn wichtige abrufen – von der richtigen Vorsorge mit einer gesunden Ernährung und regelmäßiger Bewegung über Pflegeformen und Varianten der Pflegeversicherung bis hin zu einem Ratgeberteil mit Tipps und weiterführenden Links.
Das Pflegewelt-Portal der AXA soll als eine integrierte Informationsplattform für das Thema Pflegebedürftigkeit von den Kunden aufgenommen werden. Das Portal bietet nicht nur die speziell für diese Website recherchierten Inhalte, sondern wird auch durch Verlinkungen auf Fremdseiten ergänzt. Auf diese Weise hat der Nutzer übersichtlichen und pragmatisch geordneten Zugang zu über 300 Seiten Ratgeber. Das Portal wartet auf der Startseite mit drei Schwerpunktthemen auf: „Gut vorbereitet“, „Pflegefall – was nun?“ und „Den Alltag meistern“. Leitfaden auf der Website sind die persönlich gestalteten Video-Elemente. Außerdem werden zahlreiche, sinnvolle Tipps zu präventiven Maßnahmen, wichtigen rechtlichen Aspekten und möglichen Wohnformen gegeben. Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, sich über die diversen Arten der Pflege, Pflegeschulungen, wichtige Anlaufstellen oder Selbsthilfegruppen zum Austausch mit anderen Betroffenen zu informieren. Darüber hinaus beinhaltet die Pflegewelt von AXA allgemeinverständliche Darstellungen der Pflegereform, Pflegepflichtversicherung und darüber hinaus auch der unterschiedlichen Arten der Pflegezusatzversicherung. Forschungsergebnisse und die zehn goldenen Regeln für ein gesundes Älterwerden vervollständigen die Inhalte der AXA Pflegewelt.

Posted by Saskia on 06/27 at 10:17 PM
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Bauleistungsversicherung nicht vergessen

Wenn es um den Abschluss von Versicherungen geht, üben zahlreiche Bauherren erst einmal Zurückhaltung. Es wird bewusst versucht, die Ausgaben möglichst gering zu halten – da wird durchaus auf die eine oder andere Versicherung verzichtet. Dabei ist diese Vorgehensweise alles andere als intelligent: Gerade auf dem Bau kann eine Menge schiefgehen. Im Vergleich zu vielen anderen Lebensbereichen ist das Gefahrenpotential deutlich höher bemessen. Deshalb reicht es nicht aus, nur die klassische Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Wohngebäudeversicherung, die bereits den Rohbau versichert sowie die Bauleistungsversicherung dürfen ebenfalls nicht fehlen. Doch gerade die zuletzt genannte Versicherung wird längst nicht immer abgeschlossen, was im Grunde kaum nachzuvollziehen ist. Der gebotene Schutz kann nämlich äußerst hilfreich sein.

Die Bauleistungsversicherung sichert ein breites Spektrum an Risiken ab, die mit den klassischen Bauleistungen in Verbindung stehen. Besonders zu erwähnen ist die Absicherung vor Schäden, die auf Materialfehler zurückzuführen sind. Dasselbe gilt für Schäden, die man einer unkorrekten Ausführung der Bauarbeiter und Handwerker zuschreiben kann.

Oftmals glauben die Leute nicht, wie häufig auf dem Bau gepfuscht wird bzw. wie viele Fehler sich einschleichen - und deren Beseitigung kann oftmals hohe Folgekosten nach sich ziehen. Deshalb ist es umso ratsamer sich abzusichern, indem vor Baubeginn eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen wird. Sollten beispielsweise größere Baufehler auftreten, kann es für den Bauherrn unter Umständen richtig teuer werden – wenn dann kein finanzieller Puffer zur Verfügung steht, kann womöglich das gesamte Vorhaben gefährdet werden. Folglich ist es umso wichtiger, über diesen Versicherungsschutz zu verfügen, damit das Vorhaben in jedem Fall erfolgreich zu Ende geführt wird.

Posted by Jochen on 06/27 at 10:31 AM
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Samstag, Juni 26, 2010

Vorsicht bei Versicherungen für Mietwagen

Gerade beim Mietwagen ist es wichtig, über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen. Immer wieder wird von Experten vor Billigangeboten gewarnt, die keinen ausreichenden Versicherungsschutz enthalten. Wer ein Auto im Ausland mietet und sich für die günstigste Variante entscheidet, ist womöglich sogar ganz ohne Versicherungsschutz unterwegs. Daher kann im Allgemeinen gesagt werden, dass es den Schutz genau zu überprüfen gilt, bevor man in gemietetes Fahrzeug steigt.

Auf der anderen Seite kommt es vor, dass Mietkunden zu viele Versicherungen abschließen. Wie die „Bild-„ Zeitung schreibt, gilt es besonders im Ausland aufzupassen. Etliche Autovermietungen bieten ihren Kunden umfangreiche Versicherungspakete an, deren Leistungen weit über den erforderlichen Schutz hinausreichen. So sollte es natürlich auch nicht sein. Am Ende kommt es darauf an, über einen ausreichenden Schutz zu verfügen und diesen zu möglichst günstigen Konditionen zu erlangen.

Zusatzversicherungen für Notfälle oder ergänzende Insassenversicherungen werden oftmals gar nicht benötigt. Wer entsprechende Versicherungsleistungen abschließt, erzeugt häufig eine unnötige Doppelversicherung, die nur Zusatzkosten verursacht.

Um solch unnötige Kosten zu vermeiden, empfiehlt es sich, bei der Mietwagenbuchung auf das Internet zu setzen und entsprechende Fahrzeuge bereits von Deutschland aus zu buchen. Dabei setzt man am besten auf große bzw. namhafte und etablierte Autovermietungen. Diese Anbieter warten im Allgemeinen mit einer transparenten Kostenstruktur auf und bieten ihren Kunden ausgereifte Versicherungslösungen an, die einen guten Schutz bieten. Außerdem gibt es noch einen weiteren Grund, der für eine Onlinebuchung spricht: Auf diesem Weg lassen sich fast immer die besten Mietwagenkonditionen erzielen.

Posted by Jochen on 06/26 at 09:46 AM
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Freitag, Juni 25, 2010

Barrierefreiheit beim Immobilienerwerb nicht vergessen

Noch nie zuvor haben Bauherren und Immobilienkäufer solch hohe Anforderungen an Design und Ausstattung gestellt. Die Zeiten, in denen es ausschließlich darum ging, ein Dach über den Kopf zu haben, sind schon lange vorüber. Heutzutage spielt Lebensqualität eine wichtige Rolle, die u.a. auch durch Design- und Markenbewusstsein geprägt wird. Dementsprechend kann es schon einmal vorkommen, dass die Funktionalität einer Immobilie leidet – zumindest wenn es um die spätere Nutzung im Alter geht.

Treppen und Plateaus erfreuen sich einer zunehmenden Beliebtheit – zudem werden die Räumlichkeiten immer größer. In jungen Jahren mag dies sehr erfreulich sein. Viele Bauherren entscheiden sich mittlerweile sogar bewusst für eine aufwendigere Architektur, um sich somit von der Masse abzuheben – eine Entscheidung, die sich später bzw. im Alter rächen kann.

Immerhin ist es so, dass zunehmend mehr Senioren alleine leben und somit ganz auf sich gestellt sind. Aufgrund der Berufswelt zieht es die Kinder in alle Himmelsrichtungen. Alleine in einem Designerhaus zurechtzukommen, gestaltet sich im Alter jedoch gar nicht immer so leicht. Kurze Wege und möglichst keine Treppen und Stufen sind wünschenswert, um sich uneingeschränkt bewegen zu können. Wenn dieser Punkt außer Acht gelassen wird, können später hohe Umbaukosten drohen. Oder es ist sogar erforderlich, in ein anderes Gebäude zu ziehen, selbst wenn ursprünglich angedacht war, die Immobilie bis ans Lebensende zu nutzen.

Zunehmend häufiger müssen Senioren im Alter noch einmal richtig Geld in die Hand nehmen, um ihre eigenen Objekte umzubauen. Stufen müssen entfernt, Bäder angepasst und beispielsweise Treppenlifte eingebaut werden. Die hiermit in Verbindung stehenden Kosten sind nicht zu unterschätzen. Barrierefreies bzw. altersgerechtes Wohnen kann richtig teuer werden.

Um diese Kosten zu vermeiden bzw. sie so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, von Beginn an bzw. direkt beim Immobilienerwerb an die Zukunft zu denken. Dies mag einem womöglich nicht immer leicht fallen, doch es lohnt sich. Schließlich wäre es ärgerlich, wenn man die Immobilie 20 oder 25 Jahre lang finanziert, um später erneut viel Geld investieren zu müssen.

Posted by Jochen on 06/25 at 11:18 AM
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Skurril: Police gegen WM-Sieg Frankreichs

Auf einzelne Spiele zu wetten, gehört im Rahmen einer Fußball-Weltmeisterschaft in vielen Kneipen, Firmen und Vereinen sicherlich zum „Alltag“. Da geht es um einen Einsatz von ein paar Cent oder einem Euro. Warren Buffett, einer der ganz Großen unter den Investoren und Inhaber der Investmentholding Berkshire Hathaway, denkt in ganz anderen Dimensionen. Sein Unternehmen verkaufte einem Kunden eine Versicherung gegen den Turniersieg der Franzosen. Da die „Les Bleus“ jetzt draußen sind, streicht Buffett die Prämie ein, ohne auch nur einen Cent berappen zu müssen.

Hätte die französische Nationalelf den Einzug ins Achtelfinale geschafft, sich Tor für Tor Richtung Finale geschossen, um dann am Ende den Pokal gen Himmel strecken zu können, hätte die Versicherung dem Kunden rund 30 Millionen Dollar zahlen müssen. Wer sich gegen den Sieg Frankreichs absichern wollte, warum und wie hoch der Beitrag für diese eher ungewöhnliche Police war, darüber wird Stillschweigen bewahrt. Warren Buffett jedenfalls freut sich: Für ihn war es nicht das erste Mal, dass sein Unternehmen eine Police aufgesetzt hat, die sich ganz weit abseits der sonst üblichen Lebensversicherungen oder Haftpflichtverträge bewegt.

Der Investor schützte das Unternehmen Pepsico davor, eine Milliarde Euro bei einem Talentwettbewerb zahlen zu müssen, und sicherte die Austragung eines College-Basketball-Turniers ab. Zuständig für derlei Policen ist Ajit Jain. Er leitet die Versicherungssparte von Berkshire. „Den sollte man anrufen, wenn etwas sehr Großes und Ungewöhnliches versichert werden muss“, erklärte Buffett vor wenigen Monaten im Aktionsbrief. Jain wird sehr genau gerechnet haben, ehe er seine Unterschrift auf den Vertrag setzte. Der Professor für Finanzwirtschaft, Gerald Martin, sagt dazu: „Die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes der insgesamt 32 Teams die WM gewinnt, ist sehr gering. Man kann die Wahrscheinlichkeiten errechnen und bestimmen, wie hoch die mögliche Auszahlung sein kann“.

Posted by Andre on 06/25 at 11:18 AM
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Donnerstag, Juni 24, 2010

Ratgeber Renten- und Lebensversicherungen

Für die private Altersvorsorge halten Versicherungen und Banken einen bunten Strauß an Möglichkeiten bereit. Verbraucher können sich ganz nach Bedarf das eine oder andere Pflänzchen aus diesem Bund picken, in der Hoffnung, dass es bis zur Rente prächtig gedeiht und eine reiche Ernte beschert. Doch worauf muss man achten? Was zeichnet die einzelnen Produkte zur privaten Altersvorsorge aus und für wen sind sie geeignet?

Fragen, auf die der neue Ratgeber der Verbraucherzentralen „Privatrenten und Lebensversicherungen. So profitieren sie richtig!“ auf 176 Seiten Antworten gibt. Das Buch kostet 9,90 Euro und kann ab sofort bestellt (http://www.vzbv.de/ratgeber/privatrenten.html) oder bei den Verbraucherzentralen gekauft werden. Bei einer Bestellung via Internet oder Telefon kommen noch 2,50 Euro Porto- und Versandkosten hinzu.

Angesichts der Tatsache, dass die private Altersvorsorge inzwischen ein Muss ist und sich viele nach wie vor mit dem Thema überfordert fühlen, ist der Ratgeber sicherlich eine gute Investition. Alternativ und kostenlos kann man auch an den Volkshochschulkursen der Alternative „Altersvorsorge macht Schule“ teilnehmen. Wichtig ist, sich überhaupt einen Überblick zu verschaffen.

Riester-Rente, Rürup-Policen, fondsgebundene und klassische Renten- und Kapitallebensversicherungen sowie Risikoversicherungen gehören zu den gängigen Verträgen, die im Ratgeber der Verbraucherzentralen aufgegriffen werden. Keine Frage: In dem Buch wird auch vor Produkten und teuren Extras gewarnt. Hinzu kommen Tipps zu Steuern, den Rechten und Pflichten als Versicherungsnehmer, eine Reihe von Beispielen und Informationen zu den Anbietern. Dermaßen vorbereitet kann man etwas gelassener an die Planung der eigenen Vorsorge gehen.

Posted by Andre on 06/24 at 10:53 AM
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Achtung, Verlust!

o d e r   wenn die ersten Beiträge in eine LV futsch sind

Die Gründe dafür, eine kapitalisierte Lebensversicherung vor Ablauf der Zeit “zurückzukaufen”, während der man die Beiträge als Sonderausgaben absetzen kann, sind vielfältig. Da ist der Sprachkurs für die Tochter im Ausland, damit diese doch noch die gymnasiale Oberstufe packt; da ist die eheliche Trennung, die flüssige Mittel erfordert, oder es ist die nötige Abwehr einer drohenden Privatinsolvenz einer gescheiterten Selbständigkeit. Einiges gilt jedoch grundsätzlich: Wer eine LV vorzeitig kündigt, muss Verlust in Kauf nehmen.

Entscheidungen, in denen es nicht grad ums große Geld, viel eher aber ums Prinzip geht, kennt die Justiz jede Menge. Zum Beispiel dann, wenn Gerichten die Aufgabe zukommt, darüber zu urteilen, ob ein Versicherter beim Vertragsabschluss tatsächlich getäuscht wurde oder ob er es ohne weitere Beweise nur so empfindet. Stellte sich doch auch dem BGH schon als Frage, ob eine Rentenpolice, die nach einem Jahr bereits wieder gekündigt wurde, tatsächlich einen der Rückkaufswert von Null haben kann, obgleich bereits 1.030 Euro an Prämien bezahlt wurden…

Erst komm die Gebühr…

Kein Einzelfall, wie man beim Verbraucherschutz erfahre kann, sind doch jedes Jahr vier Millionen Verträge von Rückkauf betroffen. Schuld sind die sogenannten gezillmerten Verträge ( = Deckungskapital-Berechnung der traditionellen Versicherungsmathematik; einer in Deutschland gebräuchlichen Formeln, um Deckungsrückstellung für traditionelle Lebens- und Krankenversicherungen in der handelsrechtlichen Bilanz zu berechnen). Vereinfacht heißt das. Der Kunde muss mit seinen ersten Beiträgen erst vollumfänglich die Gebühren ausgleichen, bevor ein Cent ins Guthaben der Police fließt. Für den BHG keine leichte Frage, ob es rechtens ist, dass Kunden von Lebens- oder Rentenversicherungen, die ihre Policen vorzeitig kündigen oder beitragsfrei stellen lassen, wenig oder gar kein Geld zurückbekommen.

...dann die Moral

Der Fall mit dem Aktenzeichen IV ZR 147/09 kam von Chemnitz nach Karlsruhe und wurde kurz vor Begin des Jahres 2010 vom Senat juristisch eingeschätzt, wie es dem Versicherer wohl nicht schmeckte. Man legte einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus 2006 zugrunde, wonach ein Rückkaufswert verfassungswidrig sei, der in den ersten Jahren der Laufzeit bei Null oder nur wenig darüber liege.
Danach ging des beim Chemnitzer Fall um viel mehr als um die rund 1.000 Euro plus Prozesskosten. Gelten auch Gerichtsentscheidung nur ‘inter partes’, also unter Beteiligten wie Kläger und Beklagtem, kann sich faktisch jeder Betroffene auf sie berufen. Das nun kann überall dort gelten, wo ein Einzelfall Bedeutung hat, wenn es um die Rechtmäßigkeit von allgemeinen Klauseln geht und damit um die Richtigkeit von zahllosen weiteren Verträgen solcher Art.

Keine Sache für alle Fälle

Wenn dann aber der beklagte Versicherer während einer Verhandlung vor Gericht “vollumfänglich leistet”, hat der Kläger erreicht, was er wollte: Ausgleich seiner Ansprüche. Wird aber ein Kläger ohne Urteil finanziell befriedigt, ist dies für eine Assekuranz trotzdem erfolgreich. Denn ohne Grundsatzentscheidungen gelten für Millionen anderer Versicherungsverträge die Bedingungen weiterhin… Wenn auch von solchen Vergleiche wenig bis nichts publik wird, sind es dann doch Richter des Versicherungssenats, die darüber referieren, und Anwälte, die darüber für ihre Mandanten nachteilige Methode für Klienten zu vermeiden.
Ob der BGH Anerkenntnis-Urteile künftig begründet oder ob Verbraucherschützer darüber nachdenken, besondere Klagearten zu zivilrechtliche Streitigkeiten anzuwenden, schafft trotz allem die Situation ‘David gegen Goliath’ - hier der schutzwürdige Bürger, da ein Konzern. Die Forderung steht bereits: Dem Bundesgerichtshof soll es möglich sein, mit einem „normalen“ Urteil zu entscheiden, selbst wenn die Parteien das gar nicht mehr wollen. Doch nach heutigem Verfahrensrecht ist das nicht möglich…

So bleibt Mandanten nur der Gang durch die Instanzen, der anderen Betroffen rein gar nichts bringt, wenn eine Versicherung wieder einlenkt und es mal wieder ums große Geld geht.

Posted by wob. on 06/24 at 07:00 AM
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Mittwoch, Juni 23, 2010

Bei Fondspolicen auf die Performance achten

Die Entscheidung für eine fondsgebundene Police, ob nun Lebens- oder Rentenversicherung, erfolgt in den meisten Fällen aus Renditegründen. Statt sich mit dem Garantiezins und einem möglichen Überschuss zufriedenzugeben, setzt man auf die Chance, von den Entwicklungen der Märkte zu profitieren. Daran ist nichts Verwerfliches, schließlich geht es um die private Altersvorsorge, und da sind ein paar Euro mehr immer gut. Ärgerlich ist allerdings, dass die Auswahl an Fonds bei vielen Versicherungsunternehmen und selbst Banken eher mangelhaft ist. Die Bewertungen der Papiere bewegen sich, so eine Studie der Ratingagentur Feri, weit abseits eines Top-Niveaus.

Bei der Fondsauswahl bestehe akuter Handlungsbedarf und sei ein deutliches Verbesserungspotenzial vorhanden, betont Analyst André Härtel. Denn: „Die Fondspolice hat sich in den letzten Jahren als wichtiges Instrument der privaten Altersvorsorge etabliert“. Grund genug also, einmal hinter die Kulissen zu schauen und das Fondsangebot zu durchleuchten. Auf den Prüfstand kamen die Tarife von 60 Assekuranzen, die auf insgesamt 90 Prozent Marktanteil bei fondsgebundenen Policen kommen. Die Bilanz ist ernüchternd: Nur etwa jeder vierte der 3.000 Fonds, die für Renten- und Lebensversicherungen angeboten werden, weist ein Top-Rating, also ein A oder zumindest ein B, auf und kann mittelfristig eine stabile überdurchschnittliche Performance nachweisen.

Das hat aus Sicht der Analysten von Feri hauptsächlich zwei Gründe: Einerseits greifen viele Unternehmen auf hauseigene Fonds zurück, die nur zu 16 Prozent in der „Oberliga“ mitspielen, sich also qualitativ und renditetechnisch nicht mit den besseren Papieren am Markt messen können. Andererseits bauen Versicherungen nach wie vor auf bekannte Größen, deren Glanz vergangener Tage längst verblasst ist. Nur ein Beispiel: Jede zweite Assekuranz bietet den Templeton Growth Fund an, der von Feri mit einem D-Rating für „unterdurchschnittlich“ belegt wird. Kunden rät die Agentur, sich vorher mit den Fonds zu befassen und ein entsprechendes Paket zu schnüren. Später müsse die Entwicklung beobachtet und das Portfolio der Police gegebenenfalls neu sortiert werden.

Posted by Andre on 06/23 at 10:40 PM
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Wie man günstige Baugeldkonditionen für später sichert

Besser bzw. noch niedriger könnten die Zinssätze für Immobiliendarlehen gar nicht sein. Derzeit befinden sich die Baugeldzinsen auf einem solch niedrigen Zinsniveau, dass es einfach sehr empfehlenswert ist, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen: Günstiger konnte man eine Immobilie seit den letzten 50 Jahren nicht finanzieren.

Jedoch gibt es einige Haushalte, die schlichtweg noch nicht soweit sind bzw. derzeit keinen Immobilienkauf tätigen möchten. Dasselbe gilt für Bauvorhaben: Einige Leute benötigen noch mehr Zeit. Die Gründe können ganz verschieden sein. So mancher kann mit dem Bauvorhaben nicht beginnen, weil das Vorhaben noch nicht vollständig geplant und vorbereitet ist. Andere müssen aus beruflichen Gründen das Thema Immobilienerwerb verschieben.

Verzögerungen bergen die Gefahr, dass die Hypothekenzinsen anziehen und sich somit die Finanzierung verteuert. Allerdings gibt es Möglichkeiten, sich die günstigen Zinssätze für später zu sichern. Wie man deswegen verfährt bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, hängt ganz davon ab, zu welchem Zeitpunkt ein Immobiliendarlehen benötigt wird.

Eine kurzfristige Konditionssicherung, die beispielsweise für 12 Monate greift, könnte darin bestehen, jetzt ein Immobiliendarlehen abzuschließen und nach einem halben Jahr die sogenannten Bereitstellungszinsen zu bezahlen. Vor allem Bauherren, die schlichtweg noch ein wenig Zeit benötigen, können auf diese Weise verfahren - lediglich der Kapitalbedarf sollte schon jetzt möglichst genau abgeschätzt werden.

Langfristige Sicherheit kann ein Bausparvertrag bieten. Wer beispielsweise erst in fünf bis zehn Jahren ein Eigenheim erwerben möchte, kann sich jetzt attraktive Darlehenskonditionen für ein Immobiliendarlehen sichern. Das Schöne am Bausparen ist die Möglichkeit, das Darlehen ganz genau zu definieren bzw. festzulegen, wie es um die einzelnen Modalitäten bestellt ist. Zugleich wird im Lauf der Jahre auch noch Eigenkapital gebildet, das man beim späteren Bau gut gebrauchen kann. Allerdings sollten Bauherren beachten, dass die Verzinsung beim Ansparen im Rahmen eines Baugeldvertrages derzeit ebenfalls sehr niedrig liegt. Zum Ansparen von Eigenkapital dürfte ein Bausparvertrag allein derzeit deshalb nicht ausreichen.

Posted by Jochen on 06/23 at 10:26 AM
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Dienstag, Juni 22, 2010

Entlang Mosel haben nur wenige Winzer eine Hagelversicherung

Wenn das Wetter Kapriolen schlägt, Blitz, Sturm und Hagel ihre zerstörerische Kraft unter Beweis stellen, dauert es oft nur wenige Minuten und die gesamte Ernte ist hin – für Landwirte und Winzer ein Schreckensszenario. Angesichts der eher unerfreulichen Prognose, dass die Zahl der Unwetter auch in der Bundesrepublik steigen könnte, ist es deshalb nur schwer verständlich, weshalb an der Mosel nur wenige Winzer ihre Rebfläche gegen Hagelschäden versichern. Denn die finanzielle Belastung wird durch Hilfen der EU zumindest ein wenig gemildert, wenn die Betriebe sich rechtzeitig um eine Police kümmern.

Gerade einmal 25 Prozent der Anbaufläche entlang der Mosel stehen unter dem schützenden Mantel einer Hagelversicherung. Welch fatale Folgen das haben kann, zeigte sich vor wenigen Tagen in der Pfalz und in Rheinhessen. Auf 6.000 Hektar richteten Hagelkörner einen Schaden von rund 25 Millionen Euro an. Vergleichsweise harmlos war da das Unwetter im Mai 2008 im Raum Cochem. Damals wurden 200 Hektar in Mitleidenschaft gezogen. Um zumindest den finanziellen Schaden in Grenzen zu halten, rät der Weinbauverband zum Abschluss einer Versicherung.

Beim Marktführer, der Vereinigten Hagelversicherung, würde eine Schadenersatzleistung von 10.000 Euro je Hektar an der Mosel ungefähr 250 Euro kosten. 50 Euro übernimmt die Europäische Union, sofern der Winzer den Vertrag vor dem 30. Juni 2010 unterschreibt. Die restlichen 200 Euro müsste der Winzer aus eigener Tasche aufbringen. Dazu durchringen konnten sich bislang nur wenige Unternehmen. Von den 9.000 Hektar an Mosel, Saar und Ruwer sind aktuell nur 2.000 versichert, erklärte der Bezirksdirektor der Vereinigten Hagel, Heinzbernd Hurtmanns, im Gespräch mit dem Trierischen Voksfreund.

In anderen Regionen wie der Pfalz und Rheinhessen liegt die Quote deutlich höher, bei fast 50 Prozent. Grund sei vor allem, dass dort neben Wein auch Obst und Gemüse angebaut werden. Hurtmanns spricht von einem „traurigen Kapitel“ an der Mosel. Dabei seien die Beiträge vergleichsweise niedrig, weil die Region nicht ganz so oft von Unwettern heimgesucht werde. In dieser Sicherheit wiegen sich auch die Winzer, die noch keine Hagelversicherung haben. Ihr Argument: „Ich habe mich noch nicht damit beschäftigt und war noch nie von Hagel betroffen“. Da das Risiko, „betroffen zu sein“ aus Sicht des Weinbauverbandes steigt, eine recht unbedarfte Einschätzung. Schließlich geht es auch hier um so etwas wie „private Vorsorge“.

Posted by Andre on 06/22 at 09:39 AM
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